Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Prof. Dr. Corinna Ewelt-Knauer, Dr. Julian Höbener
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Tz. 8

Stand: EL 55 – ET: 03/2025

Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die für eine Wahlrechtsausübung erfüllt sein müssen (IFRS 16.B5). Dass der IASB zunächst auf die Definition quantitativer Grenzwerte verzichtet, dürfte wohl den vergangenen Erfahrungen mit außerbilanziellen Gestaltungen basierend auf der quantitativen Abgrenzung der Chancen und Risiken aus IAS 17 geschuldet sein. Konkret sind folgende qualitative Merkmale zu prüfen: Erstens setzt eine Geringwertigkeit voraus, dass das Leasingobjekt entweder einzeln oder aber in Verbindung mit bereits vorhandenen Unternehmensressourcen nutzbar ist (IFRS 16.B5 (a)). Zweitens darf das Leasingobjekt nicht von anderen Vermögenswerten abhängig oder nur mit anderen Vermögenswerten im Verbund nutzbar sein (IFRS 16.B5 (b)). In einem solchen Fall würde die Wertigkeit der anderen Vermögenswerte auf das Leasingobjekt abstrahlen und die Geringwertigkeit infrage stellen. Damit zielt diese Erleichterungsvorschrift maßgeblich auf standardisierte Leasingobjekte mit einer selbstständigen Nutzung wie PC- und Telekommunikations-Equipment oder Büroausstattung ab (siehe auch die in IFRS 16.B8 genannten Beispiele; vgl. ähnlich auch Kajüter/Mein­hövel, KoR 2016, S. 427). Werden hingegen bspw. Module zur Aufstockung der Speicherkapazitäten eines Servers angemietet, die nur zusammen mit dem Server genutzt werden können, so könnten zwar diese Module für sich genommen von geringem Wert sein, allerdings stehen sie in einem engen Funktionszusammenhang mit dem Server, sodass hier kein geringwertiges Leasingverhältnis vorläge (IFRS 16.IE3 Example 11 (f)).

 

Tz. 8a

Stand: EL 55 – ET: 03/2025

Zudem stellt der IASB explizit heraus, dass sich die Geringwertigkeit am Neuwert des Vermögenswertes orientieren muss, selbst dann, wenn das Nutzenpotenzial des Leasingobjekts zu Beginn der Leasinglaufzeit bspw. durch vorherige Leasingverhältnisse oder Nutzungen anderer Leasingnehmer bereits teilweise aufgezehrt ist (IFRS 16.B3). Auf Leasingverhältnisse über Automobile wird dieser Ausnahmetatbestand folglich regelmäßig nicht zutreffen, da ein Neuwagen gewöhnlich nicht von geringem Wert ist (IFRS 16.B6; vgl. Fischer, PiR 2016, S. 57). Die Beurteilung der Geringwertigkeit muss auf absoluten Wertmaßstäben – ungeachtet des Konzepts der Wesentlichkeit – beruhen (IFRS 16.B4). So ist die Geringwertigkeit eines Leasingobjekts nicht relativ, bspw. mit Blick auf die konkrete Vermögens- und Finanzlage des jeweiligen Leasingnehmers, zu beurteilen, sodass etwa die Größe, die Art der Geschäftstätigkeit und die spezifischen Gegebenheiten des Leasingnehmers für eine Beurteilung der Geringwertigkeit irrelevant sind (IFRS 16.B4; vgl. Lange/Müller, IRZ 2016, S. 113). Der IASB zielt hier insofern darauf ab, dass zwei unterschiedliche Leasingnehmer losgelöst von ihren unternehmensindividuellen Umständen möglichst zum selben Ergebnis kommen, die Beurteilung der Geringwertigkeit eines Vermögenswertes mithin allgemeingültig ist (vgl. auch Freiberg, BB 2015, S. 2542; Lange/Müller, IRZ 2016, S. 113; Gebhardt, in: Thiele/von Keitz/Brücks, 67. Erg.-Lfg. Juli 2024, IFRS 16, Tz. 121).

 

Tz. 8b

Stand: EL 55 – ET: 03/2025

Schlussendlich unterliegt der IASB dennoch der Versuchung, einen quantitativen Grenzwert für geringwertige Leasingobjekte in den Basis for Conclusions zu definieren: So führt der Standardsetzer in IFRS 16.BC100 aus, dass er im Jahr 2015 – als er die Erleichterungsvorschrift für geringwertige Leasingverhältnisse ausgearbeitet hat – einen Wert von 5.000 USD als Obergrenze für geringwertige Leasingobjekte vor Augen hatte. Hier ist der Einschätzung von Freiberg zu folgen, dass dieser Wert "willkürlich" erscheint (Freiberg, BB 2015, S. 2542). Zudem ist dieser Wert lediglich den (nicht verpflichtend anzuwendenden) Basis for Conclusions zu entnehmen, mithin hat der IASB darauf verzichtet, diesen Schwellenwert in den verpflichtenden anzuwendenden Teil der IFRS zu verankern. Daher sollte dieser Wert nicht als starre Freigrenze interpretiert werden. Gleichwohl ist auch zu beachten, dass in den Basis for Conclusions die Regelungsabsicht des Standardsetzers zum Ausdruck kommt (vgl. Schild, DK 2019, S. 123; Höbener, 2020, S. 43f.). Folglich dient der Wert zumindest als Richtschnur, die allerdings nicht losgelöst von länder- und branchenspezifischen Besonderheiten betrachtet werden kann (vgl. auch Eckl et al., DB 2016, S. 668; Dinh et al., PiR 2016, S. 238). So mag es auch Sachverhalte geben, bei denen die Grenze der Geringwertigkeit niedriger zu bemessen ist. Hier sollte eine Abwägung insbesondere vor dem Hintergrund des Informationsinteresses der Adressaten erfolgen.

Der konkrete für die Beurteilung der Geringwertigkeit herangezogene Sch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.187
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.164
  • Nachforderungszinsen
    655
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    540
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    505
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    484
  • Werkzeuge, Abschreibung
    407
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    382
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    369
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    364
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    357
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    356
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    304
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    282
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    275
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    255
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    248
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    234
  • Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden
    231
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    222
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
IFRS oder HGB - eine Entscheidungshilfe: IFRS 16 (Leasingverhältnisse) und dessen Auswirkungen auf die nationale Rechnungslegung
Bürogebäude 30 Crown Plaza London_Hannover Leasing
Bild: Hannover Leasing

IFRS 16 legte neue Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar. Demnach ist sicherzustellen, dass die von Leasingnehmern und Leasinggebern zur Verfügung gestellten Informationen ein getreues Bild der Transaktionen vermitteln.


IFRS: IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
{#Title}
Bild: Fotolia LLC.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Abschlussbericht zum sog. Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 15 veröffentlicht. Das IASB kommt zu dem Schluss, dass IFRS 15 wie beabsichtigt funktioniert und den Abschlussadressaten nützliche Informationen liefert.


Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
Schnelleinstieg Zoll
Bild: Haufe Shop

Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


Controller Magazin: Thementafel ermöglicht Recherche über alle Beiträge
Thementafel zum Controller Magazin
Bild: Haufe Online Redaktion

Seit 1976 sind mehr als 250 Ausgaben des Controller Magazins mit über 3.600 Artikeln erschienen. Die „Thementafel“ im Excel-Format bietet die Möglichkeit, nach Überschriften, Autoren sowie Erscheinungsterminen zu recherchieren. Auf die Beiträge kann man über das Online-Archiv zugreifen.


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren