Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

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Gesetzesradar / 3.7 Grundfreibetrag 2025 und 2026

Gesetzestitel: Steuerfortentwicklungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Titel im Referentenentwurf: Zweites Jahressteuergesetz 2024 Erhöhung des Grund- und Kinderfreibet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Solidaritätszuschlag

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1.1 Relative Freigrenze

Rz. 83 Die durch das MinStAnpG von 10 % auf ein Drittel angehobene relative Freigrenze des § 13 Abs. 1 Satz 3 AStG bildet zusammen mit der absoluten Freigrenze von 100.000 EUR das kumulative Schwellensystem der Bagatellklausel. Sie ist erstmals anzuwenden für Wj. der ausländischen Gesellschaft, die nach dem 31.12.2025 beginnen (§ 21 Abs. 9 AstG). Bezugsgröße ist – wie auch b...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1.2 Absolute Freigrenze

Rz. 86 Die durch das MinStAnpG von 80.000 EUR auf 100.000 EUR angehobene absolute Freigrenze des § 13 Abs. 1 Satz 3 AStG ist erstmals auf Wj. anzuwenden, die nach dem 31.12.2025 beginnen (§ 21 Abs. 9 AStG). Die kumulativ neben der relativen Freigrenze zu wahrende absolute Freigrenze ist eingehalten, wenn die bei einer Kapitalanlagegesellschaft oder bei einem Stpfl. nach Maßg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1 Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 79 Die in § 13 Abs. 1 S. 3 AStG normierte Bagatellklausel hat durch das MinAnpG v. 22.12.2025 (BGBl I 2025, 353) ihre bislang tiefgreifendste Reform erfahren: Die relative Freigrenze wurde von 10 % auf 1/3 der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, angehoben und die absolute Freigrenze von 80.000 EUR auf 100.000 EUR. Zugleich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.3 Beiträge für Gruppenunfallversicherungen (Abs. 3)

Rz. 40 § 40b Abs. 3 EStG eröffnet die Pauschalierungsmöglichkeit für Beiträge des Arbeitgebers zu einer gemeinsamen Unfallversicherung mehrerer Arbeitnehmer; Beiträge zu Einzelunfallversicherungen sind nicht pauschalierungsfähig. Unfallversicherungen sind keine Direktversicherungen, sodass eine Pauschalierung nach § 40b Abs. 1 EStG a. F. nicht in Betracht kommt (Rz. 37). Ein ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.1 Verweis auf § 8 Abs. 2 und Abs. 5 sowie §§ 10–12 AStG (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG)

Rz. 121 Nach § 13 Abs. 4 AStG gelten § 8 Abs. 2 und 5 AStG sowie die §§ 10-12 AStG im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend. Abweichend hiervon gilt § 8 Abs. 2 AStG nicht entsprechend, wenn der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 8 Vor der Einführung der gesonderten Norm des § 13 AStG waren die Regelungen für die sog. Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter insbesondere in § 7 Abs. 6 [1] und 6a AStG a. F.[2] zu finden. Hintergrund für die Einführung der Regelung war die im Schrifttum und vom Bundesrechnungshof konstatierte Lücke der Hinzurechnungsbesteuerung in Bezug auf passive Vermögensverw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1.3 Verfahren

Rz. 89 Verfahrenstechnisch wird über die Wahrung der gesellschaftsbezogenen relativen und absoluten Freigrenze im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG mit Bindungswirkung für die Folgebescheide entschieden. Rz. 90 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.1 Verhältnis zu §§ 7–12 AStG

Rz. 25 Das Verhältnis von § 13 AStG zu §§ 7–12 AStG (allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung) ist vor allem von Bedeutung für die Frage des Zugangs zum Gegenbeweis in Drittstaatenfällen (§ 13 Abs. 4 AStG ist weiter als § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG) sowie zum Umfang des Vorrangs des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG weicht von § 7 Abs. 5 AStG ab).[1] Rz. 26 § 13 AStG ist subsidiär gegenüber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 § 21 AStG enthält eine detaillierte Anwendungsvorschrift für § 13 AStG, für den eine gestufte zeitliche Anwendung gilt:mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.12 Grundfreibetrag 2025 und 2026

Gesetzestitel: Steuerfortentwicklungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Titel im Referentenentwurf: Zweites Jahressteuergesetz 2024 Erhöhung des Grund- und Kinderfreibet...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.22 Wachstumschancengesetz

Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Anhebung der Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer Erhöhung des ...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.2 Naturalleistungen

Naturalleistungen wie z. B. freie Unterkunft Verpflegung Stellung eines Dienstwagens Stellung von Arbeitskleidung Zurverfügungstellen von Jobticket, Bahncard, Telefonkarte, Handy verbilligte Warenabgabe sind bei der Berechnung des pfändbaren Geldanspruchs mit zu berücksichtigen. Hierzu ist zunächst deren tatsächlicher Geldwert zu ermitteln. Maßgeblich ist hierbei der nach wirtschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitausbildung / 2.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkostenzuschüsse Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Auszubildenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diese Zuschüsse nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % und ggf. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 5 Beitrag aus Einkommen/Einsatz von Vermögen

Die Eingliederungshilfe bleibt auch nach der Einordnung in das SGB IX ein Leistungssystem, das im Grundsatz von der Bedürftigkeit, d. h. vom Einkommen und Vermögen der Betroffenen und ggf. der unterhaltsverpflichteten Angehörigen abhängig ist. Mit der Reform des Eingliederungshilferechts wurden die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedoch grundlegend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.3 Anrechnung des Vermögens

Bei der Berechnung der Ausbildungsförderung ist das Vermögen des Auszubildenden im Zeitpunkt der Antragstellung anzurechnen. Dabei gelten folgende Freigrenzen fürmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 6 Pfändungsgrenzen

Die Pfändungsgrenzen sind in § 850c ZPO wie folgt geregelt: seit dem 1.7.2026 ist ein gesetzlicher Grundbetrag von 1.587,40 EUR monatlich (365,33 EUR wöchentlich, 73,06 EUR täglich) pfändungsfrei.[1] Dieser Betrag ist für jede Person, der der Arbeitnehmer (Schuldner) kraft Gesetzes Unterhalt zu gewähren hat und auch tatsächlich gewährt (z. B. Ehegatten, frühere Ehegatten, Ki...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum StAbwG

Rz. 171 Mit dem StAbwG vom 25.6.2021[1] wurde in § 9 StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Staat ansässig sind, eingeführt. § 9 S. 1 StAbwG setzt voraus, dass "unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gem. § 7 AStG beteiligt sind". § 9 S. 1 StAbwG verweist auf § 7...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 3. Rechtsfolge des § 7g EStG

Bei Vorliegen der oben genannten Tatbestandsvoraussetzungen hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abzuziehen. Der außerbilanzielle Abzug mindert mithin das Einkommen des Abzugsjahres, auch wenn "dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht" (§ 7g Abs. 1 S. 3 EStG). Die Summe der Beträg...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.1 Die 50 EUR-Freigrenze

Die Geschenkobergrenze von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR)[1] ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 50 EUR im Wirtschaftsjahr, entfällt jeglicher Abzug. Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehrere Geschenke überschritten wird, ist ohne Belang. Das Abzugsverbot gilt also, wenn die Anschaffungs- ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.2.2 Freigrenze bei Geschenken an nahestehende Personen

Hier gilt Folgendes: Bei Geschenken an mehrere, einander nahestehende Personen, z. B. Ehegatten oder Eltern und Kinder, ist jede Person gesondert Empfänger, falls sie selbst ("in persona") Geschäftsfreund des Schenkers ist. [1] Mehrere nahestehende Personen (z. B. Ehegatten, Eltern, Kinder) sind also jeweils eigene -getrennte – Empfänger, wenn sie selbst Geschäftsfreunde des U...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.2 Freigrenze pro Person

6.2.1 Empfängerbezogene Geschenkefreigrenze Die 50 EUR-Grenze für Geschenke[1] ist eine Freigrenze: Bis 50 EUR ist der Betrag voll abziehbar, schon bei Überschreitung um einen Cent, also ab 50,01 EUR, entfällt der Abzug komplett. Dabei sind die Werte sämtlicher Geschenke an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammenzurechnen. Die Geschenkefreigrenze bezieht sich auf die einz...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.4 Lose und Preise aus einer Tombola

Werden Lose einer fremden Lotterie verschenkt, liegt ein Geschenk i. S. d. §4 Abs. 5 Satz 1 Nr.1 EStG vor. Verschenkt der Steuerpflichtige diese käuflich erworbenen Lose, sind die Anschaffungskosten des jeweils verschenkten Loses für die 50 EUR-Freigrenze maßgeblich,[1] nicht der eventuelle spätere Gewinn. Werden Lose einer eigenen Tombola oder zur Teilnahme an Verlosungen be...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.2.1 Empfängerbezogene Geschenkefreigrenze

Die 50 EUR-Grenze für Geschenke[1] ist eine Freigrenze: Bis 50 EUR ist der Betrag voll abziehbar, schon bei Überschreitung um einen Cent, also ab 50,01 EUR, entfällt der Abzug komplett. Dabei sind die Werte sämtlicher Geschenke an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammenzurechnen. Die Geschenkefreigrenze bezieht sich auf die einzelne, das Geschenk empfangende Person (empf...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.2.3 Geschenke an Gesellschaften, Gesellschafter und Vereine

Bei Zuwendungen an einzelne Gesellschafter einer Personengesellschaft ist in Bezug auf die Freigrenze auf den einzelnen Gesellschafter abzustellen.[1] Anders verhält es sich, wenn Empfänger der Schenkung die Personengesellschaft selbst ist. Bei Geschenken an eine Kapitalgesellschaft oder einen Verein handelt es sich nur um einen Empfänger, sodass die Freigrenze von 50 EUR nic...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 8 Umsatzsteuerliche Behandlung

Nach § 15 Abs. 1a UStG ist der Vorsteuerabzug für Leistungen an das Unternehmen ausgeschlossen, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt.[1] Der Vorsteuerausschluss und die 50 EUR-Freigrenze gelten nicht nur für Sachgeschenke, sondern auch für Geschenke in Form anderer geldwerter Vorteile, da ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.6 Wirkung der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Er wird insoweit Steuerschuldner, da § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte[1] des Zuwendungsempfängers außer Ansatz.[2] Ist der Zuwendungsempfänger ein Gewerbetreibender, sind die Zuwendungen daher na...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 7.1 Materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden, damit sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden können.[1] Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Geschenke und umfasst sowohl die abziehbaren als auch die nicht abziehbaren Geschenkaufwendung...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.5 Zuwendung von Vermögensvorteilen ohne Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Werden einem Empfänger Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG in Form von Vermögensvorteilen zugewandt, für die keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen (z. B. Überlassung von Arbeitskräften), ist der anteilige betriebliche Aufwand anzusetzen.[1] Dieser besteht aus den Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich eines angemessenen Gemeinkostenanteils. Wird d...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.1 Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Prüfung, ob die Freigrenze von 50 EUR i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände maßgeblich – nicht der gemeine Wert oder ein etwaiger Verkaufspreis.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind nach den allgemeinen Grundsätzen des § 255 HGB anal...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.2 Behandlung der Pauschalsteuer

Bei der Prüfung der Freigrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG von 50 EUR ist nur auf den Wert des Geschenks abzustellen. Die übernommene Steuer bleibt nach Ansicht der Finanzverwaltung[1] aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt. Ob die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist, soll sich danach richten, ob die zugrunde liegenden Aufwendungen für die Zuwendu...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 7.4 Sammelbuchung ist in bestimmten Fällen zulässig

Prinzipiell ist die Hingabe eines jeden Geschenks als besonderer, eigenständiger Geschäftsvorfall einzeln zu buchen; aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg muss sich dabei der Name des Geschenkempfängers ergeben.[1] Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können jedoch in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn entweder die Namen der Empfänger der Geschenke...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.3 Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer: Bruttobetrag maßgeblich

Bei Unternehmern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (z. B. Ärzte, Versicherungsvertreter), zählt die für das Geschenk ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 9b Abs. 1 EStG zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die 50 EUR-Freigrenze ist in diesen Fällen ein Bruttobetrag. Nur wenn der Bruttobetrag der Geschenkaufwendungen die 50 EUR-Grenze nicht übersteigt, ist de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.4 Schmiergelder

Zuwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit abzuschließenden oder bereits abgeschlossenen Geschäften stehen, sind einkommensteuerlich keine “unentgeltlichen“ Geschenke, sondern Entgelt für eine Gegenleistung. Das gilt insbesondere für Schmier- bzw. Bestechungsgelder oder sog. "nützliche Abgaben", mit denen der Geber die Herbeiführung eines bestimmten Geschäftsab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 9 Rechtsfolgen

Geschenke, die nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, sind als Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG zu behandeln. Sind betrieblich veranlasste Geschenke nicht abzugsfähig, weil die 50-EUR-Freigrenze überschritten ist oder weil sie nicht besonders aufgezeichnet sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, sondern einkommensteuerrechtlich nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.4 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG kann der Arbeitgeber pauschale LSt von dem Arbeitslohn erheben, den er aus Anlass von Betriebsveranstaltungen zahlt, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Der Zweck der Pauschalierung besteht darin, dem Arbeitgeber die Übernahme der LSt zu eröffnen, weil dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.5 Pauschalierung bei Erholungsbeihilfen (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 27 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG kann Arbeitslohn, der als Erholungsbeihilfe gezahlt wird, pauschal besteuert werden, wenn er zum stpfl. Arbeitslohn gehört. Eine Pauschalierung scheidet daher für Zuwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands aus, die nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind.[1] Gleiches gilt für Zuwendungen in Krankheit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Festsetzung der pauschalen LSt

Rz. 58 Die pauschale LSt wird i. d. R. durch LSt-Anmeldung des Arbeitgebers festgesetzt, durch die der Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 4 S. 1 EStG zugleich das Pauschalierungswahlrecht ausübt (Rz. 53). Die LSt-Anmeldung steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unterlässt der Arbeitgeber bei Ausübung des Pauschalierungswahlrechts im ...mehr