Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besitz-PersGes (einschließlich GbR) bzw Besitz-Bruchteilsgemeinschaft

Rn. 363 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine Besitz-GbR (auch Bruchteilsgemeinschaft: s BFH BStBl II 1972, 796 letzter Abs), auch wenn an ihr ein Nur-Besitzgesellschafter neben den die Betriebs-KapGes beherrschenden Mitgesellschaftern beteiligt ist (zB bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks), ist dennoch insgesamt (Abfärbung nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 15 Abs 3 Nr 1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Vorsichtsprinzip/Realisationsprinzip/Imparitätsprinzip

Rn. 395 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind; Gewinne sind erst (und nur) zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das Vorsichtsprinzip ist grundlegender, das Handelsbilanzrecht wesen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Gewinnanteil des Gesellschafters

Rn. 61 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die gewerblichen Einkünfte des Mitunternehmers gemäß § 2 Abs 2 Nr 1 EStG iVm § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG insgesamt, sein Anteil am "Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft" (BFH BStBl II 2008, 174 zu 3. der Begründung mwN; BFH BStBl II 1996, 219 zu C.II.2.a.; BFH BStBl II 1993, 706, 709 Spalte (1); GrS BFH BStBl II 1993, 616, 622 Spalte (1); GrS ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kruse, Die Grundprobleme der PersGes im Steuerrecht, Köln 1979, 41; Messmer, Die Gesellschafter und Mitunternehmer des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FS Döllerer, 1988, 429; Messmer, Rechtssubjekte iRd Besteuerung gemäß § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FR 1990, 205; Martini, Das Verhältnis des persönlichen KSt-Tatbestandes zur Mitunternehmerschaft – Die steuerliche Zuordnung von Personenvereinigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcd) Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rn. 371 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grds haben die Gesellschafter die Gründungsaufwendungen einer KapGes zu tragen. Eine Ausnahme gilt bei einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung. Fehlt es an einer derartigen, betragsmäßig fixierten Regelung oder übersteigen die von der KapGes übernommenen Gründungskosten den im Gesellschaftsvertrag bezifferten Betrag, liegt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lenzen, Die Testamentsvollstreckung bei der GmbH & Co KG nach höchstrichterlicher Rspr, GmbH-Rdsch 1977, 56; Durchlaub, Die Ausübung von Gesellschaftsrechten in PersGes durch Testamentsvollstrecker, DB 1977, 1399; Bommert, Neue Entwicklungen zur Frage der Testamentsvollstreckung in PersGes, BB 1984, 178; nn, Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen, GmbHR 6/1985, R 4; Kl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zivilrecht Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Erscheinungsform der stillen Gesellschaft, bei der unter Ausschöpfung des dispositiven Charakters der §§ 230ff HGB von der typischen gesetzlichen Struktur der stillen Gesellschaft durch eine Mischung aus Schuldrecht und Gesellschaftsrecht ausweitend abgewichen wird, indem vereinbart wird, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insbesondere die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Aus Sicht des Besitzunternehmens

Rn. 391 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ist die Betriebsgesellschaft eine PersGes, s Rn 389a. Übersteigt die von der Betriebs-KapGes gezahlte Pacht das Angemessene, liegt bei dem Besitzunternehmen insofern statt Pachteinnahmen ein vGA-Zufluss iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG vor (Umqualifizierung), analog s Rn 48. Erfolgt die Nutzungsüberlassung zu fremdüblichen Pachtkonditionen, erzielt das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negative steuerliche Folgen

Rn. 314 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Vorab Hinweis auf die Fallgestaltungen ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung unter s Rn 305 und deren gravierende steuerliche Nachteile. Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Gewinnausschüttungen der GmbH sind – anders als bei der 25 %igen AbgSt – mit 60 % estpfl gewerbliche Einkünfte (ungünstig bei hohem ESt-Satz ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung KStG und EStG, Korrespondenzprinzip

Rn. 284 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach ständiger Rspr des I. Senats des BFH (bereits s Urteil BFH v 16.03.1967, BStBl III 1967, 626, aber auch BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131 oder BFH v 13.03.2019, I R 18/19, BFH/NV 2019, 1440) wird die vGA aus Sicht der Körperschaft wie folgt definiert: Zitat Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer KapGes eine Vermögensveränderung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Entsprechende Besteuerungssubjekte iSv § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG

Rn. 755 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG, der auf die unbeschränkt stpfl Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 EStG verweist, ist die Vorschrift nur auf inländische Rechtssubjekte anzuwenden. Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BStBl I 2010, 1768) wurden durch Hinzufügung von S 2 auch vergleichbare Rechtssubjekte, die weder i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Tausch

Rn. 455 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Tausch iSd § 480 BGB ist ein gegenseitiger Vertrag über die Übertragung eines Sachwerts gegen einen anderen Sachwert (oder Erbringung einer Dienstleistung). Kennzeichnend ist das Fehlen eines Kaufpreises in Geld. Die Aufwendungen für die Anschaffung eines WG bestehen nicht in einem Kaufpreis (Zahlungsanspruch), sondern in der Hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Zurechnung entsprechend der vertraglichen Verteilungsabrede

Rn. 68 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht der einzelne Gesellschafter als Subjekt der Einkünfteerzielung, sondern die PersGes als Subjekt der Gewinnermittlung (s Rn 12a–12b) ermittelt den zu verteilenden Gewinn. Dieser ist den Gesellschaftern in dem Zeitpunkt zuzurechnen, in dem er entsteht (rkr lt Feststellungsbescheid festgestellt wird: BFH BStBl II 2011, 429 Rz 38), späteste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Entnahmen

Rn. 274 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfall insb von Edelmetallen oder Edelmetallegierungen (zB Gold, Amalgam, Silber) und Schrottmetalle, die bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden nicht bereits mit ihrer Entstehung ins PV entnommen, sondern bleiben bis zur entgeltlichen Veräußerung oder einer Entnahmehandlung BV, selbst wenn durch metallurgische Umformung (Umguss i...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 1 Ziele und Bestandteile einer Finanz- und Kapitalflussplanung

Mit einer Finanz- und Kapitalflussplanung wird die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens geplant und ggf. auch bewertet, wenn z. B. auch Daten und Zahlen aus der Vergangenheit ausgewertet werden. Die Analyse von Zahlen der Vergangenheit ist wichtig, weil die Planwerte in vielen Fällen darauf aufgebaut werden. Besonders aussagekräftig sind die Analyse bzw. Planung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.5.4 Steuerklassenprivileg bei Schenkungen durch Kapitalgesellschaften – § 15 Abs. 4 ErbStG – aktuelle Entwicklungen

Rz. 8a Die Vorschrift des § 15 Abs. 4 S. 1 ErbStG sollte Härten ausräumen, die sich aus einer möglichen Einordnung bestimmter Leistungen als freigebige Zuwendung einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter bzw. nahestehende Person im Hinblick auf Steuersatz und Freibetrag ergeben (vgl. Rz. 82, 83). Die Norm gewährt insoweit eine Privilegierung, als eine Schenkung einer Kapit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 1.1 GmbH-Geschäftsführer ohne Mehrheitsanteile

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig Arbeitnehmer i. S. d. Lohnsteuerrechts.[1] Die von ihm bezogenen Vergütungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit sie der Bedeutung seiner Arbeitsleistung angemessen sind, d. h., im Zweifel für die gleiche Leistung auch einem Fremden gezahlt würden. Ist dies nicht der Fall, ist eine verdeckte Gewinnausschüttu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 1.2 Beherrschende GmbH-Geschäftsführer

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (mehr als 50 % der Anteile bzw. umfassender Sperrminorität)[1] muss darüber hinaus beachtet werden, dass die Gewährung eines Vorteils stets einer klaren, zivilrechtlich wirksamen und vorab getroffenen Vereinbarung bedarf (Rückwirkungsverbot), um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.[2] So wird z. B. dem GmbH-Geschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 6.1 Überversorgung prüfen

Für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen grundsätzlich alle Durchführungswege zur Verfügung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage).[1] Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht.[2] § 3 Nrn. 63 und 66 EStG si...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Regelungszweck

Rz. 84 Die Vorschrift des § 15 Abs. 4 S. 1 ErbStG sollte u. a. Härten ausräumen, die sich aus der möglichen Einordnung einer verdeckten Gewinnausschüttung als freigebige Zuwendung der Kapitalgesellschaft an Gesellschafter bzw. nahestehende Person (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ggf. auch § 7 Abs. 8 ErbStG) im Hinblick auf Steuersatz und Freibetrag ergaben. § 15 Abs. 4 ErbStG wurde ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 6.2 Weiterbeschäftigung nach Eintritt des Versorgungsfalls

Es ist aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Versorgungszusage nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird. In diesem Fall muss der Geschäftsführer zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung allerdings regeln, dass das Einkommen aus der fortbestehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3 Fremdgeschäftsführer

Fremdgeschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn und unterliegen mit ihren Bezügen dem Lohnsteuerabzug. Kein Lohnzufluss durch Einzahlung auf Arbeitszeitkonto Einzahlungen auf einem Zeitwertkonto zugunsten des Fremdgeschäftsführers einer GmbH führen dann nicht zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn die Beträge in die von der GmbH abgeschloss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 6.4 Verzicht auf Pensionsansprüche

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der GmbH auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, ist darin nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch ein fremder Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen die Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte. War die Zusage der Altersversorgung im Anstellungsvertrag geregelt, führt der Verzich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.5 Pkw-Überlassung ohne/mit Privatnutzungsverbot

Die ohne eine Vereinbarung erfolgende oder unbefugte Nutzung des betrieblichen Pkw durch den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft hat keinen Lohncharakter und führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.[1] Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch die GmbH an den Geschäftsführer für dessen Privatnutzung führt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 6.6 Grundsätze zur Pensionsrückstellung

§ 6a EStG regelt detailliert die Voraussetzungen der Pensionsrückstellung. In der Praxis ist u. a. wichtig, dass die schriftliche Pensionszusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten muss.[1] Bei der Rückstellungsbildung bestehen das Gebot der Eindeutigkeit und der Schriftlichkeit, beide zum Zweck d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.3 Gutschrift auf Zeitwertkonto

Die Gutschrift künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf einem Zeitwertkonto führt bei einem Geschäftsführer einer Körperschaft zum Zufluss von Arbeitslohn.[1] Eine Vereinbarung, in welcher im Rahmen eines sog. Arbeitszeitkontos oder Zeitwertkontos auf die unmittelbare Entlohnung zugunsten von späterer (vergüteter) Freizeit verzichtet wird, verträgt sich nicht mit dem Aufgabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 2 Faktischer Geschäftsführer

Jemand, der formell nicht als Geschäftsführer einer GmbH bestellt ist, kann gleichwohl als sog. faktischer Geschäftsführer anzusehen sein.[1] Hat der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft maßgeblich in der Hand und führt Geschäfte wie ein Geschäftsführer, dann sind auch Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen. Erforderlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.4 Gutschrift auf Verrechnungskonto

Wird der mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH abgeschlossene Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht wie vereinbart durchgeführt, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der als Betriebsausgaben geltend gemachten Geschäftsführervergütungen vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die vereinbarten monatlichen Vergütungen nicht bei Fälligkeit ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.6 Umwandlung von Barlohnansprüchen

Die Bildung von Rückstellungen für Umwandlungen von Barlohnansprüchen eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Ansprüche aus einem Zeitwertkonten-Modell ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrec...mehr

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1.3 Periodenfremde Erträge

Rz. 186d Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Durch die Erläuterung der periodenfremden Posten soll der zeitliche Vergleich der Erträge und Aufwendungen verbessert ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Verschmelzung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung zu erstellen, womit die Vor...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.1 Eigenkapital

Rz. 145 Angaben im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendung Verschiedene Wahlpflichtangaben im Anhang sollen die Ergebnisverwendung für den Bilanzleser transparenter machen. Das gilt speziell dann, wenn gemäß dem Wahlrecht in § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.3 Ergebnisverwendung

Rz. 211 Gemäß § 275 HGB endet das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Was mit dem erzielten Ergebnis geschehen soll, ergibt sich nicht hieraus. Zwar eröffnet § 268 Abs. 1 HGB allen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwen...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.4 Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Rz. 266 Unter den "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung" werden eine Reihe den Jahres- und mittelbar auch Konzernabschluss umfassender Anhangangaben subsumiert. Im Einzelnen verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Moduls Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4807–5036):mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 105 § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB verlangt, dass im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss solcher Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen. Diese Angabepflichten müssen von allen zur Aufstellung eines Anhangs verpflichteten Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaf...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 4 Dualität der Besteuerung

Die gesellschaftsrechtliche Dualität der beiden Rechtsformgruppen setzt sich bei der Besteuerung der Gesellschaften fort; auch dort kommt es zu einer Zweiteilung. Eine Personengesellschaft wird selbst nicht mit Einkommensteuer belastet. Vielmehr unterliegt jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft mit seinen anteiligen Einkünften aus dem gemeinsamen Unternehmen der Eink...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7.2 Einheitlicher Körperschaftsteuersatz

Deutlich einfacher ist die Belastungsberechnung bei einer Kapitalgesellschaft, deren Gewinn der Körperschaftsteuer unterliegt. Im Gegensatz zur Einkommensteuer gibt es bei dieser Steuerart keinen Grundfreibetrag. Der Steuer­satz für die Körperschaftsteuer liegt seit 2008 bei einheitlich 15 %. Einbezogen werden muss aber noch die für evtl. Gewinnausschüttungen der Kapitalgese...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6.2 Kapitalgesellschaften

Vorteilhafter ist eine Leistungsbeziehung bei Kapitalgesellschaften. Hier bleibt es beim gebuchten Betriebsausgabenabzug; es erfolgt keine steuerrechtliche Korrektur bei der Gewinnermittlung. Die Auswirkungen von vertraglichen Vergütungen werden für die Besteuerung beachtet. Dies gilt auch und gerade für die Gewerbesteuer, welche damit durch die Zahlung von Vergütungen an di...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.2 Kapitalgesellschaften

Anders als eine Personengesellschaft unterliegt eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Einkommen selbst der Besteuerung; es wird Körperschaftsteuer i. H. von 15 % erhoben. Zur Gewinnermittlung wird weitgehend auf die Vorschriften des EStG zurückgegriffen – ergänzt um einige zusätzliche Vorschriften des KStG. Jedoch gelten alle Einkünfte einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte au...mehr

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Zwei-Konten-Modell / 6 Personen- und Kapitalgesellschaften

Die dargestellten Grundsätze gelten unverändert auch für Personengesellschaften, z. B. eine gewerblich tätige KG oder eine Freiberuflersozietät. Die Gesellschafter können sämtliche Betriebseinnahmen über das betriebliche Guthabenkonto entnehmen und sämtliche Betriebsausgaben mit Kredit finanzieren. Auch hier sind die Einschränkungen des § 4 Abs. 4a EStG zu beachten, soweit e...mehr

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F+E-Controlling: Aktivierun... / 1.2 Zweck der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände

Vorteile der Aktivierung Doch was wird mit einer Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände bezweckt? Hier verfolgte der Gesetzgeber zwei Hauptziele: Stärkung der Eigenkapitalbasis: Durch die Aktivierung von Entwicklungskosten steigt der Periodengewinn zunächst, was zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis führt. Dies soll besonders jungen, innovativen Un...mehr