Quellensteuer auf Ausschüttungen von chinesischen Aktien

Die Finanzverwaltung hat zur Anrechenbarkeit von Quellensteuer auf Dividenden chinesischer Unternehmen Stellung bezogen.

Deutsche Anleger erwerben häufig Aktien chinesischer Unternehmen über die Börse in Hongkong erworben (und nicht die Börse vom chinesischen Festland). In einzelnen Fällen sind Aktien von chinesischen Unternehmen auch an deutschen Wertpapierbörsen notiert.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Belastung mit Quellensteuer auf Dividenden der chinesischen Unternehmen sich je nach Haltedauer und Börsenplatz, an dem die chinesischen Aktien verwahrt und gelistet werden, unterscheiden kann. Entscheidend für die Anrechenbarkeit der Quellensteuer ist das DBA zwischen Deutschland und China.

Quellensteuer auf Dividenden der chinesischen Unternehmen

Das BMF-Schreiben erläutert die Besonderheiten von

  • A-Aktien: Aktien chinesischer Unternehmen, die an den Börsen auf dem chinesischen Festland in der chinesischen Währung Renminbi gehandelt werden.
  • B-Aktien: Aktien chinesischer Unternehmen, die an den Börsen auf dem chinesischen Festland in Fremdwährung (US-Dollar, Hongkong Dollar) gehandelt werden.
  • H-Aktien: H-Aktien sind Aktien chinesischer Unternehmen, die an der Börse in Hongkong notiert sind.

BMF, Schreiben v. 31.3.2022, IV C 1 - S 2283-c/19/10012 :004

Schlagworte zum Thema:  Aktien, Dividende, Quellensteuer