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Frotscher/Geurts, EStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begri ... / 3 Einkommensteuerobjekt und Bemessungsgrundlage

Prof. Klaus Lindberg †
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3.1 Begriff des Einkommens

 

Rz. 31

Der Begriff des Einkommens ist im EStG nicht definiert. Er wird nach allgemeiner Auffassung als ökonomischer Begriff angesehen[1], der aber in § 2 Abs. 3 EStG als "Summe der Einkünfte" längst zu einem Rechtsbegriff transformiert worden ist.[2] Welchen Inhalt der ökonomische Einkommensbegriff hat, ist strittig und in der Rechtsgeschichte unterschiedlich beurteilt worden.

[1] Tipke/Lang, Steuerrecht, § 9 Rz. 40
[2] Handzik/Hellwig, in Littmann/Bitz/Hellwig, EStG, § 2 EStG Rz. 11.

3.1.1 Quellen- und Reinvermögenszugangstheorie

 

Rz. 32

Zu den klassischen Einkommenstheorien gehört zunächst die sog. Quellentheorie[1], wonach Einkommen eine ständig fließende Quelle voraussetzt. Einkommen ist danach die "Gesamtheit aller Sachgüter, die dem Einzelnen innerhalb einer bestimmten Periode als Erträge dauernder Quellen der Gütererzeugung … zur Verfügung steht". Demgegenüber führt eine Vermögensveränderung an der Quelle selbst nicht zu Einkommen. Steuerbar sind damit nur die laufenden Einkünfte, nicht aber Einkünfte aus der Veräußerung der Quelle, des Vermögens selbst: Einkommen können nur die Äpfel sein, nicht aber Erträge aus der Veräußerung des Apfelbaums.

 

Rz. 33

Nach der Reinvermögenszugangstheorie[2] ist Einkommen der "Zugang von Reinvermögen während einer gegebenen Periode". Hierzu rechnen alle Reinerträge inklusive aller Nutzungsrechte, geldwerte Leistungen Dritter und nicht realisierte Wertzuwächse: nicht nur die Äpfel sind Einkommen, sondern auch Erträge aus der Veräußerung des Apfelbaums.

Beide Theorien haben sich nicht durchsetzen können. Die Reinvermögenszugangstheorie wird dem Postulat der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zwar am besten gerecht, da jeglicher die Leistungsfähigkeit erhöhender Zugang erfasst wird, während dies der Quellentheorie wegen ihrer Beschränkung auf die Erträge dauernder Q...

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