Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Erstmalige Anwendung

Tz. 250 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Gem § 52 Abs 12d S 1 EStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG findet § 4h EStG erstmals für Wj Anwendung, die nach dem 25.05.2007 beginnen und nicht vor dem 01.01.2008 enden. Dh, Unternehmen mit einem kj-gleichen Wj sind ab dem Wj 2008 von der Neuregelung betroffen, Unternehmen mit einem abw Wj bereits für ein nach dem 25.05.20... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Rechtsfolgen des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 174 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Wenn die in § 8a Abs 3 KStG genannten Zusatzvoraussetzungen nicht vorliegen (dh wenn die maßgeblichen Vergütungen für Gesellschafter-FK bei einem zum Konzern gehörenden Rechtsträger mehr als 10 % der Nettozinsaufwendungen insges betragen), kann kein konzernzugehöriger Rechtsträger den in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG geregelte EK-Escape in A... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Zinsvortrag

Tz. 241 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Nabzb Zinsaufwendungen sind gem § 4h Abs 1 S 5 EStG in folgende Wj vorzutragen. Ein vorhandener Zinsvortrag erhöht nach § 4h Abs 1 S 6 EStG im Folge-Wj die Zinsaufwendungen iSd § 4h Abs 1 S 1 EStG und dementspr die Nettozinsaufwendungen iSd § 4h Abs 1 S 3 EStG. Die Erhöhung der Zinsaufwendungen des Folge-Wj um einen Zinsvortrag nach § 4h Abs... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb iSd § 4h EStG

Tz. 45 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 4h Abs 1 S 1 EStG regelt die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen eines Betriebs, ohne den Begriff "Betrieb" näher zu definieren (s Heintges/Kamphaus/Loitz, DB 2007, 1261). Dabei kommt der Abgrenzung des Begriffs grundlegende Bedeutung zu, da damit einerseits bestimmt wird, welche Zinsaufwendungen und -erträge in die Ermittlung der Nettozins... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.2 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 2 KStG aF

Tz. 198 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 8a Abs 2 KStG nennt für nicht konzernzugehörige Kö (s Tz 77 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Nichtanwendung der Zinsschranken-Grundregel, dass die an wes beteiligte Gesellschafter der Kö (oder diesen nahe stehende Persen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an rückgriffsgesicherte Dritte) gezahlten FK-Vergütungen nicht mehr als 10 % der Nettozinsau... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 31 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 49 AEUV (Art 43 EGV) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV (Art 56 EGV). In der Lit wird die Auff vertreten, die Zinsschranke verstoße gegen diese Grundfreiheiten (zum Bsp s Körner, Ubg 2011, 610, 616; s Homburg, FR 2007, 717, 723; s Musil/Volmering, DB 2008, 12, 15 ff; s Kn... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 4h Abs 2 S 1 EStG regelt drei Ausnahmen von der in § 4h Abs 1 EStG enthaltenen Zinsschranken-Grundregel, die allesamt auch auf Kö Anwendung finden: Nach Buchst a greift das Abzugsverbot nicht, wenn die Nettozinsaufwendungen des Betriebs unter der Freigrenze von 3 Mio EUR liegen (s Tz 72 ff). Nach Buchst b greift das Abzugsverbot nicht, wenn ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Mit dem URefG 2008 ist der bisherige § 8a KStG (Gesellschafterfremdfinanzierung) durch die sog Zinsschranke ersetzt worden (zur Rechtsentwicklung der Unterkapitalisierungsregelungen s Herzig, IStR 2009, 870). Bei der Zinsschranke handelt es sich um eine allg Beschränkung des BA-Abzugs für Zinsaufwendungen. Sie ist Teil der stlichen Gewinnermi... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Nutzung der EBITDA-Vorträge (§ 4h Abs 1 S 4 EStG)

Tz. 240f Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Übersteigen in einem Wj die Nettozinsaufwendungen das verrechenbare EBITDA und greift keine der Ausnahmeregelungen des § 4h Abs 2 EStG, können der übersteigende Zinsaufwendungen mit den vorhandenen EBITDA-Vorträgen der vorangegangenen fünf Wj verrechnet werden. Dabei wird der älteste EBITDA-Vortrag zuerst aufgebraucht (s § 4h Abs 1 S 4 ESt... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Rechtsfolge des § 8a KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % der Nettozinsaufwendungen an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Pers oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Ges-Wo... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.5 Rechtsfolgen

Tz. 118 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Das Überschreiten der 10 %-Grenze des § 8a Abs 2 KStG aF führt für alle Zinsaufwendungen der betroffenen Kö zur Anwendung der Zinsschranken-Grundregel lt § 4h Abs 1 EStG (s Tz 41 ff). Die Rechtsfolge ist damit ggü § 8a KStG idF vor URefG 2008 insoweit strenger, als bisher das Überschreiten des sog safe havens bei ergebnisunabhängigen Vergüt... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zum Bsp einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die M... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum ErtrStR, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt; Heyes, Ur... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.6 Verhältnis zu § 13 AStG

Rz. 74 § 11 AStG findet im Rahmen der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG). Erhält der Steuerpflichtige von derselben Gesellschaft Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG oder erzielt der Stpfl. Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG, so wird für diese ein Kürzungsbetrag angesetzt. Rz. 75 Bei Anwendung des § 13 Abs. 1 S. 3 AStG erfolgt kein... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.5 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 69 Bei Anwendung des § 9 AStG erfolgt kein Ansatz des Kürzungsbetrages. Gem. § 9 AStG sind die passiven Einkünfte einer Zwischengesellschaft im Rahmen der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–12 AStG) außer Ansatz zu lassen, sofern die passiven Einkünfte nicht mehr als ein Drittel der gesamten Einkünfte der Zwischengesellschaft (relative Grenze) betragen und die b... mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.3 (Vormals) beim Steuerpflichtigen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegene Hinzurechnungsbeträge

Rz. 128 Als Voraussetzung für den Ansatz des Hinzurechnungsbetrages müssen für die ausländische Gesellschaft, von der der Stpfl. die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 AStG genannten Bezüge erhält, Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG bei letzterem der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Es genügt, dass dem Grunde nach in der Vergangenheit eine Hinzurechnu... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.1 Gesonderte (und einheitliche) Feststellung

Rz. 308 Neben den anderen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG relevanten Besteuerungsgrundlage wird insbesondere das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert – und sofern notwendig, einheitlich – festgestellt (§ 18 Abs. 1 S. 1, 3 AStG). Rz. 309 Während das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist, sind die Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG und die Gewinne i. S... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 3.8 Grundfreibetrag 2025 und 2026

Gesetzestitel: Steuerfortentwicklungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Titel im Referentenentwurf: Zweites Jahressteuergesetz 2024 Erhöhung des Grund- und Kinderfreibet... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Lohnsteuer

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Jahressteuergesetz 2026 / 1.10 Freigrenze für Kleinhonorare (§ 50a Abs. 2 Satz 3 EStG)

Die Freigrenze für den Steuerabzug bei kleinen Einzelhonoraren (§ 50a Abs. 2 Satz 3 EStG) wird von 250 EUR auf 500 EUR erhöht. Gilt ab dem 1.1.2027. mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 1.11 Freigrenze für antragsloses Freistellungsverfahren (§ 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG)

§ 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EstG definiert eine Freigrenze, bis zu der Vergütungsschuldner unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorherigen Entlastungsantrag beim BZSt vom Steuerabzug nach § 50a EStG absehen können. Diese Freigrenze wird von bisher 10.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben. Die Vorschrift zielt insbesondere auf Vergütungsschuldner mit wechselnden, gering vergüteten ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Krankengeldzuschuss / 3 Ruhen des Krankengeldes

Bei dem Betrag von 50 EUR handelt es sich um eine Freigrenze, nicht jedoch um einen Freibetrag. Demzufolge scheidet ein Ruhen des Krankengeldes aus, wenn bei arbeitgeberseitigen Leistungen mit dem Krankengeld das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt (nur) bis 50 EUR monatlich überschritten wird. Praxis-Beispiel Kein Ruhen des Krankengeldes mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Solidaritätszuschlag

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2026, Jahressteuergesetz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.10 § 55 AO (Selbstlosigkeit)

• 2024 Nachweis der Mittelverwendung/Bilanzorientierte Mittelverwendung/Zahlungsstromorientierte Mittelverwendung/§ 55 AO Steuerbegünstigte Körperschaften haben ihre satzungsmäßige und zeitnahe Mittelverwendung mittels einer Mittelverwendungsrechnung nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt regelmäßig auf der Grundlage einer bilanzorientierten Mittelverwendungsrechnung. Möglich ... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

• 2021 Grundfreibetrag / Berücksichtigung der Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz als Regel- oder Mehrbedarf / § 32a EStG Die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz dürfte nicht in Betracht kommen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG, da es an der Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen fehlt. Auch eine Verletzung des subjektiven Net... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.8 Grundfreibetrag 2025 und 2026

Gesetzestitel: Steuerfortentwicklungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Titel im Referentenentwurf: Zweites Jahressteuergesetz 2024 Erhöhung des Grund- und Kinderfreibet... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Rechtsprechungsübersicht TV... / Lohnsteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ehrenamtliche Tätigkeit

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der BFH hat im Urteil vom 23.10.1992 (BStBl II 1993, 303) eine ehrenamtliche Tätigkeit dann angenommen, wenn die Zahlungen nicht nur unwesentlich höher sind als die dem Empfänger in Ausübung seines Ehrenamtes entstandenen Aufwendungen. Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach Ansicht des BFH ist eine unwesentliche Überschreitung unschädlich. Eine... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbegeschenke

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Werden an einen nicht eingetragenen Verein Werbegeschenke von Firmen gegeben, so ist Empfänger i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG (Anhang 10) der Verein und nicht jedes einzelne, dem Verein angehörende Mitglied. D.h., die Freigrenze von 50 EUR (bis 31.12.2023 galt die Freigrenze von 35 EUR) inklusive der nicht abziehbaren Umsatzsteuer für Werbegeschenk... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höchstbetrag

Tz. 21 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) ist ein Jahresbetrag. Dies hat zur Folge, dass unerheblich ist, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Der Freibetrag gilt für alle im Jahr bezogenen Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten inklusive Nachzahlungen aus Altjahren (BFH ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Beispiele zur Anwendung

Tz. 32 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Beispiel 1 Ein Platzwart erhält von seinem Verein für seine Tätigkeit pro Monat 40 EUR. Ergebnis 1 Im Kalenderjahr 2024 erhält er 12 × 40 EUR = 480 EUR von dem Verein. Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) bleibt dieser Betrag unter dem für 2025 noch geltenden Freibetrag von 840 EUR. Beispiel 2 Max Müller ist für einen steuerbegünstigten Mah... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Springreiterei

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Springreiter müssen Preisgelder als Betriebseinnahmen versteuern, sofern sie gewerblich tätig sind, können aber Betriebsausgaben (Stall, Futter, Reisen) anrechnen. Bei Amateuren sind Preisgelder bis zu einer Freigrenze von 256 EUR pro Jahr steuerfrei. Nach FG Rheinland-Pfalz vom 22.04.1982, EFG 1983, 10 stellt der amateurmäßig ausgeübte Springreitsp... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer

Tz. 33 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer i. S. v. § 1835 a BGB (ab 2023: Aufwandspauschalen § 1878 BGB) wurde in § 3 Nr. 26b EStG geregelt. Seit dem VZ 2011 sind die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26b EStG ( Anhang 10) steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einna... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsausflug

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereinsausflüge sind grundsätzlich dem steuerbegünstigten Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuordnen. Sie dienen zwar in der Regel nicht unmittelbar der Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, rechnen aber – wenn sie im Vergleich zur eigentlichen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sin... mehr