Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
Kernpunkte des am 16.7.2026 vorgestellten Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität
sind höhere Strafen, bessere Ermittlungsstrukturen, die Einführung einer Registrierkassenpflicht und die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in ihrer bisherigen Form. Gesetzentwürfe liegen hierzu noch nicht vor. Vermutlich werden die vorgesehenen Änderungen größtenteils bis Jahresende in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Neue Ermittlungsstrukturen
Beim Zoll soll ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität entstehen, in dem Steuerfahnder der Länder und Zollermittler des Bundes eng zusammenarbeiten. Als Vorbild dient das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ).
Datenanalyse und Digitalisierung
Ein neues Datenanalysezentrum soll Finanzdaten auf einer zentralen Plattform bündeln. KI-gestützte Werkzeuge sollen verdächtige Muster erkennen. Außerdem ist eine Registrierkassenpflicht ab dem 1.1.2028 für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 EUR geplant. Es soll zudem ein elektronisches Umsatzsteuermeldesystem eingeführt werden, bei dem Firmen ihre Umsätze zeitnah und einzeln melden. Buchungsbelege sollen künftig 15 statt bisher 10 Jahre aufbewahrt werden müssen.
Höhere Strafen
Der Strafrahmen für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität soll auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe steigen. Schwere Steuerstraftaten sollen als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr eingestuft werden. Das hätte unmittelbare Folgen für das Verfahren: Bei Verbrechen ist weder ein Strafbefehl (§ 407 StPO) noch eine vereinfachte Verfahrenserledigung (§§ 153, 153a StPO) möglich – diese Fälle müssen öffentlich vor Gericht verhandelt werden.
Ende der strafbefreienden Selbstanzeige
Bisher können Steuerpflichtige nach § 398a AO Straffreiheit erlangen, indem sie hinterzogene Steuern nachzahlen und einen Zuschlag von 10 bis 20 Prozent leisten. Dieses Modell soll in dieser Form abgeschafft werden, weil es falsche Anreize setze: Wer eine Entdeckung befürchtet, zeigt sich an – wer sicher ist, nicht entdeckt zu werden, schweigt.
Schärfere Regeln für Unternehmen
Gegen Unternehmen, die Steuern hinterziehen, sollen höhere Bußgelder verhängt werden können. Bei schweren Verstößen sollen die Sanktionen öffentlich zugänglich gemacht werden.
Internationale Zusammenarbeit
Die Europäische Staatsanwaltschaft soll gestärkt und besser finanziert werden. Die internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Steuerkriminalität soll ausgebaut werden, um grenzüberschreitende Fluchtmöglichkeiten zu blockieren.
Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen
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stb2015
21.07.2026 14:17 Uhr
Mit dem bürokratischen Monster Registrierkassenpflicht mit TSE (war nicht ein Bürokratieabbau versprochen worden?) wird der Großteil der kleinen Gewerbetreibenden schlicht überfordert und pauschal kriminalisiert. Die Betriebsprüfer werden sich dann berechtigt fühlen, selbst bei nachweisbar korrekt angegebenen Einnahmen nur wegen einer fehlenden oder falsch installierten TSE erhebliche Hinzuschätzungen (sogenannter Sicherheitszuschlag) vorzunehmen.
Zum Thema Selbstanzeige: wer sicher ist, nicht entdeckt zu werden, wird auch künftig schweigen - und wer eine Entdeckung befürchtet, wird sich künftig nicht mehr selbst anzeigen, denn was hätte er davon ? Dieser populistische Vorschlag geht nach hinten los und wird zu Steuermindereinnahmen führen.
stb01
21.07.2026 13:38 Uhr
Die elektronische Kasse kann doch das Problem nicht lösen. die verpflichtende Einführung wird jedoch viele kleine Geschäfte überfordern, da manch einer in 10 Jahren nicht den Gewinn erzielt, eine elektronische Kasse zu bezahlen.
Wer mit krimineller Energie vorgeht, das hat die Vergangenheit immer wieder sehr deutlich gemacht, für den ist auch elektronische Kasse kein Betrugshindernis. Und zu glauben, dass die elektronische Kasse den Kaufmann gläsern macht kann man wohl fahrlässig nennen.