Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.3 Spielräume/Bandbreitenbetrachtung

Tz. 113 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das "richtige" Entgelt wird es für die Preisfestlegung bei Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter in aller Regel nicht geben. Von einer vGA ist deshalb regelmäßig (erst) dann auszugehen, wenn ein an den Gesellschafter gezahltes Entgelt die Angemessenheitsgrenze um mehr als 20 % überschreitet; s Urt des BFH v 28.06.1989, BStBl II...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Bagatellregelung (Abs. 4)

Rz. 214 [Autor/Stand] Ergänzend zu einem unbebauten Grundstück im eigentlichen Sinne enthält § 3 NGrStG im Abs. 4 eine diesbezügliche Vereinfachungsregelung (s. Rz. 215). Ein unbebautes Grundstück im eigentlichen Sinn stellt ein Grundstück dar, auf dem sich grds. – mit Ausnahme der Regelung des § 3 Abs. 4 NGrStG – kein benutzbares Gebäude befindet. Demnach ist ein bebautes G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.3 Sonderrechtsbeziehungen

Es liegt kein Arbeitslohn vor, wenn eine Leistung des Arbeitgebers nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, sondern wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird. Die Leistungen können dann zu einer anderen Einkunftsart gehören, wenn deren Voraussetzungen ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Was gehört zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören auch[3] Einnahmen im Hinblick auf...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass

Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Arbeitnehmer oder in seinem Haushalt lebenden Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses, z. B. eines Geburtstags, zugewendet werden und einen Wert von höchstens 60 EUR brutto haben (Freigrenze).mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist eine besondere Bewertung nicht erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug unentgeltlich, liegt Arbeitslohn in voller Höhe des Wertes des Sachbezugs vor. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.7 Freigrenze

Rz. 179 Die Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG sind nicht stpfl., wenn sie weniger als 256 EUR im Kj. betragen haben (§ 22 Nr. 3 S. 2 EStG). Der Betrag stellt eine Freigrenze, keinen Freibetrag dar. Betragen die Einkünfte 256 EUR und mehr, sind sie vollen Umfangs stpfl. Die Freigrenze gilt nur für Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG, also nicht für die übrigen sonstige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.6 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 177 Die Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Die Einnahmen bestimmen sich nach § 8 EStG. Dazu gehört auch ein von einem Dritten gezahltes Entgelt für die erbrachte Leistung. Auch gehört zu den Einnahmen ein erst nachträglich gezahltes Entgelt, wenn dieses Entgelt vom Leistenden als Gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei ausländischen, durch Abkommen steuerfrei gestellten Einkünften (§ 32b Abs. 1 Nr. 2–5 EStG)

Rz. 82 Auch die Ermittlung des besonderen Steuersatzes bei den Tatbeständen des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70). § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG enthält darüber hinaus eine besondere Bestimmung, wenn in den steuerfreien Einkünften außerordentliche Einkünfte enthalten sind (Rz. 61). Rz. 83 einstweilen frei Rz. 84 Für die Erm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bundesverfassungsgericht le... / Hintergrund

Seit 1995 erhebt der Staat einen Zusatzbeitrag zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, um vor allem die Wiedervereinigung Deutschlands finanziell zu unterstützen. Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 wurde der Zuschlag im Jahr 2020 weiterhin in unveränderter Höhe erhoben. Ab dem Jahr 2021 wurde dann jedoch eine Freigrenze festgelegt, die dafür ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 6 Pauschalierung von Sachzuwendungen

Übergibt der Unternehmer aus betrieblichem Anlass ein Geschenk, kann er die Steuer für den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) übernehmen.[1] Die Regelung betrifft nur Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden. Geldzuwendungen sind hiervon ausgeschlossen. Einzelheiten s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Zusammenfassung Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Wir geben einen Überblick über die im Steuerrecht geplanten Änderungen. Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Unerheblichkeit der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Hintergrund für die Änderung ist d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freigrenzen

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Für Vereine gelten folgende Freigrenzen: Zweckbetriebsfreigrenze "Sport" i. H. v. 45 000 EUR brutto gem. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b). Diese Freigrenze ist für alle anderen Zweckbetriebe, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft unterhält, nicht zu beachten. Es können Gewinne in jeglicher Größenordnung erzielt werden, ohne dass sich e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2025, Die Reform ist... / 9. Änderungen bei den Jahresgebühren in Vormundschafts- und Betreuungssachen

Die Erhebung der Jahresgebühren in Vormundschaftssachen nach Nr. 1311 FamGKG KV und nach Nr. 11101 GNotKG KV in Betreuungssachen hing bisher nach Vorbem. 1.3.2 Abs. 2 FamGKG KV, Vorbem. 1.1 Abs. 1 GNotKG KV davon ab, dass sich zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Gebühr das Vermögen des Minderjährigen bzw. des Betroffenen nach Abzug der Verbindlichkeiten auf mehr als ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spekulationsgeschäfte

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 wurde die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften erheblich ausgeweitet. Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. v. § 23 EStG (Anhang 10) sind als sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 2 EStG (Anhang 10) zu erfassen. Private Veräußerungsgeschäfte sind nach § 23 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / J. Zuwendungen an erwerbsunfähige Personen (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 137 Erhalten Eltern (auch Adoptiv- und Stiefelten sowie Großeltern) lebzeitig oder von Todes wegen Vermögensgegenstände, bleibt dieser Erwerb gem. § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG steuerfrei, sofern der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erwerbers 41.000 EUR nicht übersteigt und der Erwerber infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen und unter Berücksichtigung seine...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Angemessenheitsgrenze i.H.v. 200 qm Wohnfläche

Rz. 26 Bei einem Erwerb von Todes wegen durch Abkömmlinge ist die Befreiung – aus Gründen der Angemessenheit – auf eine Wohnfläche der selbstgenutzten Wohnung des Erblassers von höchstens 200 qm begrenzt. Hinweis Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht (nur) um eine Freigrenze. In letzterem Fall würde bei einer Wohnfläche von 201 qm gar kein Steuerprivileg gewährt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Vermietung an Nichtmitglieder

Tz. 72 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Erfolgt eine Vermietung von Reitpferden an Nichtmitglieder, sind folgende Fälle denkbar: Ein Nichtmitglied des Vereins nimmt an dem Reitunterricht teil und erhält als unselbständige Nebenleistung das dem Verein gehörende Reitpferd. Da es sich hierbei um eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und der gesamte Vorgang einhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / C. Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 99 Die Steuerbefreiung für Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände greift auch bei Schenkungen[105] und kann im Rahmen des § 14 Abs. 1 ErbStG (siehe § 7 Rdn 1 ff.) alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Hausrat sind die Gegenstände des privaten Wohnumfelds, wie die Wohnungseinrichtung einschließlich Gegenstände der Unterhaltung und Bildung (z.B. Ferns...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freibeträge

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der Gesetzgeber hat für Vereine und Verbände erhebliche steuerliche Erleichterungen geschaffen. Die in Betracht kommenden Freigrenzen und Freibeträge werden bei den einzelnen Steuerarten dargestellt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.4 Freigrenze für Bagatellfälle (§ 2 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 186 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 AStG findet S. 1 – d. h. die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht – nur für Vz Anwendung, in denen die insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als EUR 16.500 betragen. Damit sollen Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich des § 2 AStG ausgenommen werden.[1] Technisch handelt es sich bei der Ausnahmevorschrift um eine Freigrenze...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.3 Sonstige Bezüge

Bei sonstigen Bezügen (wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Tantiemen) gibt es seit 2021 eine Sonderregelung zur Berücksichtigung der Freigrenze bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags im Lohnsteuerabzugsverfahren. Aufgrund der deutlichen Anhebung der Freigrenze sollte dadurch sichergestellt werden, dass von Arbeitnehmern mit geringem oder durchschnittlichem Verdienst durch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.4 Zurechnungsobjekte

Rz. 312 Die Zurechnungsobjekte sind abschließend in § 2 Abs. 4 AStG genannt. Für diese ist infolge der anteiligen Zurechnung (s. Rz. 310) zu prüfen, ob die Freigrenze in § 2 Abs. 1 S. 3 AStG erfüllt ist bzw. ob wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland vorliegen. Die dabei im Gesetz enthaltenen Grenzen müssen durch den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der Zure...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.1.2 Stufenweise Anhebung im Milderungsbereich

Übersteigt die einzubehaltende bzw. die gesondert ermittelte Lohnsteuer die oben genannten Beträge, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe erhoben. Es gilt die Regelung, nach der in einer Übergangszone der Solidaritätszuschlag 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Lohnsteuer und den freigestellten Beträgen nicht übersteigen darf (Milderungsbereich).[...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.1.1 Kein Zuschlag für Lohnsteuer in der Nullzone

Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die sich nach den einzelnen Steuerklassen ergebende Lohnsteuer einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt. Durch diese sog. Nullzone werden Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn vom Solidaritätszuschlag verschont. Löhne bleiben vom Solidaritätszuschlag befreit, wenn die Lohnsteuer des Lohnabrechnungszeitra...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / Zusammenfassung

Überblick Der Solidaritätszuschlag ist eine eigenständige Zuschlagsteuer, eine sog. steuerliche Ergänzungsabgabe. Die Steuer wird selbstständig, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Das Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben i...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.2 Faktorverfahren für Ehe-/Lebenspartner

Hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug einen vom Finanzamt ermittelten Faktor (bei Steuerklasse IV)[1] zu berücksichtigen, ist dieser für die Berechnung des Solidaritätszuschlags heranzuziehen. Es ist die Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage anzusetzen, die sich bei Anwendung des entsprechenden Faktors ergibt. Dies gilt für laufenden Arbeitslohn zuzüglich möglicher sonstiger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 2 AStG regelt die sog. erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht. Die Norm besteht aus insgesamt 6 Absätzen. Im Anwendungsbereich des § 2 AStG ist auch § 5 AStG zu berücksichtigen. Rz. 2 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG regelt sowohl die – teilweise in den Folgeabsätzen erläuterten – Tatbestandsvoraussetzungen als auch die wesentliche Rechtsfolge der Vorschrift, namentlich di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.2 Berechnungsgrundsätze

Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist stets die für den Arbeitslohn ermittelte Lohnsteuer, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: Im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung sind bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Freibeträge für Kinder zu berücksichtigen und ein evtl. als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu berücksichtigender Faktor.[1] Bei einem "niedrige...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeldzuschuss / 3 Ruhen des Krankengeldes

Bei dem Betrag von 50 EUR handelt es sich um eine Freigrenze, nicht jedoch um einen Freibetrag. Demzufolge scheidet ein Ruhen des Krankengeldes aus, wenn bei arbeitgeberseitigen Leistungen mit dem Krankengeld das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt (nur) bis 50 EUR monatlich überschritten wird. Praxis-Beispiel Kein Ruhen des Krankengeldesmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeldzuschuss / 2 Beitragspflicht

Werden während des Krankengeldbezugs Zuschüsse des Arbeitgebers und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung gewährt, gelten diese nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.[1] Die Einnahmen dürfen zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR monatlich übersteigen. Dies hat zur Folge, dass entsprechende Leistungen, die für die Zeit des B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.2 Arbeitgeberzuschüsse zum Krankengeld

Ein Teil-Arbeitsentgelt (Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld) führt ebenfalls zum Ruhen des Krankengeldes.[1] Für die Ruhenswirkung ist zu prüfen, ob das Teil-Arbeitsentgelt ganz oder teilweise beitragspflichtig ist. Ein Teil-Arbeitsentgelt oder Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist beitragspflichtig, soweit die Einnahmen zusammen mit dem Netto-Krankengeld (nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsabrechnung / 9 Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt seit dem 1.1.1998 5,5 % der zu erhebenden Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge. Er wurde bis zum Jahr 2020 erst erhoben, wenn die Lohnsteuer bei monatlicher Berechnung in der Steuerklasse III den Betrag von 162 EUR und bei Steuerklassen I, II und IV bis VI den Betrag von 81 EUR überstieg. Diese sog. "Nullzone" wurde ab dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 3 Was zu den Aufmerksamkeiten zählt

Sachzuwendungen bis zu 60 EUR (z. B. Blumen, Genussmittel, Buch, Tonträger), die der Arbeitnehmer anlässlich eines persönlichen Ereignisses erhält (z. B. Geburtstag, Jubiläum, Abschied im Betrieb), gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Maßgeblich ist der Bruttopreis inkl. USt. Auch Getränke, die Sie Ihrem Arbeitnehmer zum Verbrauch am Arbeitsplatz zur Verf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Zur Sozialversicherungspfli... / 7 Hinweise zum Anwendungsbereich in der Vereinspraxis

Es ist ratsam, rechtzeitig vereinsintern zu prüfen, wie man eine befürchtete Scheinselbstständigkeit auf jeden Fall vermeidet, zudem, welcher Abstimmungsbedarf erforderlich wird und wie man die bisher tätigen Kräfte nun auf jeden Fall ab 2027 für die Zukunft vertraglich zutreffend einbinden kann. Erfahrungsgemäß kann man auch weiterhin davon ausgehen, dass hauptberufliche Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Übersicht

Tz. 219 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Tz. 220 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler iSd § 67a Abs 3 AO gilt bei Zahlungen an Sportler des Vereins Folgendes: Ein Vereinssportler ist nach § 67a Abs 3 S 1 Nr 1 AO für die Beurteilung der ZwB-Eigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nicht als bezahlter Sportler anzusehen, wenn er für seine gesamt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Warengutscheine

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Sachzuwendungen, die der ArbG selbst oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter den Mitarbeitern gewährt, bl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Geschenke

Rz. 85/1 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Grundsätzlich nicht als WK abziehbar sind Aufwendungen des ArbN für Geschenke an Personen, die Kunden des ArbG sind. Auf einen konkreten Zusammenhang mit der > Lebensführung kommt es hier nicht an; vielmehr wird ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung der "Geschäftsfreunde" typisierend unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Unzulässige Aufteilung von Körperschaften (§ 64 Abs 4 AO)

Tz. 191 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 64 Abs 4 AO gilt die Aufteilung einer Kö in mehrere selbständige Kö zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 64 Abs 3 AO als Missbrauch iSd § 42 AO . Auch diese Bestimmung hat nur klarstellenden Charakter (s BT-Drs 11/5582, 27). Die Regelung gilt nicht für regionale Untergliederungen (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) st-begünstigter Kö (s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Werbegeschenke

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen eines ArbN für Geschenke an Kunden seines ArbG sind besonders dann > Werbungskosten, wenn er damit seine erfolgsabhängigen > Einkünfte zu steigern sucht (BFH 140, 246 = BStBl 1984 II, 315); aber auch wenn sich die Aufwendungen nicht konkret auf die Höhe des Arbeitslohns auswirken, können sie beruflich veranlasst sein (BFH 218, 177 = BS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung

Tz. 175 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Änderung durch die BMF-Schr v 20.04.2016 (BStBl I 2016, 475) und v 16.06.2016 (BStBl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, hierbei handelt es sich seit dem 01.01.2024 um Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen (s auch Oldemeier/Seeck, Die Gen – eine gemein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Niederlande

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Niederlande (Hauptstadt: Amsterdam; Amtssprache: Niederländisch) sind ein Land des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das Land Aruba, das Land > Curaçao und Sint Maarten gehören. Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind autonome Länder in der Karibik mit eigener Verfassung und Regierung, jedoch keine souveränen Staaten iSd Völkerrechts....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Zeilen 15–15c In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.3 Leistungen

Zeilen 16–16c Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leist...mehr