Bei Aufwendungen, die als Repräsentationskosten zählen, kommt es für den Betriebsausgabenabzug nicht nur auf die Veranlassung, sondern auch auf die Höhe an. Das Finanzamt wird bei unüblich hohen Beträgen prüfen, ob die Aufwendungen angemessen sind oder nicht. Außerdem sind bestimmte Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, um den Abzug als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sicherzustellen.mehr
Worauf im Jahr 2020 bei Weihnachtsgeschenken geachtet werden muss, lesen Sie hier.mehr
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Bei einer Betriebsveranstaltung gilt es zu ermitteln, ob der 110-Euro-Freibetrag überschritten ist. Hier kommt die Aufteilung der Gesamtkosten auf externe Personen, die lediglich mit der Durchführung der Veranstaltung betraut sind, nicht in Betracht, so das Urteil des Bundesfinanzhofs.mehr
Wie die Freigrenze von 110 EUR bei Betriebsveranstaltungen zu berechnen ist, hat der BFH in einem Urteil näher erläutert.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis – für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen auf und ein Fachautor gibt die Antworten. Heute die Frage: Wie werden die Kosten einer Betriebsveranstaltung, die auf den Unternehmer entfallen, gebucht?mehr
Das FG Münster entschied, dass der für Betriebsveranstaltungen geltende günstige Pauschsteuersatz von 25 % ausgeschlossen ist, wenn eine Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offenstand. mehr
Nach einem aktuellen Urteil darf die Lohnsteuer für eine ausschließlich für Führungskräfte ausgerichtete Jahresabschlussfeier nicht mit dem Pauschsteuersatz von 25 Prozent für Betriebsveranstaltungen erhoben werden. Dafür müsste die Feier allen Betriebsangehörigen offen stehen.mehr
Eine der wohl beliebtesten Mitarbeiterveranstaltungen in Unternehmen ist die alljährliche Weihnachtsfeier. Hier lesen Sie, was bei Betriebsveranstaltungen vor allem steuerrechtlich zu beachten ist.mehr
Weihnachten ist in Sicht und viele Unternehmen planen ihre Weihnachtsfeiern. Diese liegen als Betriebsveranstaltungen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb lohnsteuerfrei. Doch Vorsicht: Wird die Höchstgrenze von 110 EUR pro Arbeitnehmer überschritten, muss der übersteigende Betrag individuell oder pauschal mit 25 % versteuert werden.mehr
Die Dortmunder Messe "Best of Events" zeigt, wie Sie Ihre Kongresse und Hausmessen aufpeppen können. Das Angebot, mit dem Messe- und Kongressveranstalter ihre Events emotionaler gestalten können, wird von Jahr zu Jahr umfangreicher. Eine beliebte Form, die Gäste einer Veranstaltung untereinander in Kontakt zu bringen, sind sogenannte "Walking Acts".mehr
Sagen einzelne Arbeitnehmer ihre Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung kurzfristig ab, ergibt sich daraus für ihre Kollegen kein höherer lohnsteuerpflichtiger Anteil. Die Berechnungsbasis ermittelt sich daher aus der Zahl der Angemeldeten.mehr
Nehmen weniger Arbeitnehmer an einer Betriebsveranstaltung teil, als sich ursprünglich angemeldet hatten, erhöht sich dadurch nicht der lohnsteuerpflichtige Vorteil der teilnehmenden Arbeitnehmer. Die sog. "No-Show-Kosten" müssen nach Ansicht des FG Köln bei der 110-EUR-Freibetragsberechnung außen vor bleiben.mehr
Eine ärgerliche Angelegenheit: Der Arbeitgeber plant eine kreative Weihnachtsfeier und sorgt für einen festlichen Rahmen. Dann sagen zwei Mitarbeiter ab. Der Auffassung der Finanzverwaltung, dass sich deshalb die „Durchschnittskosten“ der anwesenden Kollegen erhöhen, widerspricht das FG Köln.mehr
Bei Betriebsveranstaltungen berechnet sich die Zuwendungshöhe nach der Anzahl der Teilnehmer. Sagen Kollegen kurzfristig ihre Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung ab, geht dies steuerlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Köln widerspricht damit der Finanzverwaltung.mehr
Die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland ist im vollen Gange, die Vorrunde ist vorbei und ab jetzt zählt jedes Spiel. Grund genug, die alljährliche Sommerfeier im Betrieb zum WM-Viewing zu nutzen. Bei geschickter Gestaltung ist das Fußball-Event als Betriebsveranstaltung sogar steuerfrei für alle Beteiligten machbar.mehr
Gemeinsam Fußball zu gucken, fördert das Betriebsklima. Bei Einladungen zu betriebsinternen Feiern oder zum Public Viewing kann jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen. Auch bei der Bewirtung der Fußballgucker sowie bei WM-Geschenken gibt es steuerrechtlich einiges zu beachten.mehr
Aufwendungen eines Vereins und einer GmbH für eine Veranstaltung, die ein ganzes Wochenende gedauert hat, können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein.mehr
Alle Jahre wieder Weihnachtsfeier und die Frage: Sind die Beschäftigten beim Feiern gesetzlich unfallversichert? Die Antwort: grundsätzlich ja. Und es gibt eine Neuerung beim Versicherungsschutzmehr
Für Veranstaltungen können Unternehmen die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG wählen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage ist allerdings zwischen Betriebsveranstaltungen und Incentive-Veranstaltungen zu unterscheiden. Die Abgrenzungskriterien wurden jetzt in einer Kurzinformation erläutert.mehr
Während der Freistellungsphase dürfen Arbeitnehmer aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht sachgrundlos von Betriebsveranstaltungen ausgeschlossen werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln in einem konkreten Fall. mehr
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Feiern zur Ehrung eines einzelnen Jubilars hat das BMF in einem Schreiben an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft Stellung genommen. Darauf weist der DIHK hin.mehr
Unternehmer dürfen für bestimmte Feiern den Betriebsausgabenabzug vornehmen, Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug. Bei Geburtstagsfeiern ist die Finanzverwaltung jedoch kritisch. Nun entschied der BFH: Kosten für eine Geburtstagsfeier sind ausnahmsweise als Betriebsveranstaltung steuerlich abzugsfähig.mehr
Wenn in der Firma gefeiert wird, kann sich am nächsten Tag mitunter ein kräftiger Kater einstellen – auch aus steuerlicher Sicht. Um ein teures Erwachen nach der Feier zu vermeiden, sollten sich Arbeitgeber daher frühzeitig mit den Regeln zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen vertraut machen. Hierbei hilft ein neues BMF-Schreiben.mehr
Die Aufwendungen sind als beruflich veranlasst anzuerkennen, wenn die Feier in erster Linie nicht der gesellschaftlichen Repräsentation, sondern der Pflege des Betriebsklimas und dem Dank an die Belegschaft dient. mehr
Alle Jahre wieder: In den meisten Unternehmen stehen die jährlichen Weihnachtsfeiern an. Ausflüge und Feiern von kleinen Mitarbeitergruppen waren bisher nicht unfallversichert. Das hat sich nach einem Urteil des Bundessozialgerichts geändert.mehr
Betriebsausgaben, die für die Unterhaltung von Geschäftsfreunden aufgewendet werden, unterliegen nur dann dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG, wenn es sich um Aufwendungen für eine überflüssige und unangemessene Unterhaltung und Repräsentation handelt.mehr
Die OFD NRW hat sich in einer Verfügung mit der ertragsteuerlichen Beurteilung von Betriebsveranstaltungen auseinandergesetzt.mehr
Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des EStG.mehr
Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis. Die Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier können nach einem neuen Urteil Werbungskosten sein.mehr
Da ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist, sind die Kosten für eine betriebsinterne Feier als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.mehr
Ist nach einer Vereinsfeier das letzte Glas gespült und die letzte Bierbank verstaut, müssen noch die steuerlichen Folgen der Veranstaltung aufgearbeitet werden. Für diese Zwecke hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Kurzinformation veröffentlicht, anhand derer sich steuerbegünstigte Vereine einen ersten Überblick über die Steuerfolgen von Festveranstaltungen verschaffen können.mehr
Der Abzug von Betriebsausgaben kommt bei der Veranstaltung eines Golfturniers nur in Ausnahmefällen in Betracht.mehr
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Werbungskostenabzug auch dann möglich ist, wenn - wie bei einer Geburtstagsfeier - alles zunächst auf eine lediglich private Veranlassung hindeutet. mehr
Steht der Kontakt der Mitarbeiter zu externen Gästen nicht im Vordergrund einer Veranstaltung liegt lohnsteuerlich keine Werbezwecken dienende Repräsentationsveranstaltung, sondern eine Betriebsveranstaltung vor.mehr
Heute greifen wir das Thema Betriebsfeier auf und zwar die Frage: Wie ist die Feier des Firmeninhabers aufgrund seine Renteneintritts steuerlich einzustufen und zu buchen?mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar sind.mehr
In vielen Unternehmen steht im Dezember die Weihnachtsfeier an. Die Feier muss vorbereitet und nicht zuletzt – als Betriebsveranstaltung – korrekt abgerechnet werden.mehr
Der abziehbare Betrag kann anhand der Herkunft der Gäste aus dem beruflichen bzw. privaten Umfeld abgegrenzt werden.mehr
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können.mehr
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht hat unterschiedliche Ausprägungen. Eine davon ist das Recht am eigenen Bild: Demnach darf grundsätzlich jeder selbst darüber bestimmen, ob Fotos oder Videos, auf denen er zu sehen ist, veröffentlicht werden dürfen.mehr
Der 1. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Feier, die gleichzeitig anlässlich eines runden Geburtstages und des Bestehens eines Berufsexamens ausgerichtet wird, insgesamt nicht als Werbungskosten abziehbar sind.mehr
Nach langem Zögern will die Verwaltung die günstige Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen nun doch anwenden. Insbesondere geht es darum, welche Kosten in die Prüfung der 110-Euro-Grenze einzubeziehen sind. Leider hilft das wegen einer bereits erfolgten Gesetzesänderung nur noch in Altfällen.mehr
Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffests mit u. a. Musikdarbietungen und Unterhaltungsprogramm verlangt, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.mehr
Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat dem sogenannten Zollkodex-Anpassungsgesetz doch noch zugestimmt. Damit kann ab Januar 2015 insbesondere der neue 110-Euro-Freibetrag bei den Betriebsveranstaltungen in Kraft treten.mehr
Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Zollkodex-Anpassungsgesetz beschlossen, mit dem auch die Betriebsveranstaltungen ab 2015 geregelt werden. Darin war ursprünglich eine 150-Euro-Freigrenze geplant - nun ist es ein 110-Euro-Freibetrag geworden. Das hat Vor- und Nachteile.mehr
Die Grenze für Betriebsveranstaltungen soll ab kommendem Jahr auf 150 Euro angehoben werden. Dafür soll die günstige Rechtsprechung zu den einzubeziehenden Kosten aber nicht mehr anwendbar sein. Unklar ist, nach welchen Regeln die diesjährige Weihnachtsfeier ablaufen sollte.mehr
Durch den Bundesrat sind am 7.11.2014 zahlreiche weitere gesetzgeberische Maßnahmen in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum ZollkodexAnpG eingebracht worden. Zu diesen zahlreichen Änderungswünschen liegt nun eine erste Stellungnahme der Bundesregierung vor.mehr
Bei Betriebsveranstaltungen sind die Höhe und die Art der Kosten, sowie der Teilnehmerkreis für die exakte steuerliche Behandlung grundlegend. Zum einen für den Betriebsausgabenabzug des Unternehmers und zum anderen für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer solchen Veranstaltung, wenn Arbeitnehmer eingeladen waren. Ein Steuertipp hilft bei der richtigen Einschätzung der Kosten.mehr
Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsfeiern sollen ab 2015 erst steuerpflichtig sein, wenn sie 150 Euro übersteigen. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf jedoch vor, anteilige Kosten für Begleitpersonen dem Arbeitnehmer zuzurechnen - entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.mehr
Die gleiche Behandlung der Mitarbeiter ist ein Dauerthema im Arbeitsrecht. Nicht alle Mitarbeiter im Unternehmen müssen gleichgestellt sein, für unterschiedliche Regelungen bedarf es jedoch sachlicher Gründe.mehr