Das FG Baden-Württemberg entschied zum Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn beim Arbeitnehmer.mehr
Bei der Gewährung von Geschenk- und Tankgutscheinen an Mitarbeiter ist einiges zu beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die 50-EUR-Grenze (bis 31.12.2021 44 EUR-Grenze) und weisen Sie auf entsprechende Fallen hin. mehr
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In der Praxis sind Warengutscheine ein beliebtes Mittel, um die Freigrenze von 50 Euro für die steuerfreie Zuwendung von Sachgeschenken auszuschöpfen. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Unternehmen bei der Vergabe von Gutscheinen an ihre Mitarbeitenden beachten müssen.mehr
Die monatliche 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Mitarbeiter im Rahmen langfristiger Verträge auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitness-Programm teilnehmen und aus vielfältigen Leistungen und Sportstätten auswählen können.mehr
Der BFH hat die Sachbezugsfreigrenze bei Fitnessverträgen des Arbeitgebers für anwendbar erklärt. Die Verwaltung will die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht positive Entscheidung anwenden. Dabei gibt es aber einige Punkte zu beachten.mehr
Die monatliche 44 EUR-Grenze gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Trainingsberechtigung für die Dauer eines Jahrs ermöglicht.mehr
Die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die Einkommensteuer. Er wird aber nur erhoben, wenn die Freigrenze in Höhe von 972 EUR (Splittingtarif 1.944 EUR) überschritten ist. Aufgrund der geplanten Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags (was aber wohl nicht für Kapitalerträge gilt), stellen wir dar, wie er unter Berücksichtigung von nach § 32d EStG zu versteuernden Kapitalerträgen berechnet wird.mehr
Das FinMin Baden-Württemberg hat erklärt, dass es die Wertgrenze für zulässige Zuwendungen an Vereinsmitglieder ("Annehmlichkeiten") von 40 auf 60 EUR erhöht hat. Vieles spricht dafür, dass diese Wertgrenze auch von Finanzverwaltungen anderer Bundesländer angewendet wird.mehr
Die Finanzverwaltung hat in einer tabellarischen Übersicht die wichtigsten ab 1.1.2019 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.mehr
Zum Jahreswechsel 2018/2019 ist es wieder Zeit für gute Vorsätze – auch in Personalabteilungen. Zehn davon, die in vielen Firmen Erfolg versprechen, hat unser Autor Robert Knemeyer zusammengetragen.mehr
Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachbezug, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich Versicherungsschutz und keine Geldzahlung verlangen kann. Für den Sachbezug gilt die Freigrenze von 44 EUR/Monat.mehr
Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem vom ihm benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt.mehr
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern monatlich Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. In die für Sachbezüge anzuwendende 44-Euro-Freigrenze sind nach aktueller BFH-Rechtsprechung auch Versandkosten und Verpackungskosten einzubeziehen.mehr
Liefert der Arbeitgeber Sachprämien in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt eine zusätzliche Leistung vor, deren Wert in die Berechnung der 44 EUR-Freigrenze einzubeziehen ist. Entsprechendes gilt, wenn der günstigste Einzelhandelspreis im Versand-/Onlinehandel gefunden wird und der Versand als eigenständige Leistung ausgewiesen ist.mehr
Wendet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mehrere 44-Euro-Tankgutscheine auf einmal zu, ist der gesamte Sachbezug bereits bei Hingabe zugeflossen, sodass die steuerfreie 44-Euro-Freigrenze im Ausgabemonat überschritten wird. Auf die spätere Gutscheineinlösung kommt es nach Meinung des Sächsischen FG nicht mehr an.mehr
In die für Sachbezüge anzuwendende 44 Euro-Freigrenze sind nach einem neuen Finanzgerichtsurteil Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen.mehr
Ein Finanzgericht hat entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass die Sachbezugsfreigrenze auch für Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung der Mitarbeiter gilt.mehr
Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Zollkodex-Anpassungsgesetz beschlossen, mit dem auch die Betriebsveranstaltungen ab 2015 geregelt werden. Darin war ursprünglich eine 150-Euro-Freigrenze geplant - nun ist es ein 110-Euro-Freibetrag geworden. Das hat Vor- und Nachteile.mehr
Im Jahr 2013 hatte das BMF erklärt, dass Beiträge des Arbeitgebers für Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitnehmers nicht unter die 44-Euro-Freigrenze fallen, da sie Barlohn darstellen. Nun wies die OFD Frankfurt ihre Finanzämter an, anderslautende Anrufungsauskünfte ab 2014 zu widerrufen.mehr
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob für Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (z. B. private Pflegezusatzversicherung und Krankentagegeldversicherung) die 44-EUR-Freigrenze für Sachbezüge anzuwenden ist.mehr
Der auf die Familienangehörigen entfallende Aufwand ist bei der Berechnung, ob die Freigrenze von 110 EUR überschritten ist, nicht zuzurechnen (Änderung der Rechtsprechung).mehr
Kosten eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten. Die Freigrenze beträgt auch im Jahr 2007 noch 110 Euro.mehr