Wer den Vorsteuerabzug bei den angefallenen Kosten für eine Betriebsfeier geltend machen will, muss hohe Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist vor allem der wirtschaftliche Zusammenhang.mehr
Bei Betriebsveranstaltungen hängt die individuelle Zuwendungshöhe von der Zahl der Teilnehmenden ab. Sagen Kolleginnen und Kollegen kurzfristig ihre Teilnahme ab, geht dies steuerlich zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Das kann entscheidend dafür sein, ob der Freibetrag von 110 Euro überschritten ist. Aktuell hat der Bundesfinanzhof zudem betont, dass beim Vorsteuerabzug teilweise abweichende Regeln gelten.mehr
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Mit der Frage des Vorsteuerabzugs bei Betriebsveranstaltungen hat sich der BFH in einem Urteil auseinandergesetzt. mehr
Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen, ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers.mehr
Unternehmen bieten häufig Veranstaltungen für ihre Geschäftspartner und/oder Mitarbeitenden an. Fallen steuerpflichtige Vorteile für die Eingeladenen an, können Unternehmen die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG wählen und damit die Steuer für die Gäste übernehmen. Ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang eine Steuerpflicht besteht, hängt aber vom Charakter der Veranstaltung ab.mehr
Für Veranstaltungen können Unternehmen die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG wählen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage ist allerdings zwischen Betriebsveranstaltungen und Incentive-Veranstaltungen zu unterscheiden.mehr
Weihnachtsfeiern können wieder stattfinden, auch wenn die Corona-Krise noch nicht ganz überstanden ist. Unsere 6 Tipps zum Thema Weihnachtfeier zeigen Ihnen, wann diese als Betriebsveranstaltung gilt, worauf es ankommt, welche Kosten erstattet werden können und welche abzugsfähig sind.mehr
Gemeinsam Fußball zu gucken, fördert das Betriebsklima. Bei Einladungen zu betriebsinternen Feiern oder zum gemeinsamen Fußballschauen kann jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen. Auch bei der Bewirtung der Fußballgucker sowie bei WM-Geschenken gibt es steuerrechtlich einiges zu beachten.mehr
Geschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in vielen Fällen steuervergünstigt oder sogar steuerfrei gewährt werden. Auch eine Übergabe bei einer Feier kann begünstigt sein. Nachfolgend ein Überblick, welche Besonderheiten zu beachten sind.mehr
Die alljährliche Weihnachtsfeier oder das Sommerfest zählen sicher zu den beliebtesten Mitarbeiterveranstaltungen in Unternehmen. In diesem Top-Thema lesen Sie, was bei Betriebsveranstaltungen steuerrechtlich und versicherungsrechtlich zu beachten ist.mehr
Ein im IT-Bereich beschäftigter Mitarbeiter einer Klinik verlangte, ohne 2-G Nachweis und negativem Test am betrieblichen Sommerfest teilnehmen zu dürfen. Das LAG Berlin entschied in einem Eilverfahren, dass er darauf keinen Anspruch hat.mehr
In den nächsten zwei bis drei Jahre wird es wegen Corona im Herbst und im Winter keine Events mit größeren Menschenansammlungen geben. Das prophezeit Gerhard Fehr, Schweizer Zukunftsforscher, Verhaltensökonom und Chef der Fehr Advice AG, Zürich, in einem Gespräch mit der Redaktion der "Wirtschaft + Weiterbildung".mehr
Weihnachten rückt näher und die vierte Corona-Welle rollt. Auch im Jahr 2021 werden deshalb viele weihnachtlichen Firmenfeiern wieder digital stattfinden müssen. Damit das keine triste Angelegenheit wird, stellen wir Ihnen sechs Ideen für ein erfolgreiches digitales Weihnachtsevent vor.mehr
Nach aktuellem Stand brauchen auch betriebliche Weihnachtsfeiern ein Hygienekonzept. Da sich hieran trotz des wahrscheinlichen Auslaufens der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" bis Ende des Jahres voraussichtlich nichts ändern wird, stellt sich für Arbeitgeber die Frage, ob sie im Rahmen ihrer Feierlichkeiten ein 2G- oder 3G-Konzept vorschreiben können.mehr
Wer im Unternehmen Betriebsfeiern veranstaltet, sollte bedenken: Für die Ermittlung der zu zahlenden Lohnsteuer ist die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer relevant. Arbeitnehmer, die trotz Anmeldung nicht erscheinen, fließen nicht in die Berechnung ein.mehr
Die Gesamtkosten des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden – nicht auf die angemeldeten – Teilnehmer aufzuteilen.mehr
In unserem Entgelt-Quiz in Zusammenarbeit mit der Lohnabrechnungsexpertin Birgit Ennemoser können Sie Ihr Wissen testen – zu aktuellen wie auch zu Grundlagenthemen der Lohnabrechnung. In diesem Teil geht es um Betriebsveranstaltungen.mehr
Bei Aufwendungen, die als Repräsentationskosten zählen, kommt es für den Betriebsausgabenabzug nicht nur auf die Veranlassung, sondern auch auf die Höhe an. Das Finanzamt wird bei unüblich hohen Beträgen prüfen, ob die Aufwendungen angemessen sind oder nicht. Außerdem sind bestimmte Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, um den Abzug als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sicherzustellen.mehr
Weihnachten rückt näher und so viel dürfte sicher sein: Rauschende Feste mit vielen Gästen wird es in diesem Jahr nicht geben. Die Corona-Pandemie hält die Menschen auf Abstand, privat wie auch beruflich. Unter diesen Vorzeichen dürfte auch die betriebliche Weihnachtsfeier in vielen Unternehmen vor dem Aus stehen. Doch ist eine Absage nicht alternativlos - das zeigen die laufenden Planungen einiger Unternehmen.mehr
Bei einer Betriebsveranstaltung gilt es zu ermitteln, ob der 110-Euro-Freibetrag überschritten ist. Hier kommt die Aufteilung der Gesamtkosten auf externe Personen, die lediglich mit der Durchführung der Veranstaltung betraut sind, nicht in Betracht, so das Urteil des Bundesfinanzhofs.mehr
Wie die Freigrenze von 110 EUR bei Betriebsveranstaltungen zu berechnen ist, hat der BFH in einem Urteil näher erläutert.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis – für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen auf und ein Fachautor gibt die Antworten. Heute die Frage: Wie werden die Kosten einer Betriebsveranstaltung, die auf den Unternehmer entfallen, gebucht?mehr
Das FG Münster entschied, dass der für Betriebsveranstaltungen geltende günstige Pauschsteuersatz von 25 % ausgeschlossen ist, wenn eine Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offenstand. mehr
Die Dortmunder Messe "Best of Events" zeigt, wie Sie Ihre Kongresse und Hausmessen aufpeppen können. Das Angebot, mit dem Messe- und Kongressveranstalter ihre Events emotionaler gestalten können, wird von Jahr zu Jahr umfangreicher. Eine beliebte Form, die Gäste einer Veranstaltung untereinander in Kontakt zu bringen, sind sogenannte "Walking Acts".mehr
Sagen einzelne Arbeitnehmer ihre Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung kurzfristig ab, ergibt sich daraus für ihre Kollegen kein höherer lohnsteuerpflichtiger Anteil. Die Berechnungsbasis ermittelt sich daher aus der Zahl der Angemeldeten.mehr
Nehmen weniger Arbeitnehmer an einer Betriebsveranstaltung teil, als sich ursprünglich angemeldet hatten, erhöht sich dadurch nicht der lohnsteuerpflichtige Vorteil der teilnehmenden Arbeitnehmer. Die sog. "No-Show-Kosten" müssen nach Ansicht des FG Köln bei der 110-EUR-Freibetragsberechnung außen vor bleiben.mehr
Eine ärgerliche Angelegenheit: Der Arbeitgeber plant eine kreative Weihnachtsfeier und sorgt für einen festlichen Rahmen. Dann sagen zwei Mitarbeiter ab. Der Auffassung der Finanzverwaltung, dass sich deshalb die „Durchschnittskosten“ der anwesenden Kollegen erhöhen, widerspricht das FG Köln.mehr
Die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland ist im vollen Gange, die Vorrunde ist vorbei und ab jetzt zählt jedes Spiel. Grund genug, die alljährliche Sommerfeier im Betrieb zum WM-Viewing zu nutzen. Bei geschickter Gestaltung ist das Fußball-Event als Betriebsveranstaltung sogar steuerfrei für alle Beteiligten machbar.mehr
Alle vier Jahre entbrennt in vielen Unternehmen pünktlich zur Weltmeisterschaft das Fußballfieber. Doch Job und Fußball passen nicht immer zusammen. Wie viel Fußballbegeisterung müssen Arbeitgeber am Arbeitsplatz akzeptieren? Wo liegen arbeitsrechtliche Grenzen?mehr
Aufwendungen eines Vereins und einer GmbH für eine Veranstaltung, die ein ganzes Wochenende gedauert hat, können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein.mehr
Alle Jahre wieder Weihnachtsfeier und die Frage: Sind die Beschäftigten beim Feiern gesetzlich unfallversichert? Die Antwort: grundsätzlich ja. Und es gibt eine Neuerung beim Versicherungsschutzmehr
Während der Freistellungsphase dürfen Arbeitnehmer aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht sachgrundlos von Betriebsveranstaltungen ausgeschlossen werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln in einem konkreten Fall. mehr
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Feiern zur Ehrung eines einzelnen Jubilars hat das BMF in einem Schreiben an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft Stellung genommen. Darauf weist der DIHK hin.mehr
Unternehmer dürfen für bestimmte Feiern den Betriebsausgabenabzug vornehmen, Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug. Bei Geburtstagsfeiern ist die Finanzverwaltung jedoch kritisch. Nun entschied der BFH: Kosten für eine Geburtstagsfeier sind ausnahmsweise als Betriebsveranstaltung steuerlich abzugsfähig.mehr
Wenn in der Firma gefeiert wird, kann sich am nächsten Tag mitunter ein kräftiger Kater einstellen – auch aus steuerlicher Sicht. Um ein teures Erwachen nach der Feier zu vermeiden, sollten sich Arbeitgeber daher frühzeitig mit den Regeln zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen vertraut machen. Hierbei hilft ein neues BMF-Schreiben.mehr
Die Aufwendungen sind als beruflich veranlasst anzuerkennen, wenn die Feier in erster Linie nicht der gesellschaftlichen Repräsentation, sondern der Pflege des Betriebsklimas und dem Dank an die Belegschaft dient. mehr
Alle Jahre wieder: In den meisten Unternehmen stehen die jährlichen Weihnachtsfeiern an. Ausflüge und Feiern von kleinen Mitarbeitergruppen waren bisher nicht unfallversichert. Das hat sich nach einem Urteil des Bundessozialgerichts geändert.mehr
Betriebsausgaben, die für die Unterhaltung von Geschäftsfreunden aufgewendet werden, unterliegen nur dann dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG, wenn es sich um Aufwendungen für eine überflüssige und unangemessene Unterhaltung und Repräsentation handelt.mehr
Die OFD NRW hat sich in einer Verfügung mit der ertragsteuerlichen Beurteilung von Betriebsveranstaltungen auseinandergesetzt.mehr
Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des EStG.mehr
Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis. Die Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier können nach einem neuen Urteil Werbungskosten sein.mehr
Da ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist, sind die Kosten für eine betriebsinterne Feier als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.mehr
Ist nach einer Vereinsfeier das letzte Glas gespült und die letzte Bierbank verstaut, müssen noch die steuerlichen Folgen der Veranstaltung aufgearbeitet werden. Für diese Zwecke hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Kurzinformation veröffentlicht, anhand derer sich steuerbegünstigte Vereine einen ersten Überblick über die Steuerfolgen von Festveranstaltungen verschaffen können.mehr
Der Abzug von Betriebsausgaben kommt bei der Veranstaltung eines Golfturniers nur in Ausnahmefällen in Betracht.mehr
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Werbungskostenabzug auch dann möglich ist, wenn - wie bei einer Geburtstagsfeier - alles zunächst auf eine lediglich private Veranlassung hindeutet. mehr
Heute greifen wir das Thema Betriebsfeier auf und zwar die Frage: Wie ist die Feier des Firmeninhabers aufgrund seine Renteneintritts steuerlich einzustufen und zu buchen?mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar sind.mehr
Der abziehbare Betrag kann anhand der Herkunft der Gäste aus dem beruflichen bzw. privaten Umfeld abgegrenzt werden.mehr
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können.mehr
Der 1. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Feier, die gleichzeitig anlässlich eines runden Geburtstages und des Bestehens eines Berufsexamens ausgerichtet wird, insgesamt nicht als Werbungskosten abziehbar sind.mehr