BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
Im Zentrum des gemeinsamen Forderungspapiers stehen praxistaugliche Rahmenbedingungen, die der besonderen Situation kleiner und mittlerer Unternehmen und ihrer Berater gerecht werden sollen.
Derzeit grundsätzliches Misstrauen der Finanzverwaltung
BStBK und DStV kritisieren, dass der Steuervollzug vielfach noch von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber Unternehmen und ihren steuerlichen Beraterinnen und Beratern geprägt sei. Beide Organisationen setzen sich daher für eine stärkere Berücksichtigung des Steuerberaters als Compliance-Instanz von KMU und einen risikoorientierten, kooperativen Steuervollzug ein.
KMU bilden nach ihrer Ansicht das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Gleichzeitig würden ihre steuerlichen Pflichten immer komplexer. Unternehmen müssten zunehmend größere Datenmengen digital und innerhalb immer kürzerer Fristen bereitstellen. Dem stünden lange Bearbeitungszeiten, uneinheitliche Verfahren und ein noch nicht ausgeschöpftes Digitalisierungspotenzial der Finanzverwaltung gegenüber. Das führe zu erheblichen Belastungen und langanhaltender Rechtsunsicherheit.
Steuerberater als Compliance-Instanz
"Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Organe der Steuerrechtspflege. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind sie zugleich die zentrale Beratungs-, Kontroll- und Tax-Compliance-Instanz. Diese besondere Stellung muss auch im Besteuerungsverfahren und bei der Risikobewertung durch die Finanzverwaltung angemessen berücksichtigt werden. Wer auf qualifizierte steuerliche Beratung setzt, soll spürbar von schnelleren Verfahren und früherer Rechtssicherheit profitieren", fordert BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab.
Mit Blick auf die Unternehmen hebt DStV-Präsident Torsten Lüth hervor: "Ein mittelständischer Betrieb ist kein Konzern im Kleinformat. Viele KMU verfügen weder über eigene Steuerabteilungen noch über umfangreiche Compliance- und IT-Strukturen. Der Steuervollzug muss deshalb risikoorientiert, verhältnismäßig und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sein. Wer KMU nach den Maßstäben großer Unternehmen behandelt, schafft keine bessere Compliance, sondern zusätzliche Bürokratie. Zudem müssen Politik und Verwaltung die besondere Rolle des Berufsstands stärker berücksichtigen und auch gesetzlich verankern".
BStBK und DStV stellen klar, dass die zunehmende Bereitstellung steuerlich relevanter Daten und weitergehende Mitwirkungspflichten ihrer Ansicht nach nur dann auf Akzeptanz stoßen können, wenn ihnen konkrete Vorteile auch für die Unternehmen gegenüberstehen. Dazu seien schnellere Verfahren, weniger Doppelarbeit, eine verlässliche Begrenzung von Prüfungszeiträumen und frühzeitige Rechtssicherheit notwendig.
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