Koalitionsausschuss

Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen

Die Koalition hat sich auf eine Reform der Einkommensteuer mit steuerlichen Entlastungen zum 1.1.2027 geeinigt. Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund 10 Mrd. EUR pro Jahr betragen, wie die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach dem Koalitionsausschuss mitteilten.

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Unternehmerbuchhalter Berechnung von Steuern

Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen. Die Entlastung soll für Familien mit Kindern am stärksten wirken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem "großen Sprung" angesichts der angespannten Staatsfinanzen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Menschen sollten in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche haben. 

Was sind Kernpunkte der Reform?

Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund 10 Mrd. EUR pro Jahr betragen, wie es in einem Beschlusspapier heißt. In voller Wirkung ab 2028 solle eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 EUR gegenüber heute um mehr als 600 EUR jährlich entlastet werden.

Zum einen geplant ist eine Anhebung des Grundfreibetrags. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 EUR. Geplant ist, dass der Grundfreibeitrag voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 EUR im Jahr 2028 steigt, wie es in einem Papier des Finanzministeriums heißt. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.

Der Spitzensteuersatz soll laut Finanzministerium etwas später ab 70.600 EUR zu versteuerndem Einkommen greifen. Damit solle der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 EUR "etwas abgeflacht" werden. Bisher wird der Spitzensteuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 EUR für Ledige fällig.

Was ist noch geplant?

Außerdem soll der Kinderfreibetrag angehoben werden. Das Kindergeld soll laut Finanzministerium voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 EUR im Jahr 2028 steigen. Derzeit beträgt das Kindergeld unabhängig vom Einkommen 259 EUR pro Monat und Kind. Der Arbeitnehmerpauschbetrag solle voraussichtlich um 200 EUR auf 1.430 EUR steigen. Er dient der Abgeltung berufsbedingter Ausgaben, sogenannter Werbungskosten.

Wer profitiert wie von der Reform?

Das Finanzministerium nannte Beispiele. Demnach soll beispielsweise ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 EUR brutto und zwei Kindern 2028 eine Entlastung von rund 632 EUR im Jahr bekommen. Ein Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit je 3.200 EUR brutto und zwei Kindern bekommt rund 642 Euro mehr. Ein Paar aus Lehrerin und Ingenieur mit je 5.000 EUR brutto und zwei Kindern kann mit rund 678 EUR mehr rechnen. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 EUR brutto und zwei Kindern soll mit rund 468 EUR entlastet werden, eine alleinerziehende Erzieherin mit 3.200 Euro brutto und zwei Kinder mit rund 471 EUR und ein alleinerziehender Lehrer mit 5.000 EUR brutto und zwei Kindern mit rund 496 EUR.

Wie soll die Reform finanziert werden?

Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der "Reichensteuer" erfolgen, heißt es in einem Beschlusspapier. Der Reichensteuersatz soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 EUR. "Wir machen unser Steuersystem gerechter", sagte Klingbeil. Die Höchstverdiener sollten einen größeren Anteil übernehmen. Eine Vermögensteuer ist hingegen nicht geplant.

Abzug von Handwerkerleistungen

Veränderungen sind auch beim "Handwerkerbonus" vorgesehen. Die Abziehbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden - das bedeute von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr. Beim "Handwerkerbonus" werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar - das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 EUR pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1.200 EUR.

Außerdem soll zur Gegenfinanzierung der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Zudem solle es 2027 und 2028 eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Mio. EUR bei der staatlichen Förderbank KfW geben.

Warum geht der Bund auf die Länder zu?

Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Bund und Länder bekommen von den Einnahmen der Einkommensteuer einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent - bei einer Reform ist der Bund also auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen.

Länder hatten vor dem Koalitionsausschuss vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund einige Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht.

Was waren die Streitpunkte?

Es ging vor allem darum, welches Entlastungsvolumen eine Reform haben soll. Im Gespräch war ein Volumen von 20 bis 30 Mrd. EUR. Das hätte massive Anstrengungen bei der Gegenfinanzierung erfordert. Herausgekommen ist ein Volumen von 10 Mrd. EUR. Die Union lehnte einen höheren Spitzensteuersatz ab, weil diesen auch manche Betriebe zahlen. Die Union sprach sich auch gegen eine von der SPD geforderte höhere Erbschaftsteuer ab. Zur Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, welches die Koalition zu einer Reform zwingen könnte. Umstritten war auch, in welchem Umfang Subventionen abgebaut werden.

Was ist bei der Steuererklärung geplant?

Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. Dazu sollen die Finanzminister des Bundes und der Länder bis Herbst gemeinsame Vorschläge machen. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.

Quelle: dpa

Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer
2 Kommentare
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S

StockC

08.07.2026 08:39 Uhr

Wenn die Minijobs durch höhere Steuern und Sozialabgaben derart verteuert werden, werden die Preise insbesondere in de Bereichen Lebensmittel/Getränke/Einzelhandel und Gastronomie erneut steigen. Damit verpufft die angedachte Steuerentlastung von gut 600 € im Jahr.
Deutschland muss wieder bezahlbar werden, dann brauchen wir keine Steuerentlastungen, die doch wieder von Preiserhöhungen, weniger Sozial- und Krankheitsleistungen etc. aufgefressen werden.

H

Hardy

02.07.2026 14:01 Uhr

War eigentlich der Meinung die Minijobs sollten im Rahmen der Rentenreform abgeschaft werden. Jetzt heißt es plötzlich der Steuersatz der ja auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden kann, steigt von 2% auf 5%. Folglich bleiben die Minijobs.