Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
Der Fokus liege auf geringen und mittleren Einkommen. "Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien."
In voller Wirkung ab 2028 könne eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 EUR gegenüber heute um mehr als 600 EUR jährlich entlastet werden, hieß es.
Anpassungen bei der "Reichensteuer"
Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der "Reichensteuer" erfolgen. Diese soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 EUR greift.
Geringerer "Handwerkerbonus"
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden – das bedeute von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr. Beim "Handwerkerbonus" werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar – das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 EUR pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1.200 EUR im Jahr.
Wie die Koalition weiter mitteilte, soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. 2027 und 2028 solle eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Mio. Euro bei der staatlichen Förderbank KfW vorgenommen werden.
Spitzensteuersatz soll später greifen
Laut Koalition wird die Entlastungswirkung erzielt durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, einer Anhebung des Kinderfreibetrages und einer Erhöhung des Kindergeldes – sowie einer Anhebung des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrages und eines "Abflachen"» der sogenannten zweiten Progressionszone. Das bedeutet, der Steuersatz soll weniger steil steigen, das soll zu Entlastungen führen. Der Spitzensteuersatz soll später greifen. Bisher wird er bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 EUR für Ledige fällig.
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 EUR. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.
Bund will Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleichen
Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Länder hatten im Vorfeld des Koalitionsausschusses vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht – die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen und abzüglich von Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus steuerlichen Maßnahmen.
"Kleine Lösung"
Verglichen mit Modellen, die im Vorfeld politisch diskutiert wurden, handelt es sich beim Entlastungsvolumen um eine "kleine Lösung". Die SPD hatte einen höheren Spitzensteuersatz sowie eine höhere Erbschaftsteuer gefordert, dies lehnte die Union aber ab. Umstritten war auch ein massiver Abbau von Subventionen.
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