Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen

10.4.3.4.1 Allgemeines Tz. 850 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur Behandlung einer vGA der OG an den OT bei der Einkommensermittlung der OG s Tz 794 ff. Entspr den dortigen Ausführungen muss beim OT im Berechnungsschema lt Tz 832 iRd Kürzung des von der OG aufgrund des GAV abgeführten Gewinns auch die vGA abgezogen werden, weil sie als vorweggenommene Gewinnabführung gilt. Beim O... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9 Steuerliche Umqualifizierung von Mehr- bzw Minderabführungen mit vororganschaftlicher Verursachung in Gewinnausschüttungen bzw Einlagen (§ 14 Abs 3 S 1 bis 3 KStG)

12.3.5.9.1 Allgemeines Tz. 1003 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 3 S 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, stlich als GA der OG an den OT. Die OG hat KapSt einzubehalten (s Tz 1009); zusätzlich fällt SolZ an. Eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung stellt auch eine Leistung iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG dar (s... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger

Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803 ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen einer OG aufgrund einer Ha... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Die Steuerbelastung des von Körperschaften erwirtschafteten Einkommens

Tz. 15 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wer die Frage nach der stlichen Belastung des von Kö erwirtschafteten Einkommens beantworten will, muss, obwohl die Besteuerung der Kö rechtssystematisch nicht mit der ihrer AE verbunden ist, gleichwohl beide Ebenen zusammen sehen (s Dremel, in R/H/N, 2. Aufl, § 23 KStG Rn 2). Das Halb- bzw Teileink-Verfahren sieht, anders als das frühere An... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Betriebe gewerblicher Art als Organträger

Tz. 126 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch ein BgA kann OT sein, wenn er als gew Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (s Urt des FG He v 16.05.2017, EFG 2017, 1544). Während Eigengesellschaften als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG, § 8 Abs 2 KStG unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit stets und in vollem Umfang einen Gew begründen, soda... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Verhältnis zu § 8b KStG

Tz. 26 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Ebenfalls nicht geklärt ist, in welchem Verhältnis § 8b Abs 5 KStG und § 8a KStG iVm § 4h EStG zueinander stehen. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Pauschalierung der nabzb BA nach § 8b Abs 5 KStG auch die wegen § 4h EStG iVm § 8a KStG nabzb BA mit abgilt. Dies ist uE nicht der Fall, weil § 4h EStG iVm § 8a KStG als Spezialregelung... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.2 Wirkungsweise des § 36a EStG

Tz. 51 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Um dieses unerwünschte Ergebnis zu verhindern, macht § 36a EStG bei bestimmten Kap-Erträgen die Anrechnung von KapSt vom Vorliegen mehrerer Voraussetzungen abhängig, die kumulativ erfüllt sein müssen. Betroffen von der Vorschrift sind nur Kap-Erträge iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, dh inl Dividenden und sonstige GA aus im Inl girosammelverwah... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.2 Dividendenäquivalente

Rz. 290 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bei virtuellen Aktienvergütungen ("Phantom-Shares") kommt es mitunter zur Auszahlung von sog. Dividendenäquivalenten, bei denen entsprechend der Auszahlung von Dividenden an "reale" Aktionäre, auch den Inhabern virtueller Aktien eine entsprechende Zahlung gewährt wird. Rz. 291 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Maßgebend ist dabei i. d R. allein die... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Einkommensermittlung bei partieller und voller Steuerpflicht

Tz. 29 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In Fällen der partiellen StPflicht sind bei der Ermittlung des Einkommens aus den nichtbegünstigten Tätigkeiten in der Praxis folgende Grundsätze zu beachten: Für Vermietungsgen liegen hinsichtlich dieses stpfl Bereichs in vollem Umfang Eink aus Gew vor (s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 32). Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) steht grds eben... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.1 Allgemeines

Tz. 206 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der S 7 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG regelt zur Sicherstellung der Besteuerung, dass eine inl BetrSt iSd S 4 bis 6 nur gegeben ist, wenn die dieser BetrSt zuzurechnenden Eink sowohl nach innerstaatlichem StR als auch nach dem anzuwendenden DBA der inl Besteuerung unterliegen. Diese Zusatzregelung soll einen Verlust des dt Besteuerungsrechts... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV zulässig, mit dem... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1373 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, wann bei einer mittelbaren Organschaft der in der St-Bil des OT gebildete AP aufzulösen ist und welche stlichen Wirkungen diese Auflösung hat, lässt sich aus dem Ges-Wortlaut nicht zweifelsfrei beantworten. Bei der Auflösung der AP ergeben sich ähnliche Probleme wie bei deren Bildung (s Heurung/Seidel, DK 2009, 400, 405). Da nach... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Neuregelung

Tz. 10 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Anlass der Einf der Zinsschranke waren vor allem einige "Schwächen" des § 8a KStG aF. Die FinVerw hatte den Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen der Finanzierung durch außenstehende Dritte (§ 8a Abs 1 S 3 KStG aF) auf sog Back-to-Back-Sachverhalte begrenzt. Diese einschr Auslegung wurde vom Ges-Geber als zu großzügig empfunden. Vor al... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Abs 5 S 1 KStG)

Tz. 1531 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gesondert festzustellen ist das dem OT zuzurechnende Organeinkommen. Damit gemeint ist nicht das von der OG selbst zu versteuernde Einkommen, welches außer bei der Leistung von Az stets null beträgt, sondern das Einkommen, das sich unter Berücksichtigung des § 15 KStG (sog Bruttomethode) vor Zurechnung zum OT ergibt (glA s Frotscher, in F/... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.3 Aufteilung des geldwerten Vorteils aus einer Optionsgewährung nach Abkommensrecht

Rz. 279 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der geldwerte Vorteil aus einer Optionsgewährung ist den Einkünften aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 OECD-MA zuzuordnen. Diejenigen Einkünfte, die der Arbeitnehmer in seiner Eigenschaft als Anteilseigner nach Ausübung des Optionsrechts aus dem Halten der erworbenen Aktien (z. B. Dividenden) oder ihrer späteren Veräußerung erzielt, si... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.6 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 994 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn bei einer mittelbaren Organschaft der GAV (an der MG vorbei) direkt zwischen GM und TG abgeschlossen worden ist und durchgeführt wird, ist uE eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung iSd § 14 Abs 3 KStG als mehrstufige GA durch die Beteiligungskette zu behandeln mit der Folge, dass auf jeder Stufe nabzb Ausgaben iHv ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil der Zinsaufwendungen eines Betriebs (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.4 Exkurs: Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern beim sog. "Cum/Cum Treaty Shopping"

Tz. 59 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Als weitere Maßnahme des Ges-Gebers, durch die ungerechtfertigte St-Vorteile durch die Anrechnung oder Erstattung der KapSt vermieden werden sollen, ist schließlich auch noch die Einführung des § 50j EStG ("Versagung der Entlastung von KapSt in bestimmten Fällen") durch das Ges v 20.12.2016 (BStBl I 2017, 5) – mit Wirkung ab dem VZ 2017 (s A... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.2 Zuordnung der Organbeteiligung und des Organeinkommens; insbesondere bei Organträger-Personengesellschaften

Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Derzeit besteht keine endgültige Klarheit darüber, nach welchen Regeln sowohl nach innerstaatlichem dt Recht als auch nach DBA-Recht Beteiligungen an Kap-Ges einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sind (s Häck, ISR 2015, 113; dazu auch s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, § 14 KStG Rn 284 ff). Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I 2014... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.1 Ausgaben (insbesondere Finanzierungskosten) im Zusammenhang mit der Organbeteiligung

Tz. 845 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzierungskosten für Kredite, die der OT zum Erwerb der Organbeteiligung aufgenommen hat, dürfen bei der Ermittlung des Einkommens des OT abgezogen werden (s R 14.7 Abs 1 KStR 2022). Insoweit greift nicht das in § 8b Abs 5 KStG geregelte pauschale 5%ige Abzugsverbot, denn die Gewinnabführung ist kein nach § 8b Abs 1 KStG stfreier Bezug. V... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geldkap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkap kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZwMG 2... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hey, Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, FR 2001, 1279; Schnittker/Hartmann, Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, BB 2002, 277; Bürkle, Ertragstliche Organschaft im spartengetrennte... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG). Zu den Rechtsfolgen... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382 ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresübe... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.2 Vorteilsgewährung an eine nahestehende Person des Organträgers

Tz. 854 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine vorweggenommene Gewinnabführung an den OT liegt auch vor, wenn die OG einer dem OT nahestehenden Person, insbes dessen AE, einen als vGA zu beurteilenden Vorteil zuwendet. In solchen Fällen liegt stlich im ersten Schritt eine Vorabgewinnabführung an den OT und im zweiten Schritt eine vGA vom OT an dessen AE vor (s Urt des BFH v 22.08.2... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.3 Vorteilsgewährung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 856 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vorstehendes (s Tz 850 ff) gilt entspr bei sog Organschaftsketten. Wenn bei einer nicht unterbrochenen Organschaftskette ein Vorteil von der untersten OG direkt an den obersten OT gewährt wird, ist das stlich als vorweggenommene Gewinnabführung (vGA) von Stufe zu Stufe zu erfassen (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961). Tz. 857 Stan... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.2 Zeitpunkt des Erfolgens (§ 14 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 1007 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 3 KStG gelten Mehrabführungen nach S 1 und Minderabführungen nach S 2 als in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Wj der OG endet. UE ist damit das Wj gemeint, für das die Mehr-oder Minderabführung erfolgt. Von Bedeutung ist die Festlegung des Zeitpunkts für das Jahr der stlichen Abwicklung bei OG und OT, aber auch für die E... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.5 Vorteilsgewährung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 861 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt erscheint die stliche Behandlung eines Vorteils, den die OG bei mittelbarer Organschaft – unter Umgehung der organschaftlich nicht eingebundenen ZwiGes – direkt an den OT gewährt. Hier stellt sich, weil R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2022 vGA der OG an den OT zu vorweggenommenen Gewinnabführungen erklärt, die Frage, welche Eigenschaft der ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.4 Vorteilsgewährung an Schwestergesellschaften der Organgesellschaft (sog Dreiecksfälle)

Tz. 858 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) ihrer SchwGes (TG 2) mit gesellschaftsrechtlicher Veranlassung einen geldwerten Vorteil, wird nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Beschl des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348, mwNachw) dieser Vorteil über die gemeinsame MG "umgeleitet". Es wird in einem ersten Schritt e... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.1 Allgemeines

Tz. 1003 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 3 S 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, stlich als GA der OG an den OT. Die OG hat KapSt einzubehalten (s Tz 1009); zusätzlich fällt SolZ an. Eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung stellt auch eine Leistung iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG dar (s Beschl des BFH v 06.0... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 850 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur Behandlung einer vGA der OG an den OT bei der Einkommensermittlung der OG s Tz 794 ff. Entspr den dortigen Ausführungen muss beim OT im Berechnungsschema lt Tz 832 iRd Kürzung des von der OG aufgrund des GAV abgeführten Gewinns auch die vGA abgezogen werden, weil sie als vorweggenommene Gewinnabführung gilt. Beim OT sind darauf folglich... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.3 Die steuerlichen Folgen der verunglückten Organschaft

Tz. 1584 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Liegen von Beginn an die Voraussetzungen für die stliche Anerkennung der Organschaft nicht vor oder wird der GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG beendet bzw tats nicht durchgeführt, sind von Beginn an die §§ 14–19 KStG nicht anzuwenden bzw die vorgenommenen... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.5 Anwendungsbeispiele

Rz. 543 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, Kürzung der Dividende gem. § 9 Nr. 7 GewStG Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr de... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.2.2 Mehrstufiges Beteiligungsverhältnis (mittelbare Beteiligung)

Rz. 397 Praxis-Beispiel Beispiel 6: Natürliche Person, Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften in einer Beteiligungskette (d. h. unmittelbar und mittelbar), Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 90 % beteiligt. Die Beteiligung an der BCo wird im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten. D... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.2.1 Einstufiges Beteiligungsverhältnis (unmittelbare Beteiligung)

Rz. 389 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr der BCo entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.7.1 Einlage

Rz. 559 Hält ein Stpfl. die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im Privatvermögen und legt dieser die Beteiligung in ein gewerbliches Betriebsvermögen ein, unterliegen die Hinzurechnungsbeträge ab dem Erhebungszeitraum, in dem die Einlage erfolgt, auch der Gewerbesteuer. Erhält der Steuerpflichtige anschließend Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 oder erzielt dieser... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)

Rz. 240 Die nachfolgenden Beispiele für eine natürliche Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Obergrenze 1. Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft zum Privat- oder Betriebsvermögen sowie der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.2 Unterschiedliche Besteuerung der Bezüge

Rz. 287 Ein zusätzlicher Schwierigkeitsgrad tritt auf, sofern der steuerpflichtige Anteil der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG unterschiedlich hoch ausfällt. Dies ist bei (ausländischen) Zwischengesellschaften insbesondere der Fall, wenn dem Stpfl. innerhalb eines Zeitraums offene und verdeckte Gewinnausschüttungen zufließen. Erstere sind in der Regel ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.3 Anwendungsbeispiele (juristische Person)

Rz. 249 Die nachfolgenden Beispiele für eine juristische Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Obergrenze 1. Die Differenzierung erfolgt der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG. Aus Gründen der Übersicht wurde die Berechnung der Obergrenze 2 (§ 11 Abs. 2 S. 2 AStG) ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.2 Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 51 Mit der Einführung der aktuellen Vorschrift des § 11 AStG setzte der Gesetzgeber die ATAD, und insbesondere Art. 8 Abs. 5 und 6, um (vgl. Rz. 11).[1] Rz. 52 Ob die Umsetzung der ATAD im Ergebnis vollständig gelungen ist, wird im Schrifttum teilweise für die nachfolgende Konstellation bezweifelt.[2] Nach Art. 8 Abs. 5 ATAD sei die Doppelbesteuerung bei einer tatsächlich... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.3 Anwendungsbeispiele (juristische Person)

Rz. 273 Die nachfolgenden Beispiele für eine juristische Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der beiden Obergrenzen. Die Differenzierung erfolgt der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG und der fiktiv vollausgeschütteten Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 2 AStG. Rz. 274 ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.1 Grundsatz

Rz. 281 Bei den in den Rz. 267–275 verwendeten Beispielen erhielten die Steuerpflichtigen im Laufe des zweiten Veranlagungszeitraumes nur einen Bezug i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG. Erhält der Steuerpflichtige jedoch mehrere Bezüge von derselben Gesellschaft innerhalb eines Veranlagungszeitraums, ist die Prüfung der beiden Obergrenzen für jeden einzelnen Bezug durchz... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)

Rz. 267 Die nachfolgenden Beispiele für eine natürliche Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der beiden Obergrenzen. Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft zum Privat- oder Betriebsvermögen sowie der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs.... mehr