Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, die Vorgaben in der Mutter-Tochter-Richtlinie zur steuerlichen Behandlung von Dividenden aus anderen Mitgliedstaaten nicht vollständig umgesetzt zu haben. Deshalb hat sie ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und ein Aufforderungsschreiben übermittelt.

Verschachtelt

Mutter-Tochter-Richtlinie: Vermeidung von Doppelbesteuerung 

Die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU) dient der Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung von Dividenden, die eine in einem Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft an eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ausschüttet. Die Richtlinie zielt auf eine Harmonisierung der Besteuerung von Gewinnausschüttungen und eine einheitliche Regelung des Quellensteuerentlastungsverfahrens in der EU ab.

Deshalb wird die Dividendenbesteuerung im Ansässigkeitsstaat der Mutter beschränkt bzw. neutralisiert, und der Quellenstaat (Sitzstaat der Tochter) soll auf Antrag auf die Erhebung der Kapitalertragsteuer auf solche Gewinnausschüttungen verzichten.

Deutschland wird vorgeworfen, diese Vorgaben nicht vollständig umgesetzt zu haben. Die deutschen Steuervorschriften führen aus Sicht der EU-Kommission dazu, dass Dividenden ausländischer Tochtergesellschaften mehrfach über das in der Richtlinie erlaubte Maß hinaus besteuert werden. Dies könne die Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsentscheidungen von Unternehmen im Binnenmarkt beeinträchtigen.

Korrekturen notwendig

Die Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Deutschland ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um zur Kritik Stellung zu nehmen und entsprechende Änderungen im Steuerrecht vorzuschlagen. Bleiben Korrekturen aus oder unzureichend, kann die Kommission das Verfahren verschärfen und den EuGH anrufen.

Quelle: EU-Kommission, PM v. 8.7.2026

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