Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?

Jürgen K. Wittlinger
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Der Gewerbesteuermessbetrag ist zu zerlegen, wenn Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten werden. Als Betriebsstätte gilt jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Selbst wenn nur nebensächliche und untergeordnete betriebliche Vorgänge oder bloße Hilfstätigkeiten dort bewirkt werden, kann bereits eine Betriebstätte vorliegen.

 

Sachverhalt

Der Gewerbesteuermessbetrag einer GmbH war nach Auffassung des Finanzamts auf mehrere Betriebsstätten der Gesellschaft zu zerlegen. Die GmbH war im Immobiliensektor tätig und vermietete bzw. veräußerte Eigentumswohnungen. Die Gesellschaft unterhielt ein Büro in der Gemeinde H. Von dort aus war auch eine Fremdfirma tätig, welche für die GmbH die Verwaltung der Wohnungen bzw. die Baubetreuung bei Sanierung von Objekten vornahm. Die eigentliche Geschäftsleitung erfolgte hingegen in der Privatwohnung des Geschäftsführers in der Gemeinde G. Das Finanzamt ging deshalb davon aus, dass an zwei Orten eine Betriebsstätte bestand und erteilte Zerlegungsbescheide für den Gewerbesteuermessbetrag.

 

Entscheidung

Das FG folgt dem Finanzamt und bejaht die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags. Sowohl in der Wohnung des Geschäftsführers als auch im Büro wurden Betriebsstätten im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterhalten. Für die Entscheidung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, ist auf § 12 AO abzustellen und alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen. Als Betriebsstätten gelten insbesondere der Ort der Geschäftsleitung sowie unterhaltene Geschäftsstellen. Da von der privaten Wohnung in G aus die Geschäftsleitung i.S. des § 10 AO erfolgt ist, stellt diese unstreitig eine Betriebsstätte dar. Doch auch das Büro in G erfüllt als Geschäftsstelle die Voraussetzungen einer Betriebsstätte, auch wenn...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      601
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      315
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      261
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      227
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      219
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      202
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      186
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      162
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      134
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      132
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      128
    • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
      127
    • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
      124
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      119
    • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
      111
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      110
    • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
      108
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      106
    • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
      106
    • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
      105
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    FG Hamburg V 131/01
    FG Hamburg V 131/01

      Entscheidungsstichwort (Thema) Gewerbesteuerzerlegung und Betriebsstättenbegriff  Leitsatz (amtlich) Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, insbesondere die Stätte der ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren