Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Geurts, EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Prof. Dr. Marcus Oehlrich
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 671

Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Geld- oder Sachzuwendungen sowie Dienstleistungen sein. Dabei ist es unerheblich, ob eine konkrete Gegenleistung mit dem Geschenk verbunden ist.[1]

Regelungsgrund ist die Annahme, dass als Geschenke, auch wenn sie betrieblich veranlasst sind, i. d. R. Gegenstände des privaten Lebensbedarfs verwendet werden, die daher bei dem Empfänger privat, nicht betrieblich, genutzt werden. Andererseits greift die Vorschrift nicht, wenn diese Annahme eindeutig widerlegt ist (Rz. 680).

 

Rz. 672

Nicht abzugsfähig sind nur die Aufwendungen für "Geschenke". Der Begriff des Geschenks i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG ist der Gleiche wie in § 516 BGB.[2] Geschenk ist daher eine freiwillige unentgeltliche Zuwendung des Schenkers an den Beschenkten, wobei i. d. R. Einigkeit zwischen beiden über die Unentgeltlichkeit besteht. Die Zuwendung kann zur freien Verfügung des Beschenkten oder zu einem bestimmten Zweck bzw. unter einer bestimmten Auflage erfolgen.[3] Auch bei einem Zuwendungszweck oder einer Auflage bleibt die Zuwendung unentgeltlich, wenn damit keine Bereicherung des Schenkers beabsichtigt ist.

Unentgeltlichkeit setzt voraus, dass die Zuwendung ohne rechtliche Verpflichtung erbracht wird und nicht mit einer bestimmten Gegenleistung in zeitlichem oder sonstigem unmittelbarem Zusammenhang steht.[4] Erfolgt die Zuwendung, um eine bestimmte Gegenleistung zu erreichen, fehlt die Unentgeltlichkeit; es liegt kein "Geschenk"...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      869
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      322
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      282
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      229
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      228
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      227
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      187
    • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
      166
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      142
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      133
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      131
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      130
    • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
      123
    • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
      120
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      117
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      115
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      114
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      114
    • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
      111
    • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
      108
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
    Haufe Finance Office Premium
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


    Aufmerksamkeiten
    Aufmerksamkeiten

    Zusammenfassung Begriff Annehmlichkeiten und Gelegenheitsgeschenke des Arbeitgebers können als Aufmerksamkeiten steuerfrei bleiben, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren