Dividende



Richter im Gerichtssaal
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BFH Kommentierung

Dividenden von Kapitalgesellschaften bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG einem abgeltenden Kapitalertragsteuerabzug von den Bruttoeinnahmen mit einer teilweisen Abstandnahme auf drei Fünftel des Steuerabzugs unterliegen.




Börse
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BFH Kommentierung

Cum-Ex - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien

Der BFH hat klargestellt, dass ein steuerbefreiter Pensionsfonds nur dann einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer (Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag) hat, wenn er Gläubiger der Kapitalerträge ist und die Abzugsteuer "einbehalten und abgeführt" worden ist. Gläubiger der Kapitalerträge ist die Person, der die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses oder des Zuflusses der Dividendenkompensationszahlung zivilrechtlich oder wirtschaftlich zuzurechnen sind.


Börsenkurs_Zeitung_Dividende_Euromünzen
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Praxis-Tipp

Körperschaftsteuerpflicht von Streubesitzdividenden

Beteiligungserträge in Form von Gewinnausschüttungen sind bei inländischen Kapitalgesellschaften voll körperschaftsteuerpflichtig, wenn die zufließenden Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen (unmittelbare Beteiligung unter 10%) herrühren (§ 8b Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 KStG). Gilt dies auch, wenn unterjährig mehrere Erwerbe jeweils unter der 10%-Grenze erfolgen, die gleichwohl in der Summe mindestens 10% ausmachen?










London_Themse_Docklands
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Der Brexit im deutschen Steuerrecht

Teil 2 - Europäische Richtlinien und deutsche Quellensteuer

Bereits im ersten Teil dieser Serie wurde am Beispiel der EU-Grundfreiheiten darauf hingewiesen, dass sich mit einem EU-Austritt Großbritanniens nicht nur der räumliche Anwendungsbereich des Unionsrechts reduziert, sondern dies auch steuerliche Auswirkungen hat. Zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs des Unionsrechts kommt es auch in Bezug auf das europäische Sekundärrecht, also die Anwendbarkeit von Verordnungen oder Richtlinien. 



Bilanz Heft
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FG Kommentierung

Phasengleiche Bilanzierung einer Dividende

Vor einem Gewinnverwendungsbeschluss kann eine Dividendenforderung nicht aktiviert werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Gesellschafter am Bilanzstichtag endgültig entschlossen sind, eine bestimmte Gewinnverwendung künftig zu beschließen und diesen Entschluss nicht mehr nachträglich ändern werden. Dazu müssen schriftliche Unterlagen vorgelegt werden. Nur konzerninterne Absichtserklärungen und Zusagen sind nicht ausreichend.