Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.6 Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG)

§ 20 Abs. 2 AStG verweist auf die Hinzurechnungsbesteuerung insgesamt. Wenn ein Gewerbetreibender/Selbstständiger in seiner ausländischen Betriebsstätte sowohl aktive als auch passive Einkünfte i. S. d. § 8 AStG erwirtschaftet, ist die Freigrenze des § 9 AStG ebenfalls analog anzuwenden.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Zuwendungen an erwerbsunfähige Eltern oder Großeltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 49 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG sind die Erwerbe von Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Großeltern steuerbefreit, sofern diese Personen erwerbsunfähig oder durch die Führung eines gemeinsamen Hausstands mit erwerbsunfähigen oder in Ausbildung befindlichen Abkömmlingen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert sind und der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kreditkarte/EC-Karte / 7 Firmenkreditkarte für Arbeitnehmer

Nur dann, wenn die Kreditkarte als Firmenkreditkarte z. B. als "Corporate-Card" gekennzeichnet und mit dem Namen des Arbeitgebers versehen ist und Arbeitnehmern mit einer umfangreichen Reisetätigkeit ausgegeben wird, bei denen die Kreditkarte nur in ganz geringem Umfang privat eingesetzt wird, bestehen keine Bedenken, die Überlassung insgesamt als eine Leistung des Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.10 Angemessenes Entgelt für Pflege- und Unterhaltsleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 55 § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG stellte bis zum 31.12.2008 den steuerpflichtigen Erwerb bis zu einer Höhe von 5.200 EUR steuerfrei, sofern er einer Person anfiel, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hatte, und das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen war – im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 7.4 Pflichten bei der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 159 Was für die gemeinsame steuerliche Veranlagung gilt, ist letztlich auch auf das begrenzte Realsplitting nach § 10 Abs. 1 a Nr. 1 EStG anzuwenden. Nach dieser Vorschrift sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Damit unterliegen allerdings auf S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.5 Hinzurechnungsbetrag

Hinzugerechnet werden nur die passiven Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG. Soweit nach dieser Norm aktive Einkünfte vorliegen, erfolgt keine Hinzurechnung. Erfolgt eine Hinzurechnung der Einkünfte der Zwischengesellschaft, werden die hinzuzurechnenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht ermittelt.[1] Im Ausland gezahlte Steuern sind grundsätzlich abzuziehen[2], auf Antrag kö...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steueroasen (nicht kooperie... / 2 Inhalt

Nach § 1 Abs. 1 StAbwG erfasst der persönliche Regelungsbereich des Gesetzes natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Sachlich betrifft das Gesetz nach § 1 Abs. 2 StAbwG Steuern und Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind und durch Bundes-, Landes- oder Gemeindebehörden verwaltet werden. Erfasst werden damit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.8.2 Anknüpfungspunkt

Rz. 286 Die Anwendbarkeit des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO orientiert sich an der Grenze von 25.000 EUR pro Tat. Bei dieser Betragsgrenze handelt es sich um eine Freigrenze, sodass auch im Fall eines lediglich geringen Überschreitens der Ausschlussgrund auf den gesamten Betrag anwendbar ist und nicht etwa nur auf den 25.000 EUR übersteigenden Betrag.[1] Eine Bagatelltoleranz b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 3 Literatur

Rz. 49 Achenbach, Zur Verfassungsmäßigkeit der Freigrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG im Rahmen des Familienlastenausgleichs, NZS 2011, 166. Cremer, Wie Armut bekämpfen?, SGb 2018, 65.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.3 Solidaritätszuschlag

Rz. 8 Der Solidaritätszuschlag ist als zu berücksichtigender Abzug seit 2005 in Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 explizit festgeschrieben. Seine Höhe richtet sich nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz und beträgt 5,5 % der täglichen Lohnsteuer (§ 4 SolZG). Die Höhe der Lohnsteuer ist damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Die gesetzliche Begrenzung des Solidaritätszus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.2 Fortführung der Beschäftigung

Rz. 16 Abs. 2 räumt dem Arbeitslosen einen Bestandsschutz für das Nebeneinkommen aus der Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit ein, sofern dieses seinen Lebensstandard in nennenswerter Weise mitbestimmt hat. Geschützt bzw. freigestellt wird das Nebeneinkommen, das schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dafür wird nicht auf den Umfang des Nebeneinkommens,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufmerksamkeiten / 3 Sachzuwendungen an Dritte

Die Steuerfreiheit von Aufmerksamkeiten bis zu einem Betrag von 60 EUR brutto anlässlich eines persönlichen Ereignisses gilt auch für Sachzuwendungen an Dritte.[1] Praxis-Beispiel 60-EUR-Freigrenze und Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen an Dritte Unternehmer A wendet für die Geschenke an seine Geschäftsfreunde die Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen mit 30 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufmerksamkeiten / 1 Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass

Sachzuwendungen, die dem Arbeitnehmer nur mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis zufließen, gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es ist gleichgültig, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie gewährt werden. Steuerfreie Aufmerksamkeiten bis 60 EUR brutt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag[2] (2025: 12.096 EUR (Einzelveranlagung)[3], 24.192 EUR[4] (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2025: 24.500 EUR)[5] überschritten, unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 2 Steuerliche Relevanz der Einkünfte von Influencern

Sofern der Bereich der Liebhaberei sowie Freibeträge und Freigrenzen überschritten sind, ergeben sich Fragestellungen im Bereich der Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer und vor allem auch im internationalen Steuerrecht. Der Fokus soll im Folgenden auf der einkommensteuerliche Fragestellungen sowie im Besonderen auf ausgewählten Aspekten des internationalen Steuerrechts lie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.7 Verfahrensvorschriften für die Veranlagung der Arbeitnehmer (Abs. 2 S. 3–6, 11)

Rz. 131 § 50 Abs. 2 S. 3–6, 11 EStG enthalten Verfahrensvorschriften, die für alle Tatbestände der Veranlagung nach Abs. 2 S. 2 Nr. 4 gelten. Zuständig für die Veranlagung ist danach das Betriebsstätten-FA, das nach § 39 Abs. 2 S. 2 oder S. 4 EStG für die Bildung und Änderung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale zuständig ist. Bestehen mehrere Betriebsstättenfinanzämter (z....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. 256-EUR-Freigrenze, § 22 Nr 3 S 2 EStG

Rn. 498 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 22 Nr 3 S 2 EStG sind Einkünfte, also Einnahmen abzüglich WK, aus Leistungen nur stpfl, wenn sie mindestens EUR 256 im Kj betragen. Einkünfte aus verschiedenen Leistungsgeschäften sind pro VZ zusammenzurechnen, der Betrag bezieht sich also nicht auf einzelne Leistungen oder für einzelne Gruppen ( Lindberg in Frotscher/Geurts, § 22 EStG...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Lohnumwandlung in andere Einkunftsarten

Rz. 18 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Unter die Leistungen, die grundsätzlich keinen > Arbeitslohn darstellen, fallen auch Zahlungen, die zu anderen Einkunftsarten führen können, wie zB eine Kostenerstattung für die arbeitnehmereigene Garage zur Unterstellung von Dienst-Kfz (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG, vgl BFH 199, 322 = BStBl 2002 II, 829; > Garagen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tennisplätze

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Förderung von Individualsportarten (zB Tennis, Squash und Golf) liegt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des ArbG (Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr 34 EStG des BMF vom 20.04.2021, Rz 37, BStBl 2021 I, 700). Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des vom > Arbeitgeber kostenlos bzw ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geld

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wirtschaftlich betrachtet ist Geld alles, was zum Tausch von Waren akzeptiert wird und Geldfunktionen erfüllt, dh insbesondere die Möglichkeit bietet, es gegen Waren oder Dienstleistungen zu tauschen. Daneben kann es als Wertmesser und zur Aufbewahrung von Vermögen dienen. Dies gilt in erster Linie für das von einer staatlichen Notenbank ausg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die iZm der (leihweisen) Geräteüberlassung erbracht werden, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telefonkarten

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Erhält der > Arbeitnehmer von seinem > Arbeitgeber eine Telefonkarte, bleibt der geldwerte Vorteil für private Gespräche im Rahmen der monatlichen > Freigrenze von 50 EUR (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG) steuerfrei (> Sachbezüge Rz 50 ff). Vertreibt der ArbG selbst Telefonkarten überwiegend an Kunden, kann der geldwerte Vorteil stattdessen bis zur Höhe des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 401 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 3 S 1 EStG regelt, dass zu den sonstigen Einkünften auch Einkünfte aus Leistungen (s Rn 413 ff) zählen, wenn sie nicht zu den anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG) oder zu den Einkünften gem § 22 Nr 1, 1a, 2 oder 4 EStG gehören (s Rn 404 ff). Aus § 22 Nr 3 S 2 EStG ergibt sich, dass die Einkünfte nur bei Überschreiten der 25...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Thailand

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Königreich Thailand (Hauptstadt: Bangkok; Amtssprache: Thai) ist ein Staat in Südostasien mit Landgrenzen zu > Myanmar im Westen und Nordwesten, zu > Laos im Nordosten und Osten, zu > Kambodscha im Südosten sowie zu > Malaysia im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 10.07.1967 (BGBl 1968 II, 589 = BStBl 19...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Arbeitgeber-Zuschuss zu den Aufwendungen für die ­Internetnutzung

Rz. 20 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der ArbG hat die Wahl, ob er dem ArbN den Internetzugang und seine Nutzung in der Privatsphäre als Sachbezug verschafft, indem er ihm entweder betriebliches Gerät unter Übernahme der Betriebskosten steuerfrei überlässt (> Rz 12) oder ihm unter Übernahme der pauschalen LSt die erforderlichen Geräte übereignet (> Rz 13). Im letzteren Fall oder...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.2 Geänderter Programmablaufplan für 2025

Am 19.12.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen[1], welchem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat.[2] Durch dieses Gesetz[3] erhöhen sich zum 1.1.2025 der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Zudem wird die sog. kalte Progre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Unterscheidung zwischen dem laufenden Ertrag einer Anleihe und der stpfl Einlösung

Rn. 690 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Es ist zu unterscheiden zwischen dem laufenden Ertrag einer Anleihe und der stpfl Einlösung bei Endfälligkeit: Rn. 691 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Anleihe mit ausschließlich laufender Verzinsung Der Ertrag von Anleihen mit ausschließlich laufender Verzinsung (zB Anleihen, die nicht oder nicht auch auf- bzw abgezinst werden) ist nach § 20 Abs 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Ersatz von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Grundsätzlich gilt: Einen privaten Telefonanschluss unterhält ein ArbN, wenn dieser auf seinen Namen registriert und er selbst Schuldner der Verbindungsentgelte ist. Das gilt auch dann, wenn der ArbG das Gerät als Sachbezug übereignet (> Rz 13); anders, wenn sich der ArbG verpflichtet hat, dem ArbN die Aufwendungen für die Benutzung des betr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telearbeit

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ihre Arbeitsleistung ganz oder – bei alternierender Telearbeit – zeitweise zu Hause erbringen, sind regelmäßig arbeitsrechtlich keine Heimarbeiter iSd HAG (> Hausgewerbetreibende). Steuerrechtlich sind sie > Arbeitnehmer, deren Bezüge dem LSt-Abzug unterliegen. Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen wird das Nichtvorliegen von Arbeitslohn (> Rz 16) bzw eine Steuerbefreiung (> Rz 16/1) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit deren Gewährung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn iSd § 8 Abs 4 EStG erbringt, zu Einzelheiten > Zusätzlich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Angabepflichtige Bezüge im Einzelnen

Rz. 166 [Autor/Zitation] Der weite Katalog der in der Klammerdefinition des Nr. 9 Buchst. a enthaltenen Arten von Bezügen lässt erkennen, dass das Gesetz Angaben in sehr weitgehendem Umfang verlangt. Zu den Bezügen gehören nicht nur das vertraglich festgelegte Gehalt (laufende Bezüge und Gewinnbeteiligungen), sondern auch darüber hinaus ggf. freiwillig gewährte Zahlungen wie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebssport / 2 Steuerpflichtige Leistungen mit Entlohnungscharakter

Ist die Nutzung allerdings einzelnen Mitarbeitern vorbehalten, steht die Entlohnung dieser Mitarbeiter im Vordergrund. Die Nutzung führt bei diesen Arbeitnehmern daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Auch die Nutzung durch bereits ausgeschiedene Mitarbeiter ist regelmäßig ein geldwerter Vorteil.[1] Bei der Überlassung angemieteter Tennis- und Squashplätze an Arbeitnehmer ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.3 Steuerfreie Einnahmen, Freibeträge und Freigrenzen

Einige Einnahmen des Steuerpflichtigen dürfen bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Sie sind von dieser befreit, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer der o. a. Einkunftsarten stehen. Gemeint sind vor allem Leistungen der öffentlichen Hand (z. B. Ausbildungshilfen wie BAföG, Stipendien), Subventionen, Sozialleistungen (z. B. Mutterschaftshilfen, Kinder- oder Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 4 Kraftfahrzeugsteuer: Begünstigungen und Steuerbefreiungen

Im Lichte der Erkenntnis, dass Mobilität ein unverzichtbarer Teil des täglichen Lebens in Deutschland und dass der Verkehr nach Energieerzeugung und Industrie der drittgrößte Verursacher sog. Treibhausgase ist, hat der Gesetzgeber auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KrafStG) wesentlich reformiert.[1] Mit dieser Reform des KraftStG hat der Gesetzgeber insbesondere die folgende...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine (Pflicht-)Veranlagung bei Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist

Leitsatz 1. Der Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entfaltet keine anlaufhemmende Wirkung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), wenn er zusammen mit Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO gestellt wird. 2. Kapitaleinkünfte, die dem besonderen Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG aber nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, sind in die "positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte"...§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStGmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 2.1 Freigrenze

Betragen die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen ("Schuldzinsenüberhang") eines Betriebs weniger als 3 Mio. EUR (Freigrenze), greift die Zinsschranke gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht.[1] Die offensichtliche Intention des Gesetzgebers bestand darin sicherzustellen, dass kleine und mittlere Betriebe nicht von der Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Zin...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / Zusammenfassung

Begriff Die Zinsschranke ist in § 4h EStG geregelt und wurde ursprünglich mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eingeführt. § 4h EStG ist als Gewinnermittlungsvorschrift konzipiert, wobei der Abzug sämtlicher Zinsaufwendungen betroffen ist, unabhängig von der Rechtsform des Zinsschuldners, der Klassifizierung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit als lang- oder kurzfr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 2 Ausnahmeregelungen

Der Schuldzinsenüberhang, der 30 % des nach dem oben dargestellten Schema ermittelten steuerlichen EBITDA übersteigt, ist zunächst steuerlich nicht abzugsfähig. Die Regelungen zur Zinsschranke ermöglichen jedoch weiterhin einen vollständigen Zinsabzug, wenn eine der folgenden drei Ausnahmeregelungen des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a – c EStG eingreift: Der Betrag der Zinsaufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 5.2 Nutzung des Zinsvortrags

Der Zinsvortrag kann grundsätzlich jedes Jahr genutzt werden, soweit die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Sofern einer der drei oben dargestellten Befreiungstatbestände der Zinsschranke[1] in den Folgejahren eintritt, führte dies bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2023 dazu, dass neben dem vollen Zinsabzug des laufenden Jahres auch der gesamte Zinsvortrag der vergangen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 2.2 Konzernklausel

Die Zinsschranke gelangt zudem nicht zur Anwendung, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern i. S. d. Zinsschranke gehört.[1] Gemäß der ursprünglichen Gesetzesbegründung sollen damit Kapitalgesellschaften, die sich im Streubesitz befinden, und Unternehmen, die keine weiteren Beteiligungen halten, von der Anwendung der Zinsschranke befreit werden. Zinsaufwend...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 137 Höhe de... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu leisten haben. In dem Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz war von Betroffenen und ihren Interessenvertretungen durchgehend gefordert worden, dass die Leistungen der Eingliederu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Besonderheit: Nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers (§ 23c SGB IV)

Rz. 14 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt gezahlt. Es wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Aus diesem Grund kann auch nur beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, das für die Zeit des Bezuges von Krankengeld gewährt wird, zum Ruhen des Krankengeldes führen. Zu § 49 Abs. 1 Nr. 1 kommt zusätzlich § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV ins Spiel,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 16 ErbStG gewährt erwerberspezifische Freibeträge (Abzugsbeträge) in unterschiedlicher Höhe, die bei Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs berücksichtigt werden müssen. Anders als Freigrenzen[1], die eine (teilweise) Nichtbesteuerung nur gewähren, wenn die Freigrenze nicht überschritten wird, mindern Freibeträge den steuerpflichtigen Erwerb ohne einschränkende Bed...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Personen- und mitunternehmerschaftsbezogener Grenzwert (subjektbezogene Prüfung), § 3 Nr. 72 S. 1 Hs. 2 EStG

Rz. 11 Bei der Prüfung des subjektbezogenen Grenzwertes ist auf den Betreiber der Anlage abzustellen. Betreiber ist derjenige, der als Betreiber im Marktstammdatenregister registerpflichtig ist.[1] Dies können natürliche Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften sein.[2] Es sind alle begünstigten Photovoltaikanlagen, die von dem Stpfl. oder von der Mitunternehmersc...mehr