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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Niederlande

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Rz. 1

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Die Niederlande (Hauptstadt: Amsterdam; Amtssprache: Niederländisch) sind ein Land des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das Land Aruba, das Land > Curaçao und Sint Maarten gehören. Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind autonome Länder in der Karibik mit eigener Verfassung und Regierung, jedoch keine souveränen Staaten iSd Völkerrechts. Im Gegensatz dazu sind drei weitere Inseln in der Karibik, Bonaire, Sint Eustatius und Saba, Bestandteil der Niederlande. Der europäische Teil der Niederlande liegt in Westeuropa, grenzt im Osten an Deutschland, im Süden an > Belgien und liegt im Übrigen an der Nordsee. Beachte auch > Rz 2.

Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 12.04.2012 nebst Protokoll, BGBl 2012 II, 1415 = BStBl 2016 I, 47, das am 01.12.2015 in Kraft getreten ist (vgl BGBl 2015 II, 1674 = BStBl 2016 I, 75). Bestandteil des Abkommens ist auch eine Verständigungsvereinbarung zu Schiedsverfahren (> Rz 19), die ebenfalls am 12.04.2012 unterzeichnet wurde. Das Abkommen wurde durch Änderungsprotokoll vom 11.01.2016 (BGBl 2012 II, 1414 = BStBl 2016 I, 47), in Kraft getreten am 31.12.2016 (BGBl 2016 II, 1352 = BStBl 2017 I, 72), sowie durch Änderungsprotokoll vom 24.03.2021 (BGBl 2021 Teil II S. 735), in Kraft getreten am 31.07.2022 (BGBl 2022 II, 467), geändert. Das DBA entspricht im Wesentlichen dem OECD-MA (> Doppelbesteuerung Rz 110ff). Es wurde in deutscher und niederländischer Sprache gefasst, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist.

Mit Stand vom 01.01.2025 ist ein weiteres Revisionsprotokoll am 08.02.2024 paraphiert worden; es ist für dieses keine Rückwirkung geplant (vgl BMF vom 20.01.2025 zum Stand der DBA).

Für > Grenzgänger gibt es mit diesem Nachbarstaat keine Sonderregelung, dafür jedoch für ArbN, die in...

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