TabStÄndG

Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vorgelegt, der ab dem 1.1.2027 über 4 Jahre hinweg jährliche Steuererhöhungen für nahezu alle Tabakprodukte vorsieht. 

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Steuererhöhung in 4 Stufen geplant

Das Tabaksteuer-Änderungsgesetz (TabStÄndG) sieht eine Erhöhung der Tabaksteuer für alle Besteuerungskategorien (Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak sowie Substitute für Tabakwaren) vor.

Die Steuer soll zum 1.1.2027, 1.1.2028, 1.1.2029 und 1.1.2030 schrittweise erhöht werden.

Die stufenweise Erhöhung (im Gegensatz zu einer einmaligen Erhöhung) wird damit begründet, dass so der Effekt von Ausweichkäufen im Ausland oder auf dem Schwarzmarkt vermieden bzw. abgeschwächt werden könnte.  

Inkrafttreten 

Da es sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung handelt, steht das parlamentarische Verfahren noch aus. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes 

FAQ zur Änderung des Tabaksteuergesetzes


Schlagworte zum Thema:  Reform , Bundesregierung
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