Klingbeil nimmt Steuerpläne für Vereine zurück
Der entsprechende Passus werde aus dem Gesetz gestrichen, sagte der SPD-Chef der Deutschen Presse-Agentur. Es sei ihm dabei nie um kleine Vereine gegangen, sondern um Wirtschaftsvereine und Verbände. "Durch die öffentliche Debatte der letzten Tage ist allerdings der Eindruck entstanden, wir würden es den Tausenden Ehrenamtlichen in unseren Vereinen schwer machen wollen", sagte Klingbeil. Die Kritik nehme er ernst und streiche die entsprechenden Formulierungen aus dem Entwurf.
Freigrenze von 1.000 EUR kommt nicht
Ursprünglich wollte Klingbeil, dass für steuerpflichtige Vereine statt eines Freibetrags von 5.000 EUR eine Freigrenze von 1.000 EUR gilt. Einkommen bis 1.000 EUR wären damit steuerfrei geblieben, sobald höhere Gewinne erzielt worden wären, wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig gewesen. Gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine, wären nicht betroffen gewesen. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit.
Klingbeil: Bei Entlastungen halten wir Wort
Heftige Kritik hatte es auch an der geplanten Einkommensteuerreform gegeben: Unionspolitiker hatten Klingbeil vorgeworfen, die Bürger weniger zu entlasten als versprochen. Dem widerspricht der SPD-Minister klar: "Den Beschluss des Koalitionsausschusses setzen wir damit 1:1 um", sagte er. Im Jahr 2028 werde die versprochene Entlastung in Höhe von 10 Mrd. EUR erreicht. Zugleich betonte Klingbeil: "Es ist kein Geheimnis, dass ich deutlich weitergehende Vorschläge gemacht habe." Wichtig sei aber, dass die Reform nun zügig umgesetzt werde.
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