Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschenke und Zuwendungen i... / 1 Rechtliche Einordnung von Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer

Abzugrenzen sind Geschenke und Zuwendungen des Arbeitgebers als freiwillige Leistungen von den sogenannten Sondervergütungen. Arbeitgeber gewähren Sondervergütungen aus unterschiedlichsten Anlässen. Hinweis Sondervergütungen Unter Sondervergütungen sind alle Leistungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aus einem spezifischen Anlass bzw. an einem spezifischen Termin zusätzlich ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschenke und Zuwendungen i... / Zusammenfassung

Überblick "Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft" lautet ein weitverbreitetes Sprichwort. Im Arbeitsverhältnis können Geschenke und Zuwendungen indes Anlass zum Streit bieten. Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillig Aufmerksamkeiten, orientieren sie sich dazu in der Praxis regelmäßig an den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und Freigrenzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 5.1 Die 35 bzw. 50 EUR-Freigrenze

Die Obergrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) ist eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) im Wirtschaftsjahr, wenn auch nur um einen Cent, entfällt jeglicher Abzug.[1] Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 5.2 Freigrenze pro Person

Die Obergrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) ist empfängerbezogen. Sie gilt selbst dann je Geschenkeempfänger, wenn innerhalb eines Unternehmens mehrere verschiedene Beschäftigte Geschenke empfangen. Bei Geschenken an mehrere, einander nahestehende Personen, z. B. Ehegatten oder Eltern und Kinder, ist jede Person gesondert Empfänger...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 8 Rechtsfolgen

Geschenke, die nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind betrieblich veranlasste Geschenke nicht abzugsfähig, weil die 35 EUR-Freigrenze (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR-Freigrenze) überschritten ist oder weil sie nach § 4 Abs. 7 EStG nicht besonders aufgezeichnet sind, liegen keine Entnahmen, sondern e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 2.1 Lohnsteuer

Ein Sachgeschenk ist steuerfrei, wenn es sich um eine Aufmerksamkeit aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers handelt.[1] Hierzu gehören Geschenke, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden[2], z. B. Blumen, Pralinen oder Bücher aus Anlass des Geburtstags eines Arbeitnehmers, der Konfirmation sowie Kommunion seiner Kind...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 3.1 Zuwendung ist eine Aufmerksamkeit bzw. erfolgt aus überwiegend betrieblichem Interesse

Handelt es sich bei der Zuwendung um eine sog. Aufmerksamkeit bzw. eine Zuwendung aus überwiegend betrieblichem Interesse, unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer.[1] Die Vorsteuer aus der Anschaffung der Zuwendung ist beim Unternehmer abzugsfähig (sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze tätigt und eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorliegt). Praxis-Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR)

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlassten Geschenken an o. g. Personenkreis zulässig: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen (einschließlich Geldgeschenken) an einen Empfänger dürfen zusammengerechnet 50 EUR pro Kalenderjahr (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Zuwendungen müssen ordnungsgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 6.2 Gleichartige Geschenke

Prinzipiell ist die Hingabe eines jeden Geschenks als besonderer Geschäftsvorfall einzeln zu buchen mit der Folge, dass der Name des Geschenkempfängers aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg zu ersehen sein muss.[1] Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können jedoch in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 5.3 Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Frage, ob die Freigrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände anzusetzen.[1] Die Bestimmung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen und umfassen auch die Kosten der Kennzeichn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 7 Umsatzsteuerliche Behandlung

Vorsteuerbeträge, die aus Aufwendungen resultieren, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, sind nicht abzugsfähig.[1] Für Sachgeschenke und Geschenke in Form anderer geldwerter Vorteile (z. B. Eintrittsberechtigungen zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen) aus betrieblicher Veranlassung an Personen, die nicht Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere die Veranlassung der Zuwendung kritisch geprüft wird. Privat veranlasste Geschen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.2 Freigrenze pro Person

Die Obergrenze von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR)[1] ist eine Freigrenze: 50 EUR sind voll abziehbar, bei Überschreitung um einen Cent entfällt jeder Abzug. Dabei sind die Werte sämtlicher Geschenke an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammenzurechnen. Die Geschenkefreigrenze bezieht sich auf die einzelne, das Geschenk empfangende Person (empfängerbezogene Freigrenze). Das für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.1 50 EUR-Freigrenze

Die Obergrenze von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR)[1] ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 50 EUR im Wirtschaftsjahr, entfällt jeglicher Abzug. Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehrere Geschenke überschritten wird, ist ohne Belang. Das Abzugsverbot gilt also, wenn die Anschaffungs- oder Her...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.1 Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Frage, ob die Freigrenze von 50 EUR überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände anzusetzen.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach allgemeinen Grundsätzen ermittelt. Das bedeutet: Skonti, Rabatte und andere Preisnachlässe mindern die Anschaffungskosten. Die Kosten der Verpackung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.1 Geld, Sachzuwendungen und andere geldwerte Vorteile

Gegenstand eines Geschenks können Geld [1] oder Sachzuwendungen, auch in Form von Geschenkgutscheinen, sein, die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Aber auch die Kosten einer für Geschäftsfreunde veranstalteten Auslandsreise sind Aufwendungen für Geschenke; eine solche Reise wird in Form der sog. Pauschalreise auch gegen Entgelt angeboten und besitzt damit im Wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 9 Rechtsfolgen

Geschenke, die nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind betrieblich veranlasste Geschenke nicht abzugsfähig, weil die 50-EUR-Freigrenze (bis 2023: 35-EUR-Freigrenze) überschritten ist oder weil sie nicht besonders aufgezeichnet sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, sondern einkommensteuerrechtlich nicht ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.2 Behandlung der Pauschalsteuer

Bei der Prüfung der Freigrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR) ist aus Vereinfachungsgründen allein auf den Betrag der Zuwendung abzustellen. Die übernommene Steuer ist nach Ansicht der Finanzverwaltung[1] aus Vereinfachungsgründen nicht mit einzubeziehen. Die Abziehbarkeit der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe soll sich danach richten,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 7.4 Sammelbuchung ist in bestimmten Fällen zulässig

Prinzipiell ist die Hingabe eines jeden Geschenks als besonderer Geschäftsvorfall einzeln zu buchen mit der Folge, dass der Name des Geschenkempfängers aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg zu ersehen sein muss.[1] Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können jedoch in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.4 Schmiergelder

Die Unentgeltlichkeit ist ausgeschlossen, wenn die Zuwendung in unmittelbarem Zusammenhang mit abzuschließenden oder abgeschlossenen Geschäften steht. Das gilt insbesondere für Schmier- bzw. Bestechungsgelder oder sog. "nützliche Abgaben", mit denen der Geber die Herbeiführung eines bestimmten Geschäftsabschlusses oder eine andere konkrete Gegenleistung, z. B. eine behördlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / hh) §§ 13a–13c ErbStG

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften kann begünstigungsfähiges Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Beteiligungen an mitunternehmerischen Gesellschaften, Kpl.-Anteile an KGaA sowie Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers) in erheblichem Umfang erbschaft-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / II. Absoluter Grenzwert für Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG)

Rz. 82 § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG statuiert eine absolute Obergrenze für Verwaltungsvermögen. Macht der Wert des Verwaltungsvermögens,[188] das nicht mittels Treuhandverhältnissen der Sicherung von Altersversorgungsverpflichtungen dient, mehr als 90 % des Werts des begünstigungsfähigen Vermögens[189] aus, kommt eine Anwendung der Verschonungsregelungen nicht in Betracht.[190] B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / D. Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

Rz. 21 Auf den nicht dem Verschonungsabschlag unterliegenden Teil des begünstigten Betriebsvermögens wird ein Abzugsbetrag gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Soweit der verbliebene Vermögensteil 150.000 EUR nicht übersteigt, soll er für die Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleiben. Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG ist erwerberbezogen ausgestaltet,[48] er wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Anzeigepflicht

Rz. 419 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Geschäftsfreunde / 6 Geschenke an Geschäftspartner bzw. deren Arbeitnehmer: Freigrenze von 50 EUR beachten (bis 31.12.2023: 35 EUR)

Das Handelsrecht unterscheidet bei der Abzugsfähigkeit von Geschenken nicht aufgrund von Betragsgrenzen o. ä. Für die handelsrechtliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen als Betriebsausgaben ist allein ausschlaggebend, dass die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind. Das Steuerrecht folgt hier jedoch nicht dem Handelsrecht und beschränkt den Betriebsausgabenabzug für Geschen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Feier des Arbeitgebers anlässlich einer Arbeitnehmer-Verabschiedung

Leitsatz Veranstaltet ein Arbeitgeber anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers einen Empfang, ist entgegenR 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR auch bei Überschreiten der Freigrenze von 110 EUR unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handel...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Aufmerksamkeiten für Untern... / 4.1 50 EUR pro Person und Jahr

Die 50-EUR-Grenze ist eine Freigrenze. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 50 EUR pro Empfänger und Jahr auch nur um einen Cent, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt und nicht nur der Betrag, der über 50 EUR hinausgeht. Die 50-EUR-Grenze gilt pro Person und Jahr. Empfänger können natürliche und juristische Personen (z. B. eine GmbH) s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 1. Betriebsveranstaltungen

Die im Lohnsteuerrecht vorgesehene Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG von bisher 110 EUR auf 150 EUR wurde nicht umgesetzt. Eine etwaige Übertragung der Anhebung auf das Umsatzsteuerrecht hinsichtlich der in § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG benannten Aufmerksamkeiten hat sich demnach erübrigt. De...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils aus einem Firmenfitnessprogramm

Leitsatz Bei der Frage, ob die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG überschritten wird, sind die vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten anteilig den für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms registrierten Mitarbeitern zuzurechnen. Auf die Anzahl der vom Arbeitgeber erworbenen Lizenzen kommt es nicht an, wenn diese nicht der Zahl der für das Programm registrierten Mitarbeiter entspricht. Sachverhalt Die Klägerin (GmbH mit ca. 300 Mitarbeitern) bietet seit 2011 ein Firmenfitnessprogramm an und zahl...§ 8 Abs. 2 EStGmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 3.3.3 Entgeltzahlungen während des Bezugs von Krankengeld

Wesentlich unübersichtlicher ist die Rechtslage, wenn der Beschäftigte während des Bezugs von Krankengeld oder anderen Entgeltersatzleistungen vom Arbeitgeber Bezüge erhält. Dies können Geldbezüge sein – z. B. der Krankengeldzuschuss, weiterhin gewährte vermögenswirksame Leistungen – aber auch Sachzuwendungen wie ein Dienstwagen. Derartige arbeitgeberseitige Leistungen währen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.15 Haftung von Versicherungsunternehmen

Nach § 20 Abs. 6 ErbStG haften Versicherungsunternehmen, die vor Entrichtung oder Sicherstellung der Steuer die von ihnen zu zahlende Versicherungssumme oder Leibrente in das Ausland zahlen oder ausländischen Berechtigten zur Verfügung stellen, in Höhe des ausgeantworteten Betrags für die Steuer. Hinweis Keine Begrenzung des Betrags Diese Haftung ist grundsätzlich ohne Rücksic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.11 Freigrenze für "kleine Verluste" (Abschn. 6b.1. Abs. 22 UStAE)

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Fällen des § 6b Abs. 6 S. 4 UStG, in denen der Gegenstand nach dem Ende der Beförderung oder Versendung in das Lager i. S. d. § 6b UStG und vor dem Zeitpunkt der Lieferung durch Zerstörung, Verlust oder Diebstahl verloren geht, ist die Anwendung des § 6b Abs. 2 UStG grundsätzlich ausgeschlossen. Die Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 U...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.12 Handelte es sich bei dem nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Betrag in Höhe von 1.500 Euro um einen Freibetrag oder um eine Freigrenze?

Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag. Arbeitgebern stand es frei, auch höhere Sonderzahlungen zu leisten. Allerdings konnten die Beihilfen und Unterstützungen gemäß § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes nur bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei bleiben. Darüber hinaus gehende Zahlungen waren grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.13 Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG (keine Änderung durch VA)

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 EUR beträgt (Freigrenze). Werden Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und hat jeder von ihnen Veräußerungsgewinne erzielt, steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu. Die Freigrenze wird auf 1.000 EUR erhöht. Gilt ab VZ 2024mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.20 Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt, § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG (keine Änderung durch VA)

In erster Linie erfasst diese Vorschrift in der Praxis Vergütungsschuldner mit wechselnden, gering vergüteten Gläubigern (z. B. Zahlungen von Verlagen oder von Rundfunksendern für Bildrechteüberlassung). § 50c EStG eröffnet dem Vergütungsschuldner die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen vom Steuerabzug abzusehen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Betrag ink...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.23 Gestrichene Maßnahmen: Einkommensteuer

Folgende Maßnahmen wurden im Vermittlungsverfahren gestrichen[1] und im finalen Wachstumschancengesetz nicht umgesetzt: Freigrenze i. H. v. 1.000 EUR für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, § 3 Nr. 73 EStG Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 EUR; Erweiterung der Anwendung des Sammelpostens, § 6 Abs. 2, Abs. 2a Satz 1 und Satz 2 EStG Anhebung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.2 Besondere Regelungen für einen konzernzugehörigen Betrieb als mezzaniner Kapitalgeber

Rz. 57 § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b) EStG beinhaltet als weitere Ausnahme neben der Freigrenze (siehe Rz. 56) die sog. Stand-alone-Klausel. Danach kann die Zinsschranke vermieden werden, wenn der Steuerpflichtige keiner Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG (bei Personengesellschaften i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 AStG) nahesteht und über keine Betriebsstätte außerhalb des Staates ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.1 Allgemeine Regelungen

Rz. 54 Der Deutsche Bundesrat stimmte am 6.7.2007 dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform 2008 zu. Seitdem müssen Gesellschaften die Vorschriften zur sog. Zinsschranke beachten. Die Zinsschranke ist nicht nur von Personenunternehmen, sondern auch von Kapitalgesellschaften anzuwenden und bezieht sich im Rahmen der inländischen Gewinnermittlung grundsätzlich auf sämtliche Zins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 6. Sonstige

Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht: Seit dem 1.1.1997 besteht für ausländische Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in Deutschland einen Fiskalvertreter zu bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten vertreten zu lassen. Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.4 Inländische Steuerpflicht (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 4)

Rz. 117 Der Veräußerungsgewinn wird nicht begünstigt, wenn er bei der Ermittlung des im Inland stpfl. Gewinns außer Ansatz bleibt. Ist die Aufdeckung stiller Reserven nicht stpfl., soll der Gewinn nicht übertragbar sein. Unterliegt der Gewinn aufgrund von DBA nicht der inländischen Steuerpflicht oder bleibt er aufgrund der Anwendung von Freibeträgen oder Freigrenzen steuerfr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.3 Auswirkungen von weiter gewährtem Arbeitsentgelt/Teil-Arbeitsentgelt

Rz. 74 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 ruht der Anspruch auf das Kinderkrankengeld, soweit und solange der Versicherte während des Bezuges der Leistung laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen, welches einer konkreten Arbeitsleistung bzw. einer Stundenzahl zugeordnet werden kann bzw. aufgrund einer ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Maßnahmen I

Auch im Bereich der Körperschaftsteuer hat "Corona" seine Spuren hinterlassen. Erfreulicherweise überwiegend im positiven Sinne. Zu nennen ist die bereits oben angesprochene Erhöhung des Volumens für den Verlustrücktrag [1] auf zunächst 5 Mio. EUR und sodann auf aktuell 10 Mio. EUR. Doch auch Änderungen im Rahmen des JStG 2020 brachten angesichts von Corona einige vorteilhafte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gleitzone

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Sind Vergünstigungen von Betragsgrenzen, zB der Höhe der > Einkünfte abhängig, enden die Vergünstigungen zum Teil nicht abrupt mit dem Überschreiten der Betragsgrenze, sondern werden allmählich verringert. Der Bereich von der eigentlichen Betragsgrenze bis zu dem Betrag, bei dem die Vergünstigung vollständig endet, wird auch als Gleitzone bez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Anwendung des... / 2 Anmerkung

Spätestens[1] nachdem das FG Münster im November 2021 entschieden hatte, dass der Anwendungsbereich des sog. 90 % Einstiegstests des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG im Wege der teleologischen Reduktion einzuschränken sei, wurde mit Spannung erwartet, wie der BFH die Rechtslage bewerten würde. Erfreulicherweise bestätigt der BFH in weiten Teilen die Erwägungen des FG Münster. Die En...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 7 Verlust aus dem Beitrittsgebiet i. S. d. § 57 Abs. 4 EStG

Vor Zeilen 38–43 In diesen Zeilen ist anzugeben, welcher Teil des in Zeile 11 bzw. Zeile 14a ausgewiesenen verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2023 auf 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfällt. Der Betrag ist folgendermaßen zu entwickeln: Betrag der Verlustvorträge in Zeile 11 bzw. 14a, die auf in 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfallen (Zeile 3...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.8.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Zeilen 15–15c In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.8.3 Leistungen

Zeilen 16–16c Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage WA / 10 Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige

Vor Zeilen 30–37 Die Angaben in den Zeilen 30–37 dienen der Überwachung des Steuerabzugs bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige. Anzugeben sind Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nrn. 1–3 EStG an beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere Vergütungen für die Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist, Bildberichterstatter...mehr