Anpassung des UStAE im Hinblick auf Geschenke
Anhebung der Freigrenze für Geschenke
Das Wachstumschancengesetz enthielt eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen. So wurde u.a. die Freigrenze für Geschenke von bisher 35 EUR auf 50 EUR zum 1.1.2024 angehoben. Die Finanzverwaltung hat hierauf reagiert und den UStAE entsprechend geändert. Dies wurde mit BMF-Schreiben v. 12.7.2024 bekannt gegeben. Die Grundsätze des BMF-Schreibens gelten für alle Umsätze ab dem 1.1.2024.
BMF, Schreiben v. 12.7.2024, III C 3 - S 7015/23/10002 :001
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