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Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

Prof. Dr. Georg Schnitter
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• 2021

Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

 

Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durch den Gesellschafter oder durch den Nießbraucher – begründet werden. Dabei kann der Nießbraucher nur dann als Mitunternehmer angesehen werden, wenn er den Gesellschafter dauerhaft wirtschaftlich von der Mitunternehmerstellung ausschließen kann. Auch aus den Verlautbarungen der FinVerw kann kein Bekenntnis zur doppelten Mitunternehmerstellung in diesen Fällen abgeleitet werden. Entsprechendes ergibt sich weder aus dem BMF-Schreiben v. 20.11.2019 (BStBl I 2019, 1291) noch aus den ErbStR 2019. Ertragsteuerlich dürfte die nunmehrige Auffassung des BFH zur Folge haben, dass die Einkünfte dem Gesellschafter zuzurechnen sind. Die Weiterleitung an den Nießbraucher dürfte als Einkommensverwendung anzusehen sein. Zwingend ist dies aber nicht, da sich die bisherigen auf der Grundlage der doppelten Mitunternehmerschaft ergebenden Rechtsfolgen auch auf der Grundlage der neuen Rechtsprechung des BFH über eine Innengesellschaftslösung erreichen ließen. Insoweit fehlt es aber an einer entsprechenden Anerkennung. Ausweichgestaltungen sind die Übergabe gegen Versorgungsleistungen, der Ertragsnießbrauch oder die disquotale Gewinnverteilung. Überlegenswert kann auch die Ablösung des Nießbrauchrechts durch eine Versorgungsleistung im Wege der gleitenden Vermögensübergabe sein. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass hierdurch kein Veräußerungsgewinn hinsichtlich der Ablösung des mitunternehmerischen Nießbrauchrechts ...

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