Weihnachtsfeier - was ist neu beim Versicherungsschutz?

Alle Jahre wieder Weihnachtsfeier und die Frage: Sind die Beschäftigten beim Feiern gesetzlich unfallversichert? Die Antwort: grundsätzlich ja. Und es gibt eine Neuerung beim Versicherungsschutz

Sowohl auf der Firmen-Weihnachtsfeier als auch auf dem Weg dorthin und nach Hause greift die gesetzliche Unfallversicherung. Der Wegeschutz gilt auch für Fahrgemeinschaften, für die ein entsprechender Umweg gefahren werden muss.

Versicherungsschutz besteht auch für Weihnachtsfeiern außerhalb der Arbeitszeit

Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit an einem anderen Ort als der Arbeitsstätte stattfindet. Allerdings muss sie dann bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss ...

  • von der Unternehmensleitung genehmigt sein,
  • der Förderung des Zusammenhalts der Betriebsgemeinschaft dienen,
  • allen Mitarbeitern des Unternehmens bzw. allen Abteilungsmitgliedern bei Feiern einzelner Abteilungen offen stehen und
  • so ausgerichtet sein, dass sich alle Beschäftigten angesprochen fühlen.

Ist z. B. geplant Schlittschuhlaufen zu gehen und nicht alle wollen oder können an dieser sportlichen Aktivität teilnehmen, muss es für sie ein Alternativangebot geben.

Weihnachtsfeier - was ist neu beim Versicherungsschutz?

Neu seit 2017 ist, dass Beschäftigte einzelner Abteilungen oder Teams bei gemeinschaftlichen Feiern auch dann versichert sind, wenn die Unternehmensleitung nicht persönlich daran teilnimmt, so ein Urteil des Bundessozialgerichts.

Damit der Versicherungsschutz greift, muss die abteilungsinterne Feier allerdings von der Unternehmensleitung genehmigt sein. Der Chef kann also auch ausschließlich zentrale Weihnachtsfeiern dulden.

Wer zu viel Alkohol getrunken hat, verliert den Versicherungsschutz

Bei der Einzelfallprüfung entscheidet die Versicherung, ob ein hoher Alkoholkonsum die Unfallursache war oder nicht. Wer etwa nach einem Glas Glühwein umknickt und sich einen Bänderriss zuzieht, muss also nicht um seinen Versicherungsschutz fürchten. Wer allerdings zu viel Alkohol getrunken hat, kann den Versicherungsschutz verlieren.

Damit die Weihnachtsfeier in guter Erinnerung bleibt

Von Vorteil kann es sein, wenn die Weihnachtsfeier an einem Freitag ist. Dann läuft man wenigstens nicht Gefahr, am nächsten Tag unentschuldigt zu fehlen. Doch es gibt noch ein paar weitere Dinge, die man lieber lässt. Stern online hat in seinem Beitrag " So überstehen Sie die Weihnachtsfeier, ohne gefeuert zu werden" ein paar Beispiele zusammengetragen.

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