Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.1.2 Abstellen auf "Einkünfte"

Rz. 76 Im Vergleich zur Vorgängerregelung stellt § 9 AStG in der Fassung des ATADUmsG für Zwecke der relativen Freigrenze nicht mehr auf die "Bruttoerträge" der ausländischen Gesellschaft, sondern auf die "Einkünfte" ab. Ausweislich der Gesetzesbegründung handelt es sich hierbei um eine Anpassung an Art. 7 Abs. 3 S. 1 ATAD, die auf die Einkünfte der ausländischen Gesellschaf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.3 Eintritt der Rechtsfolge nur auf Ebene des Stpfl.

Rz. 108 Die Rechtsfolgen können bei den einzelnen Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG der ausländischen Zwischengesellschaft unterschiedlich eintreten. Oder anders gewendet: Die Rechtsfolge des § 9 AStG kann getrennt für jeden einzelnen Stpfl. eintreten. Zwar sind nach dem Wortlaut nicht die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte auf Ebene des jeweiligen Stpfl., sondern die Zwische...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.2 Verhältnis zu § 8 Abs. 2 AStG

Rz. 42 Sofern der Gegenbeweis gem. § 8 Abs. 2–4 AStG erfolgreich geführt wird, ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft. Demnach kommt § 9 AStG grds. nicht mehr zur Anwendung. Gleichwohl ist zu beachten, dass der Gegenbeweis nach der h. M. eine sog. segmentierende Betrachtung vorsieht, d. h., die Substanzanforderungen müssen für jede einzelne passive Täti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.3 Verhältnis zu § 10 AStG

Rz. 43 Entgegen der Stellung im Gesetz ist § 10 AStG vorrangig vor § 9 AStG zu prüfen.[1] § 9 AStG stellt für Zwecke der Ermittlung der relativen Freigrenze auf die Zwischeneinkünfte ab, die gem. § 10 Abs. 3 S. 1 AStG in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln sind. Auch im Rahmen der absoluten gesellschafterbezogenen Freigrenze muss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.2 Gemischte Einkünfte

Rz. 73 § 9 AStG setzt voraus, dass die ausländische Zwischengesellschaft neben den Einkünften aus passivem Erwerb auch aktive oder nicht niedrig besteuerte Einkünfte erzielt. Dies lässt sich bereits der Überschrift des § 9 AStG entnehmen ("Freigrenze bei gemischten Einkünften"). Für die Frage, ob sowohl aktive als auch passive Einkünfte vorliegen, ist auf das maßgebende Wirt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.2 Fortbestehen der Qualifikation als Zwischengesellschaft

Rz. 107 Die ausländische Gesellschaft verliert aber nicht ihre Qualifikation als Zwischengesellschaft. Lediglich im Rahmen der Einkünfteermittlung sind die Zwischeneinkünfte außer Ansatz zu lassen. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Zwischeneinkünfte bereits dem Grunde nach nicht zu ermitteln sind. Vielmehr ist § 9 AStG nachgelagert, d. h. nach Ermittlung der Zwischenein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.4 Verhältnis zum Verlustausgleich nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG

Rz. 44 Der interperiodische Verlustausgleich gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist vorrangig vor § 9 AStG anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel [2] Der unbeschränkt steuerpflichtige A hält 100 Prozent der Anteile am Nennkapital der Zwischengesellschaft in seinem Privatvermögen. Das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 erzielt die Zwischengesellsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.1 Keine Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei Stpfl.

Rz. 106 § 9 AStG ordnet rechtsfolgenseitig an, dass "[…] Einkünfte […], für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen […]" sind. Wird sowohl die relative als auch die absolute Freigrenze unterschritten, sind die Zwischeneinkünfte bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags außer Ansatz zu lassen, d. h. nicht anzusetzen. Dies führt im...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1 Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 79 Durch § 13 Abs. 1 S. 3 AStG kommt es zu einem Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen (relative Freigrenze) und die bei einer Zwischengesellschaft oder bei ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 9 AStG beinhaltet nur einen Satz. In diesem sind sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolge geregelt. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind kumulativ einzuhalten, damit die Rechtsfolge Anwendung findet. Rz. 2–5 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2 Rechtsfolge

2.2.1 Keine Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei Stpfl. Rz. 106 § 9 AStG ordnet rechtsfolgenseitig an, dass "[…] Einkünfte […], für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen […]" sind. Wird sowohl die relative als auch die absolute Freigrenze unterschritten, sind die Zwischeneinkünfte bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.4 Anwendungsbereich

1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 21 In persönlicher Hinsicht knüpft § 9 AStG an den Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG an. Die Vorschrift richtet sich an i. d. R. unbeschränkt Stpfl., d. h. sowohl natürliche als auch juristische Personen, die unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Zwischengesellschaft beteiligt sind. Auch beschränkt Stpfl. können unter den Vorau...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.5.1 Verhältnis zu § 7 AStG Rz. 41 Durch die Streichung der Vorschrift für nachgeschaltete Zwischengesellschaften gem. § 14 AStG a. F. und der Erfassung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt nunmehr eine unmittelbare Zurechnung des Hinzurechnungsbetrags zum inländischen Stpfl. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist folglich für jede (nach...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.8 Verhältnis zu § 18 AStG

Rz. 48 Eine Erklärungspflicht gem. § 18 Abs. 3 AStG besteht auch dann, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 AStG erfüllt sind (s. hierzu auch Rz. 110 f.).[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.6 Verhältnis zu anderen Gesetzen

1.6.1 Verhältnis zum StAbwG Rz. 56 Mit dem StAbwG vom 25.6.2021[1] wurde in § 9 StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Staat ansässig sind, eingeführt. Dabei ordnet § 9 S. 1 StAbwG explizit die Nichtanwendung von § 9 AStG für Zwecke der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung an.[2] Rz. 57–60 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.7 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.7.1 Verhältnis zur ATAD Rz. 61 § 7 Abs. 3 S. 1 ATAD lautet: Wird die Steuerbemessungsgrundlage eines Stpfl. nach den Vorschriften eines Mitgliedstaats gem. Abs. 2 Buchst. a berechnet, so kann der Mitgliedstaat sich dafür entscheiden, ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte nicht als beherrschtes ausländisches Unternehmen gem. Abs. 1 zu behandeln, wenn 1/3 oder weniger der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2 Systematische Gesetzeskommentierung

2.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 AStG Rz. 71 Voraussetzung für die Anwendung des § 9 AStG ist, dass die Voraussetzungen der regulären Hinzurechnungsbesteuerung erfüllt sind, die ausländische Gesellschaft gemischte Einkünfte erzielt und die beiden Freigrenzen, d. h. die relative und absolute Freigrenze, nicht überschritten werden. 2.1.1 Grundtatbestand der regulären Hinzurec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau Rz. 1 § 9 AStG beinhaltet nur einen Satz. In diesem sind sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolge geregelt. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind kumulativ einzuhalten, damit die Rechtsfolge Anwendung findet. Rz. 2–5 einstweilen frei 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung 1.2.1 Allgemeines Rz. 6 Die Freigrenzenregelung bei gemischten Einkün...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

1.2.1 Allgemeines Rz. 6 Die Freigrenzenregelung bei gemischten Einkünften gem. § 9 AStG existiert bereits seit Inkrafttreten des AStG im Jahr 1972. Die Vorschrift des § 9 AStG ist "angelehnt" an die US-Vorschrift Sec. 954b, 3 A IRC.[1] Gleichwohl war eine entsprechende Regelung im 1. Referentenentwurf vom 23.12.1970 (noch) nicht enthalten. Der 2. Referentenentwurf von Mitte M...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 36 Die Vorschrift des § 9 AStG in der Fassung des ATADUmsG findet gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals auf Zwischeneinkünfte Anwendung, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt. Rz. 37–40 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.9 Verhältnis zu § 20 Abs. 2 AStG

Rz. 49 § 9 AStG ist auch i. S. d. § 20 Abs. 2 AStG entsprechend zu berücksichtigen.[1] Erzielt die ausländische Betriebsstätte im Rahmen der Fiktion des § 20 Abs. 2 AStG gemischte Einkünfte und sind die Freigrenzen des § 9 AStG unterschritten, bleibt es bei der Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte. Rz. 50–55 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu § 7 AStG

Rz. 41 Durch die Streichung der Vorschrift für nachgeschaltete Zwischengesellschaften gem. § 14 AStG a. F. und der Erfassung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt nunmehr eine unmittelbare Zurechnung des Hinzurechnungsbetrags zum inländischen Stpfl. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist folglich für jede (nachgeschaltete) Zwischengesells...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.7 Verhältnis zu § 15 AStG

Rz. 47 Ist eine ausländische Familienstiftung an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ordnet § 15 Abs. 9 AStG die entsprechende Anwendung der Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung – in Form eines (eingeschränkten) Rechtsgrundverweises auf §§ 7–13 AStG – an.[1] Demnach sollte auch § 9 AStG i. S. d. § 15 Abs. 9 EStG entsprechende Anwendung finden.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu § 11 AStG

Rz. 45 Kommt es zu einer nachgelagerten Ausschüttung der gem. § 9 AStG außer Ansatz gelassenen Zwischeneinkünfte, unterliegt die Ausschüttung bei natürlichen Personen dem Teileinkünfteverfahren gem. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung gem. § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG bei Körperschaften. Ein Kürzungsbetrag i. S. d. § 11 AStG ist nicht anzusetzen, da der erhaltene Hi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum StAbwG

Rz. 56 Mit dem StAbwG vom 25.6.2021[1] wurde in § 9 StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Staat ansässig sind, eingeführt. Dabei ordnet § 9 S. 1 StAbwG explizit die Nichtanwendung von § 9 AStG für Zwecke der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung an.[2] Rz. 57–60 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.6 Verhältnis zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG

Rz. 46 Für die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG findet § 9 AStG keine Anwendung. Dies ergibt sich bereits daraus, dass § 9 AStG ausschließlich auf § 7 Abs. 1 AStG Bezug nimmt, d. h. eine Beherrschung durch einen Stpfl. voraussetzt. Im Anwendungsbereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung sieht § 13 AStG eine eigenständige Freigrenzenregelung vor, die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.1 Grundtatbestand der regulären Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 72 Tatbestandsseitig fordert § 9 AStG, dass die Voraussetzungen der regulären Hinzurechnungsbesteuerung in persönlicher und sachlicher Hinsicht erfüllt sind. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 7 Abs. 1 AStG [1] D. h. an der ausländischen Gesellschaft muss ein Stpfl. i. S. d. § 7 AStG beteiligt sein und die ausländische Gesellschaft muss niedrigbesteuerte, passive Eink...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 21 In persönlicher Hinsicht knüpft § 9 AStG an den Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG an. Die Vorschrift richtet sich an i. d. R. unbeschränkt Stpfl., d. h. sowohl natürliche als auch juristische Personen, die unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Zwischengesellschaft beteiligt sind. Auch beschränkt Stpfl. können unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 4 AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.3 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 340 Die Verlustverrechnung nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist ungeachtet der Freigrenze nach § 9 AStG vorzunehmen. Die nach § 9 AStG von der Hinzurechnungsbesteuerung auszunehmenden Einkünfte verlieren ihre "Eigenschaft als passive Einkünfte" nicht und sind daher mit vorhandenen Verlustvorträgen zu verrechnen.[1] § 9 AStG ist zwar bereits auf Ebene der ausländischen Gesellsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.1.2 Erfordernis der "Anwendung" des § 2 Abs. 1 S. 1

Rz. 65 Der in § 4 Abs. 1 AStG tatbestandliche Rechtsgrundverweis stellt darauf ob, ob bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG "anzuwenden war". Es ist im Schrifttum umstritten, welche Anforderungen an das "Anzuwenden-sein" zu stellen sind. Einer Auffassung zufolge – die auch der Verwaltungsauffassung entspricht[1]- soll es lediglich darauf ankommen, ob die Tat...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.3 Ausnahme: Geschäfte mit nahestehenden Personen in wesentlichem Umfang

Rz. 160 § 8 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Hs. 2 AStG enthält eine Ausnahme vom Aktivtatbestand. Diese dient der Umsetzung von Art. 7 Abs. 3 Satz 2 ATAD.[1] Der Ausnahmetatbestand ist erfüllt, wenn die den Einkünften aus dem Betrieb des Versicherungsunternehmens, Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts oder Finanzunternehmens zugrunde liegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1.3 Verfahren

Rz. 89 Verfahrenstechnisch wird über die Wahrung der gesellschaftsbezogenen relativen und absoluten Freigrenze im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG mit Bindungswirkung für die Folgebescheide entschieden. Die Hinzurechnung ist unter Vorbehalt zu stellen, wenn nach der Prüfung der gesellschaftsbezogenen relativen Freigrenze aussch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.1 Verweis auf § 8 Abs. 2 und Abs. 5 sowie §§ 10–12 AStG (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG)

Rz. 121 Nach § 13 Abs. 4 AStG gelten § 8 Abs. 2 und 5 AStG sowie die §§ 10-12 AStG im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend. Abweichend hiervon gilt § 8 Abs. 2 AStG nicht entsprechend, wenn der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.5 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 69 Bei Anwendung des § 9 AStG erfolgt kein Ansatz des Kürzungsbetrages. Gemäß § 9 AStG sind die passiven Einkünfte einer Zwischengesellschaft im Rahmen der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 – 12 AStG) außer Ansatz zu lassen, sofern die passiven Einkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der Zwischengesellschaft (relative Grenze) betragen und bei einem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum StAbwG

Rz. 171 Mit dem StAbwG vom 25.6.2021[1] wurde in § 9 StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Staat ansässig sind, eingeführt. § 9 S. 1 StAbwG setzt voraus, dass „unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gem. § 7 AStG beteiligt sind. § 9 S. 1 StAbwG verweist auf § 7 ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.1 Festzustellende Besteuerungsgrundlagen

Rz. 190 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG hat die Entscheidung darüber zu erfolgen, ob die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.[1] Wird dies bejaht, sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG gesondert festzustellen. Andernfalls ergeht ein negativer Feststellungsbescheid (s. dazu Rz. 3...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 13 AStG betrifft die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften und befindet sich im vierten Teil des AStG unter der Überschrift "Hinzurechnungsbesteuerung". Die Norm unterteilt sich in fünf Absätze, wobei der Grundtatbestand und die Rechtsfolge in § 13 Abs. 1 AStG enthalten sind. Die Norm wird als "erweiterte" oder "verschärfende" Hinzurechnungsbesteuerung bezeichne...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.2 Kein Ansatz eines negativen Hinzurechnungsbetrags (Satz 2)

Rz. 177 Der Hinzurechnungsbetrag darf nicht negativ sein. § 10 Abs. 1 S. 2 AStG schließt die Hinzurechnung negativer Einkünfte gesetzlich aus. Die Vorschrift entspricht dem § 10 Abs. 1 S. 4 AStG a. F. Ein negativer Hinzurechnungsbetrag ist nicht anzusetzen. Im Verlustfall ergibt sich ein Hinzurechnungsbetrag von null. Rz. 178 Eine Verrechnung von Verlusten einer Zwischengesel...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.15 Hinzurechnungsbetrag in der Veranlagung des Stpfl.

Rz. 476 Durch das Feststellungs-FA findet im Feststellungsverfahren keine abschließende Entscheidung über die Hinzurechnungsbesteuerung statt.[1] Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens des im Inland steuerpflichtigen Beteiligten werden die für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung erforderlichen, durch das Feststellungs-FA mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen angesetzt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.3 Nicht oder unwesentliche Besteuerung der ausländischen Gesellschaft

Rz. 51 Weitere Voraussetzung des § 16 Abs. 1 AStG ist, dass die ausländische Gesellschaft nicht oder nur unwesentlich besteuert wird. Das Merkmal der nur unwesentlichen Besteuerung weist Probleme einer Definition auf. Die FinVerw sieht eine unwesentliche Besteuerung unter Rückgriff auf § 8 Abs. 5 AStG bei einer Belastung von unter 25 %.[1] Aus der Gesetzeshistorie (s. Rz. 5 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.3 (Vormals) beim Steuerpflichtigen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegene Hinzurechnungsbeträge

Rz. 128 Als Voraussetzung für den Ansatz des Hinzurechnungsbetrages müssen für die ausländische Gesellschaft, von der der Steuerpflichtige die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge erhält, Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG bei letzterem der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Es genügt, dass dem Grunde nach in der Vergangenheit eine...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ob der ArbG dem ArbN eine Vermögensbeteiligung verbilligt überlässt, kann regelmäßig nur festgestellt werden, wenn ihr Wert bekannt ist. Aber auch bei einer unentgeltlichen Überlassung muss ihr Wert festgestellt werden, um beurteilen zu können, ob etwa der Freibetrag des § 3 Nr 39 Satz 1 EStG im Einzelfall nicht ausreicht und ein Überhang al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.6 Verhältnis zu § 13 AStG

Rz. 74 § 11 AStG findet im Rahmen der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG). Erhält der Steuerpflichtige von derselben Gesellschaft Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG oder erzielt der Steuerpflichtige Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG, so wird für diese ein Kürzungsbetrag angesetzt. Rz. 75 Bei Anwendung des § 13 Abs. 1 S. 3 AStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.1 Gesonderte (und einheitliche) Feststellung

Rz. 308 Neben den anderen für die Anwendung der §§ 7 – 13 AStG relevanten Besteuerungsgrundlage wird insbesondere das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert – und sofern notwendig, einheitlich – festgestellt (§ 18 Abs. 1 S. 1, 3 AStG). Rz. 309 Während das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist, sind die Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG und die Gewinne i....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 8 Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) vom 25.6.2021[1] hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD-I-Richtlinie[2] angepasst. In diesem Kontext wurde § 13 AStG neu geschaffen. Die Norm ist ab dem 1.1.2022 anwendbar, vgl. § 21 Abs. 4 AStG. Die Umsetzung der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch Art. 7 und 8 ATAD I-Ri...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.2 Geschenke

Rz. 7 Nach § 37b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG können auch Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG pauschaliert besteuert werden. Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus, die nicht als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung anzusehen ist und, dass beide Seiten über die Unentgeltlichkeit einig sind.[1] Einzubeziehen sind auch die Geschenke, d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Gutscheine / 4 Gutscheine für Arbeitnehmer: Lohnsteuerliche Behandlung

Mit den Urteilen vom 11.11.2010[1] hat der BFH seine Rechtsprechung geändert und die Hürden an die Steuerfreiheit von Geschenk- und Warengutscheinen gesenkt. Bis zum Ergehen dieser Urteile lag regelmäßig Barlohn vor, wenn der Gutschein auf einen anzurechnenden Betrag lautete oder auf ihm ein Höchstbetrag ausgewiesen war. Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei Warengutscheinen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.3 Kohlendioxidfreibetrag

Der Besteuerung lagen bei Einführung der Kohlendioxidkomponente 3 Elemente zugrunde: Jedes Gramm Kohlendioxid pro Kilometer wird gleich besteuert, d. h. unabhängig von der Antriebsart, der Schadstoffeinstufung des Fahrzeugs oder absoluten Höhe des Kohlendioxidausstoßes, bleibt der Betrag von 2 EUR pro Gramm und Kilometer gleich. Es handelt sich mithin um einen linearen Tarif....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.2 Steuersätze bei kohlendioxid-orientierter Besteuerung

Im Rahmen der Reform des Kraftfahrzeugsteuerrechts im Jahre 2020 ist die kohlendioxid-orientierte Besteuerung durch Art. 1 Nr. 3 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes [1] fortgeschrieben worden. Die bisher linear gestaltete Kohlendioxidkomponente nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG kommt für solche Personenkraftwagen in Betracht, die in der Ze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3 Bemessungsgrundlage

Duale Besteuerung Für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 ohne besondere Zweckbestimmung (Pkw) ist neben dem Hubraum auch die Schadstoffklasse Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer (hubraumorientierte Besteuerung). Für solche Fahrzeuge, die seit dem 1.7.2009 erstmals zugelassen worden sind, ist die typenspezifische Kohlendi...mehr