Die EU-Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um Quellensteuerverfahren in der EU für Investoren, Finanzintermediäre und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten effizienter und sicherer zu machen.mehr
Die Finanzverwaltung hat das BMF-Schreiben "Ertragsteuerliche Folgen der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte" aufgehoben.mehr
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Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG einem abgeltenden Kapitalertragsteuerabzug von den Bruttoeinnahmen mit einer teilweisen Abstandnahme auf drei Fünftel des Steuerabzugs unterliegen.mehr
In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat April hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, u. a. Vorschriften zur Besteuerung von an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttete Dividenden und Zinsen zu ändern.mehr
Die Finanzverwaltung hat zur Anrechenbarkeit von Quellensteuer auf Dividenden chinesischer Unternehmen Stellung bezogen.mehr
Der BFH hat klargestellt, dass ein steuerbefreiter Pensionsfonds nur dann einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer (Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag) hat, wenn er Gläubiger der Kapitalerträge ist und die Abzugsteuer "einbehalten und abgeführt" worden ist. Gläubiger der Kapitalerträge ist die Person, der die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses oder des Zuflusses der Dividendenkompensationszahlung zivilrechtlich oder wirtschaftlich zuzurechnen sind.mehr
Beteiligungserträge in Form von Gewinnausschüttungen sind bei inländischen Kapitalgesellschaften voll körperschaftsteuerpflichtig, wenn die zufließenden Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen (unmittelbare Beteiligung unter 10%) herrühren (§ 8b Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 KStG). Gilt dies auch, wenn unterjährig mehrere Erwerbe jeweils unter der 10%-Grenze erfolgen, die gleichwohl in der Summe mindestens 10% ausmachen?mehr
Das FG Berlin-Brandenburg äußert sich zu Fragen des Kapitalertragsteuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte und der sogenannten Deltakorrektur nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG.mehr
Aufforderung an das BMF, Stellung zu nehmen, ob die Betriebsaufspaltungsgrundsätze in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden sind, wenn es zu keiner Schmälerung des Steueraufkommens kommt.mehr
Bestehen die Betriebseinnahmen einer GmbH & Co. KG im Wesentlichen aus Dividenden einer 100%igen Tochtergesellschaft, geht die Steuerbefreiung des § 3c Abs. 2 EStG (Teileinkünfteverfahren) anteilig oder vollständig verloren, wenn die KG hohe Zinsen für Gesellschafterdarlehen an die Kommanditisten zu zahlen hat und nach Abzug dieser Sondervergütungen nur bescheidene Restgewinne erzielt werden.mehr
Der IASB hat den neuesten Zyklus der jährlichen Verbesserungen veröffentlicht, der sich zum urspünglichen Entwurf nochmals verändert hat.mehr
Das BMF hat umfangreich zu sog. Cum/Cum-Transaktionen Stellung genommen. Es werden zahlreiche Gestaltungen aufgeführt, mit denen insbesondere Steuerausländer steuerliche Vorteile erlangen. Im Regelfall werden diese als Gestaltungsmissbrauch gewertet.mehr
Das BZSt weist aktuell darauf hin, dass das Datenträgerverfahren (DTV) seit dem 1.1.2017 nur noch für bestimmte Dividendeneinkünfte zulässig ist.mehr
Das BZSt macht darauf aufmerksam, wie sich der Zuflusszeitpunkt einer Aktiendividende bestimmt. Gesetzliche Neuregelungen durch die Aktienrechtsnovelle 2016 wirkten sich auch auf das Einkommensteuergesetz aus.mehr
Ein Abzug ausländischen Steuern ist ausgeschlossen, wenn bei angemessener Gestaltung - ohne rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften - keine ausländische Steuer angefallen wäre.mehr
Sind dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer GmbH zuzurechnen, da eine zwischen ihm und der GmbH bestehende Beteiligungskonstruktion über ausländische Gesellschaften als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist, kann er die von einer zwischengeschalteten Auslandsgesellschaft im Ausland gezahlte Dividendensteuer nicht von seinen Einkünften abziehen.mehr
Bereits im ersten Teil dieser Serie wurde am Beispiel der EU-Grundfreiheiten darauf hingewiesen, dass sich mit einem EU-Austritt Großbritanniens nicht nur der räumliche Anwendungsbereich des Unionsrechts reduziert, sondern dies auch steuerliche Auswirkungen hat. Zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs des Unionsrechts kommt es auch in Bezug auf das europäische Sekundärrecht, also die Anwendbarkeit von Verordnungen oder Richtlinien. mehr
Die in der Koalition umstrittene Besteuerung von Erlösen aus dem Verkauf kleiner Firmenbeteiligungen wird vorerst nicht kommen. mehr
Vor einem Gewinnverwendungsbeschluss kann eine Dividendenforderung nicht aktiviert werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Gesellschafter am Bilanzstichtag endgültig entschlossen sind, eine bestimmte Gewinnverwendung künftig zu beschließen und diesen Entschluss nicht mehr nachträglich ändern werden. Dazu müssen schriftliche Unterlagen vorgelegt werden. Nur konzerninterne Absichtserklärungen und Zusagen sind nicht ausreichend.mehr
Auch bei Dividenden, die nach DBA steuerfrei sind, kommt eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 5 KStG in Betracht.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass das Besteuerungsrecht für Dividendenerträge, die eine niederländische Tochtergesellschaft erzielt, jedenfalls dann der Bundesrepublik Deutschland zusteht, wenn die Dividenden nicht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Tochtergesellschaft stehen.mehr
Der 12. Senat des FG Münster hat entschieden, dass Dividenden einer spanischen Kapitalgesellschaft an deutsche Gesellschafter auch dann von der Einkommensteuer freizustellen sind, wenn in Spanien lediglich ein Quellensteuerabzug von 10% vorgenommen wurde.mehr
In der letzten Woche wurde das StÄnd-AnpG-Kroatien verabschiedet. Insbesondere aus Zeitgründen sind darin aber nicht alle für erforderlich gehaltenen Änderungen zu Steuergesetzen eingeflossen. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass weitere Regelungen im Herbst 2014 in ein JStG 2015 übernommen werden.mehr
Der Bundestag hat am 3.7.2014 umfangreiche Steueränderungen verabschiedet - darunter auch einige, die im Regierungsentwurf noch nicht enthalten waren.mehr
Der BFH hatüber die vieldiskutierte Rechtsfrage der "Cum-ex-Geschäfte" entschieden, einem Handel von Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (einmal erhobener) Kapitalertragsteuer in sich trägt (Rechtslage vor 2012). mehr
Waren die umstrittenen Aktiendeals deutscher Banken und Investoren legal oder nicht? An diesem Mittwoch befasst sich der BFH mit den sog. Cum-Ex-Geschäften. Für den deutschen Fiskus geht es um Milliarden.mehr
Der Anspruch des Aktionärs auf Auszahlung des auf seine Beteiligung entfallenden Gewinns aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung kann veräußert und übertragen werden, auch wenn die den Gewinnanspruch vermittelnde Aktie nicht mitveräußert wird.mehr
Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen, die nach dem 28. Februar 2013 zufließen, sind steuerpflichtig.mehr