Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.13 Nummer 17: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket oder übernimmt er die kompletten Kosten, ist der dadurch entstehende geldwerte Vorteil steuerfrei. Die 50-EUR-Freigrenze[1] muss hier nicht beachtet werden.[2] Der Arbeitgeber kann auch eine Fahrberechtigung, z. B. Einzel-/Mehrfahrtenfahrschein, Deutschlandticket, Zeitkarten wie Jahresticket, für den Personenfern- und öffent...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld: Hintergründe z... / 1.2 Teil-Arbeitsentgelt

Wird ein Teil-Arbeitsentgelt über die Zeit der Entgeltfortzahlung hinaus gezahlt, ist dieses vom Arbeitgeber zu bescheinigen. Grundlagen für ein Teil-Arbeitsentgelt können sowohl einzelvertragliche Vereinbarungen als auch kollektivvertragliche Regelungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) sein. Ein Teil-Arbeitsentgelt (Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld) führt zum R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsabrechnung / 9 Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt seit dem 1.1.1998 5,5 % der zu erhebenden Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge. Er wurde bis zum Jahr 2020 erst erhoben, wenn die Lohnsteuer bei monatlicher Berechnung in der Steuerklasse III den Betrag von 162 EUR und bei Steuerklassen I, II und IV bis VI den Betrag von 81 EUR überstieg. Diese sog. "Nullzone" wurde ab dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 3 Was zu den Aufmerksamkeiten zählt

Sachzuwendungen bis zu 60 EUR (z. B. Blumen, Genussmittel, Buch, Tonträger), die der Arbeitnehmer anlässlich eines persönlichen Ereignisses erhält (z. B. Geburtstag, Jubiläum, Abschied im Betrieb), gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Maßgeblich ist der Bruttopreis inkl. USt. Auch Getränke, die Sie Ihrem Arbeitnehmer zum Verbrauch am Arbeitsplatz zur Verf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Zur Sozialversicherungspfli... / 7 Hinweise zum Anwendungsbereich in der Vereinspraxis

Es ist ratsam, rechtzeitig vereinsintern zu prüfen, wie man eine befürchtete Scheinselbstständigkeit auf jeden Fall vermeidet, zudem, welcher Abstimmungsbedarf erforderlich wird und wie man die bisher tätigen Kräfte nun auf jeden Fall ab 2027 für die Zukunft vertraglich zutreffend einbinden kann. Erfahrungsgemäß kann man auch weiterhin davon ausgehen, dass hauptberufliche Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Übersicht

Tz. 219 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Tz. 220 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler iSd § 67a Abs 3 AO gilt bei Zahlungen an Sportler des Vereins Folgendes: Ein Vereinssportler ist nach § 67a Abs 3 S 1 Nr 1 AO für die Beurteilung der ZwB-Eigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nicht als bezahlter Sportler anzusehen, wenn er für seine gesamt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Warengutscheine

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Sachzuwendungen, die der ArbG selbst oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter den Mitarbeitern gewährt, bl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Geschenke

Rz. 85/1 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Grundsätzlich nicht als WK abziehbar sind Aufwendungen des ArbN für Geschenke an Personen, die Kunden des ArbG sind. Auf einen konkreten Zusammenhang mit der > Lebensführung kommt es hier nicht an; vielmehr wird ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung der "Geschäftsfreunde" typisierend unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Unzulässige Aufteilung von Körperschaften (§ 64 Abs 4 AO)

Tz. 191 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 64 Abs 4 AO gilt die Aufteilung einer Kö in mehrere selbständige Kö zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 64 Abs 3 AO als Missbrauch iSd § 42 AO . Auch diese Bestimmung hat nur klarstellenden Charakter (s BT-Drs 11/5582, 27). Die Regelung gilt nicht für regionale Untergliederungen (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) st-begünstigter Kö (s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Werbegeschenke

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen eines ArbN für Geschenke an Kunden seines ArbG sind besonders dann > Werbungskosten, wenn er damit seine erfolgsabhängigen > Einkünfte zu steigern sucht (BFH 140, 246 = BStBl 1984 II, 315); aber auch wenn sich die Aufwendungen nicht konkret auf die Höhe des Arbeitslohns auswirken, können sie beruflich veranlasst sein (BFH 218, 177 = BS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung

Tz. 175 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Änderung durch die BMF-Schr v 20.04.2016 (BStBl I 2016, 475) und v 16.06.2016 (BStBl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, hierbei handelt es sich seit dem 01.01.2024 um Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen (s auch Oldemeier/Seeck, Die Gen – eine gemein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Niederlande

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Niederlande (Hauptstadt: Amsterdam; Amtssprache: Niederländisch) sind ein Land des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das Land Aruba, das Land > Curaçao und Sint Maarten gehören. Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind autonome Länder in der Karibik mit eigener Verfassung und Regierung, jedoch keine souveränen Staaten iSd Völkerrechts....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Zeilen 15–15c In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.3 Leistungen

Zeilen 16–16c Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage WA / 10 Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige

Vor Zeilen 30–37 Die Angaben in den Zeilen 30–37 dienen der Überwachung des Steuerabzugs bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige. Anzugeben sind Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nrn. 1–3 EStG an beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere Vergütungen für die Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist, Bildberichterstatter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 7 Verlust aus dem Beitrittsgebiet i. S. d. § 57 Abs. 4 EStG

Vor Zeilen 38–43 In diesen Zeilen ist anzugeben, welcher Teil des in Zeile 11 bzw. Zeile 14a ausgewiesenen verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2024 auf 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfällt. Der Betrag ist folgendermaßen zu entwickeln: Betrag der Verlustvorträge in Zeile 11 bzw. 14a, die auf in 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfallen (Zeile 3...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.6 Nutzung der monatlichen Freigrenze

Die monatliche Freigrenze (seit 1.1.2022 50 EUR) für Sachbezüge[1] kann bei entsprechend obiger Ausführungen "begünstigten" Gutscheinen und Geldkarten nur genutzt werden, wenn der Gutschein bzw. die Geldkarte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Voraussetzungen, wann eine Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 6 Übersicht Beträge

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Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.10 Welche Aufwendungen als Aufmerksamkeiten gelten

Wird dem Arbeitnehmer nur gelegentlich oder anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses ein Gutschein über z. B. Blumen, Genussmittel, einen Restaurantbesuch, ein Buch oder einen Tonträger ausgegeben, so liegt zwar auch eine Sachzuwendung vor, die jedoch eine steuerfreie Aufmerksamkeit ist, sofern der Gutschein auf einen Wert von bis zu 60 EUR beschränkt ist.[1] Ach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Überblick Gutscheine können zum Bezug einer Barauszahlung oder zum verbilligten bzw. kostenfreien Bezug einer Sache bzw. Leistung berechtigen. Gibt ein Arbeitgeber Gutscheine anstelle des vereinbarten Barlohns an den Arbeitnehmer, handelt es sich um lohnsteuerpflichtigen Barlohn. Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem vereinbarten Barlohn noch Gutscheine, die ausschlie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1 Einkommen-/lohnsteuerliche Beurteilung seit 2020

Der Gesetzgeber hat gesetzlich geregelt, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, Geldleistungen und keine Sachbezüge sind.[1] Durch diese Festlegung sind die Urteile des BFH vom 11.11.2010, [2] vom 7.6.2018, [3] und vom 4.7.2018 [4] überholt. Weiterhin ist festgelegt, dass bestimmte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.2 Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen und Erfüllung der Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b ZAG

Sofern die restlichen o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, liegt ein Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 EStG vor, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Gutschein oder eine Geldkarte zuwendet, der bzw. die den Arbeitnehmer ausschließlich dazu berechtigt, beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten Waren oder Dienstleistungen zu beziehen und (seit 1.1.2022) die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.4 Abgrenzung zur Geldleistung

Da sich zwischen Geldleistung und Sachbezug steuerlich insbesondere im Bereich der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Unterschiede ergeben, muss bei der Ausgabe von Gutscheinen oder Geldkarten an Arbeitnehmer stets sorgfältig abgrenzt werden, ob eine Geldleistung oder ein Sachbezug vorliegt. Wie bereits unter Tz. 1. ausgeführt, ist zunächst dann von einer (nicht begünstig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.3 Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen und Erfüllung der Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe c ZAG

Sofern die restlichen o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, liegt ein Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 EStG vor, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Gutschein oder eine Geldkarte zuwendet, der bzw. die den Arbeitnehmer ausschließlich dazu berechtigt, beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten Waren oder Dienstleistungen zu beziehen und (seit 1.1.2022) die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.1 Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen und Erfüllung der Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a ZAG

Sind die restlichen o. g. Voraussetzungen erfüllt, liegt ein Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 EStG vor, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Gutschein oder eine Geldkarte zuwendet, der bzw. die den Arbeitnehmer ausschließlich dazu berechtigt, beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten Waren oder Dienstleistungen zu beziehen und (seit 1.1.2022) die Kriteri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1 Geschenke: Freigrenze beachten

Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen aus dem Vermögen des Schenkenden an einen Dritten.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.1 Geschenke bis 50 EUR je Empfänger abziehbar

Grundsätzlich können Geschenke bis 50 EUR (bis 2023: 35 EUR) je Empfänger und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Wird diese Grenze auch nur geringfügig überschritten, entfällt der Abzug vollständig. Um die Einhaltung der Grenze nachvollziehen zu können, verlangt das Finanzamt zu den einzelnen Geschenken Nachweise, u. a. eine Liste der jeweiligen Empfänger....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.3 Geschenke an Arbeitnehmer vollständig abziehbar

Geschenke des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind i. d. R. für den Unternehmer in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sachzuwendungen für besondere Anlässe, die üblich sind und den Wert von 60 EUR pro Arbeitnehmer nicht überschreiten, können als steuerfreie, freiwillige soziale Aufwendungen erfasst werden und sind somit auch beim Arbeitnehmer nicht zu versteuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.2 Geschenke pauschal versteuern

Bei Geschenken an Geschäftsfreunde muss der Beschenkte unter Umständen den Wert des Geschenks versteuern. Die Freude über das erhaltene Geschenk ist dann schnell getrübt. Um die Besteuerung zu vermeiden, kann der Schenkende sämtliche Geschenke des Jahres einheitlich mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal versteuern – und damit die Steuerpflicht de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.4 Streuartikel, Zugaben und Aufmerksamkeiten

Streuartikel, Zugaben und Aufmerksamkeiten werden im steuerlichen Sinne nicht als Geschenke eingestuft. Infolgedessen unterliegen sie nicht den hohen Anforderungen zur Anerkennung als Betriebsausgabe. Gemäß der steuerlichen Rechtsprechung wurde folgende Unterscheidung getroffen: Streuartikel sind Gegenstände von geringem Wert bis etwa 10 EUR. Sie werden üblicherweise in große...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.2 Objekt- und Subjektbezogene Prüfung der Höchstgrenzen – gilt bis einschließlich 31.12.2024

Objekt- und subjektbezogenen Prüfung: Es ist für den Steuerpflichtigen oder die Mitunternehmerschaft die objektbezogene Höchstgrenze zu prüfen. ist für die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG zu prüfen, ob die maßgebliche Leistung der von dem Steuerpflichtigen/Mitunternehmer betriebenen PV-Anlage die für die jeweilige Gebäudeart zulässige Größe je Gebäude einge...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 14.1 Keine Bauabzugsteuer bei Freistellungsbescheinigung des Geschäftspartners

Der Auftraggeber muss den 15 %igen Steuerabzug nur dann nicht vornehmen, wenn entweder eine Freistellungsbescheinigung vorliegt oder die gesamte Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr nicht die Freigrenze von 15.000 EUR (wenn der Leistungsempfänger steuerfreie Umsätze ausführt) oder von 5.000 EUR (in den übrigen Fällen) übersteigt. Die Freistellungsbescheinigung wird nach § ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 1.1 Einkommensteuer

Mit Wirkung ab 1.1.2022 gibt es eine Steuerfreiheit für Einnahmen und Entnahmen aus einer "kleineren" Photovoltaikanlage. Welche Photovoltaikanlagen hierunter fallen, bestimmt sich gemäß § 3 Nr. 72 EStG nach den folgenden Werten: Die installierte Gesamtbruttoleistung (laut Marktstammdatenregister) einer Photovoltaikanlage auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Däc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.2 Grenze von 26.000.000 EUR

Der Verschonungsabschlag von 85 % gilt aber nur bis zu einem Wert des Erwerbs von 26.000.000 EUR.[1] Es wird also eine Prüfschwelle von 26.000.000 EUR für die Verschonung des insgesamt erworbenen begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b ErbStG eingeführt. Diese Grenze stellt eine Freigrenze dar, denn bei ihrem Überschreiten findet keine Verschonung nach § 13a Abs. 1 ErbStG statt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.2 Grenze von 26.000.000 EUR

Auch hier ist die Grenze von 26.000.000 EUR zu beachten.[1] Praxis-Beispiel Auswirkungen beim Überschreiten der Prüfschwelle (nur neues Recht) Schenker S überträgt lebzeitig seiner Tochter T einen Mitunternehmeranteil (im Dezember 2017). Für diesen wurde ein Steuerwert von 12.500.000 EUR festgestellt. Die Voraussetzungen des Vorababschlags gem. § 13 Abs. 9 ErbStG sollen nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Gewerbetreibende, die der GewSt-Pflicht unterliegen, haben neben der ESt-Erklärung bzw. der Steuererklärung nach § 181 Abs. 2 AO oder der KSt-Erklärung nach § 14a S. 1 GewStG eigenständig eine GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, eine Zerlegungserklärung abzugeben. Auf die Abgabe dieser Steuererklärungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensvermögen / 2 Verschiedene Sphären eines Unternehmers

Ein Unternehmer, der sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtwirtschaftlichen Bereich (z. B. bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der hoheitliche Bereich) unterhält, kann aus bezogenen Leistungen nur insoweit einen Vorsteuerabzug vornehmen, wie er die Leistung auch für die unternehmerischen Umsätze verwendet; soweit eine nichtwirtschaftliche Verwendun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 9. Fazit

Aus Sicht der Verfasser kann festgehalten werden, dass der gemeine Wert als allgemeiner Bewertungsmaßstab universelle Gültigkeit hat und nicht steuerartspezifisch auszulegen ist. Es gibt aus Sicht der Autoren nur einen gemeinen Wert, der u.U. unter Berücksichtigung besonderer (Vereinfachungs-)Regeln zu ermitteln ist (z.B. §§ 97, 199 ff. BewG), jedoch individuelle Gültigkeit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.7 Nichtangabe von Vermögen (Abs. 6)

Rz. 21 Abs. 6 wurde mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht v. 15.8.2019 (BGBl. I S. 1294) eingeführt. Der Gesetzgeber hat zu der Neuregelung darauf hingewiesen, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die ihre nach § 9 Abs. 3 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I bestehenden Pflichten, Angaben über die finanzielle Situation zu machen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Relative Freigrenze

..., wenn die Einkünfte nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betragen, ... Rz. 26 [Autor/Stand] Ermittlung nach den Verhältnissen der ausländischen Gesellschaft. Wie aus dem Wortlaut des § 9 1. Halbsatz hervorgeht, wird die relative Freigrenze nur auf der Ebene der ausländischen Gesellschaft ermittelt.[2] Sie ist daher "gesellschafts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Absolute Freigrenze

..., vorausgesetzt, dass die bei einem Steuerpflichtigen hiernach außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 80.000 Euro nicht übersteigen. Rz. 41 [Autor/Stand] Eine absolute Freigrenze. Die Freistellung der Zwischeneinkünfte von der Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 9 setzt nach der Prüfung der relativen Freigrenze die Einhaltung einer absoluten Freigrenze voraus (vgl. Rz. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften

Verfasser Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Universität Trier Steuerberater Dr. Alexander Wehner Literatur: Edelmann in Kraft, AStG, 2. Aufl., § 9 (Stand: 2019); Hahn, Erstellung von Steuererklärungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, StuB 2024, 640; Geurts in Fuhrmann/Geurts/Nientimp/Wilmanns, AStG, 4. Aufl., § 9 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur An-wendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]), BStBl. I 2023, Sondernummer 1/2023, 3 – Auszug –

Rz. 4 [Autor/Stand] 9. Freigrenze bei gemischten Einkünften 506 Für die Anwendung des § 7 Abs. 1 AStG sind Einkünfte eines maßgebenden Wirtschaftsjahres i.S.d. § 7 Abs. 2 AStG, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen, wenn die Einkünfte nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betragen, vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 16 [Autor/Stand] Ausländische Gesellschaften mit gemischten Einkünften. § 9 enthält eine Freigrenzenregelung, deren Rechtsfolge die Hinzurechnung tatbestandsmäßig ausschließt. Die Vorschrift begründet deshalb keinen "steuerfreien" Hinzurechnungsbetrag und auch keinen allgemeinen Freibetrag, sondern sie lässt die Hinzurechnung tatbestandsmäßig entfallen. Der Regelung lieg...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74, BStBl. I 1974, 442 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug –

Rz. 1 [Autor/Stand] 9.0 Freigrenze bei gemischten Einkünften 9.11 Freigrenze nach dem Bruttoertrag Für die Ermittlung der Bruttoerträge gelten die Grundsätze zu § 19 a Abs. 2 bis 5 KStG (jetzt: § 26 Abs. 2–5 KStG; vgl. Abschnitt 76 Abs. 7 ff. KStR) entsprechend. 9.12 Absolute Freigrenze von 120.000 DM 9.12.1 Die absolute Freigrenze des § 9 AStG bezieht sich auf den Hinzurechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] 9. Freigrenze bei gemischten Einkünften 9.0.1 Freigrenze nach dem Bruttoertrag Für die Ermittlung der Bruttoerträge gelten die bei § 26 KStG zu beachtenden Grundsätze entsprechend (Hinweis auf Abschnitt 76 Abs. 8 und 9 KStR 1990). Verdeckte Einlagen lösen keine Bruttoerträge aus Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 AStG oder aus Beteiligungen im ...mehr