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Geschenk

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Geschenke im Unternehmenskontext dienen der Kundenpflege, Mitarbeiterbindung und Repräsentation. Dabei sind insbesondere steuerliche Vorgaben, Compliance-Regeln und Dokumentationspflichten für einen rechtssicheren Umgang relevant. Auf den Haufe-Portalen Steuern, Recht und Personal finden Fach- und Führungskräfte fundierte Fachbeiträge, gesetzliche Einordnungen sowie praxisnahe Hinweise zum rechtssicheren Umgang mit Geschenken im Unternehmenskontext.

Geschenk auf dem Portal Steuern

Steuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreunde
Das Portal Haufe Steuern stellt umfassende Fachbeiträge zur einkommen- und körperschaftsteuerlichen Behandlung von Geschenken bereit. Im Mittelpunkt steht die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Die Inhalte erläutern detailliert, welche Kostenbestandteile einzubeziehen sind und wie die Freigrenze praktisch anzuwenden ist. Ergänzend werden Arbeitshilfen und Rechenbeispiele angeboten, die die korrekte Verbuchung sowie die steuerliche Einordnung erleichtern. Kommentierungen aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen unterstützen bei der Bewertung von Zweifelsfällen, etwa bei gemischten Zuwendungen oder Streuartikeln.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen. Haufe bietet praxisorientierte Erläuterungen zur Anwendung des § 37b EStG, einschließlich Voraussetzungen, Wahlrechten und Abgrenzungsfragen. Besonderes Augenmerk gilt der Frage, wann ein Geschenk als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil gilt und wie die pauschale Steuer korrekt berechnet wird. Zusätzlich stehen Musterberechnungen und Entscheidungshilfen zur Verfügung, die Unternehmen bei der Implementierung eines einheitlichen Verfahrens unterstützen. Hinweise zur lohnsteuerlichen Behandlung sowie zur Abstimmung mit der Finanzverwaltung runden das Angebot ab.

Umsatzsteuerliche Aspekte von Geschenken
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschenken wird differenziert dargestellt. Haufe erläutert, wann ein Vorsteuerabzug möglich ist und in welchen Fällen eine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt. Dabei werden insbesondere die Wertgrenzen und die Abgrenzung zu Werbeartikeln behandelt. Praxisbeispiele zeigen typische Fallkonstellationen, etwa bei Geschenken an Kunden im Inland und Ausland. Ergänzend werden Hinweise zur korrekten Rechnungsstellung und Dokumentation gegeben.

Geschenk auf dem Portal Recht

Zivilrechtliche Einordnung und Abgrenzung
Das Portal Haufe Recht bietet fundierte rechtliche Einordnungen des Begriffs „Geschenk“ im Sinne einer Schenkung nach § 516 BGB. Die Inhalte erläutern die Voraussetzungen einer unentgeltlichen Zuwendung sowie die Abgrenzung zu entgeltlichen Verträgen und gemischten Schenkungen. Kommentierungen und Fallbeispiele helfen bei der rechtssicheren Bewertung von Zuwendungen im Geschäftsverkehr. Dies ist insbesondere relevant für Vertragsgestaltungen und mögliche Rückforderungsansprüche.

Korruptionsprävention und Vorteilsgewährung
Ein wesentlicher Fokus liegt auf der rechtlichen Bewertung von Geschenken im Kontext von Korruptionsdelikten. Haufe stellt dar, wann Geschenke als unzulässige Vorteilsgewährung oder Bestechung einzustufen sind, insbesondere im Verhältnis zu Amtsträgern und im geschäftlichen Verkehr. Ergänzend werden Compliance-Richtlinien, interne Kontrollmechanismen und gesetzliche Vorgaben erläutert. Muster für Unternehmensrichtlinien und Checklisten unterstützen bei der Implementierung präventiver Maßnahmen.

Geschenk auf dem Portal Personal

Geschenke an Mitarbeiter und lohnsteuerliche Behandlung
Das Portal Haufe Personal behandelt ausführlich die lohnsteuerlichen Konsequenzen von Geschenken an Arbeitnehmer. Im Fokus stehen Sachzuwendungen, Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen sowie die Anwendung von Freigrenzen, etwa bei Gutscheinen und Sachbezügen. Praxisorientierte Beiträge zeigen, wie Unternehmen Geschenke rechtssicher gestalten können, ohne zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungsbelastungen auszulösen. Rechenbeispiele und Abgrenzungshilfen erleichtern die Umsetzung in der Entgeltabrechnung.

Incentives und Mitarbeiterbindung
Neben klassischen Geschenken werden auch Incentive-Systeme betrachtet. Haufe stellt dar, wie Sachprämien und Belohnungssysteme arbeitsrechtlich und steuerlich einzuordnen sind. Dabei werden sowohl Motivationseffekte als auch rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Arbeitshilfen und Praxisbeispiele unterstützen bei der Konzeption und Umsetzung von Incentive-Programmen unter Berücksichtigung von Transparenz und Gleichbehandlung.

Geschenke sind ein Schnittstellenthema zwischen Steuern, Recht und Personal. Eine strukturierte und regelkonforme Handhabung ist für Unternehmen entscheidend, um sowohl steuerliche Vorteile zu nutzen als auch rechtliche Risiken zu vermeiden.



Menschen Hände
Menschen Hände

Business-Knigge: Regeln für das Berufsleben

Wie wichtig ist es in Zeiten der Digitalisierung, die Regeln des Business-Knigge zu kennen und einzuhalten? Sind Umgangsformen noch zeitgemäß? Kann ich nicht selbst entscheiden, was ich anziehe, welche Tischmanieren ich habe oder ob ich in der Geschäftskorrespondenz Emoticons benutze?









Stadionsitze
Stadionsitze
BFH

Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

Geschenke erhalten die (Geschäfts-)Freundschaft. Gerade rund um große Veranstaltungen (z. B. Fußball-EM 2024 in Deutschland) rücken die Fragen nach der Besteuerung von Einladungen in eine VIP-Loge wieder in den Fokus. Der BFH hat hierzu entschieden, dass Aufwendungen für Leerplätze und die die Geschäftspartner begleitenden Mitarbeiter des Einladenden nicht nach § 37b EStG zu pauschalieren sind.


Betriebsveranstaltung, Sommerfest
Betriebsveranstaltung, Sommerfest
"No-Show-Kosten"

Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen: Teilnehmerzahl und Abweichungen zur Umsatzsteuer beachten

Bei Betriebsveranstaltungen hängt die individuelle Zuwendungshöhe von der Zahl der Teilnehmenden ab. Sagen Kolleginnen und Kollegen kurzfristig ihre Teilnahme ab, geht dies steuerlich zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Das kann entscheidend dafür sein, ob der Freibetrag von 110 Euro überschritten ist. Aktuell hat der Bundesfinanzhof zudem betont, dass beim Vorsteuerabzug teilweise abweichende Regeln gelten.







Grüne Geschenkblume
Grüne Geschenkblume
Geschenke

Pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen mit 30 %

Beschenkt ein Unternehmer einen Geschäftsfreund oder Arbeitnehmer, darf er die Kosten für das Geschenk unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abziehen. Beim beschenkten Arbeitnehmer stellt sich dann die Frage, ob das Geschenk als Arbeitslohn einzustufen ist. Für den Unternehmer stellt sich die Frage, ob er Betriebseinnahmen versteuern muss. Der Schenker hat allerdings die Möglichkeit, die Steuer in Höhe von 30 % pauschal zu übernehmen. Dann muss der Beschenkte keine Einnahmen versteuern. Dazu hat das BMF kürzlich Stellung bezogen. Mehr dazu lesen Sie hier.



Prozentzeichen (1)
Prozentzeichen (1)
BFH-Kommentierung - Geschenke

Steuer-Pauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - auch im betrieblichen Bereich. Bei betrieblich veranlassten so genannten Zuwendungen gibt es einige steuerliche Besonderheiten. Eine davon ist, dass der Schenker für den Beschenkten eine pauschalierte Steuer übernehmen kann. Dann muss sich der Geschäftsfreund um die steuerlichen Konsequenzen keine Gedanken mehr machen. Der BFH hat zu diesem Thema aufgezeigt, wann die Steuer pauschaliert werden darf.











Aufgeklapptes Laptop auf dem ein Geschenk steht
Aufgeklapptes Laptop auf dem ein Geschenk steht
Aus der Praxis – für die Praxis

Geschenke an Arbeitnehmer oder Geschäftsfreunde: Pauschale Besteuerung mit 30 %

Geschenke, die ein Unternehmer seinen Geschäftsfreunden oder Arbeitnehmern macht, und deren richtige Erfassung in der Buchhaltung werfen in der Praxis viele Fragen auf. Insbesondere die Möglichkeit, die pauschale Besteuerung anzuwenden. Diese bewirkt, dass der Empfänger des Geschenks steuerlich nichts mehr tun muss. Wir greifen die Frage der pauschalen Besteuerung von sogenannten Sachzuwendungen für Geschenke auf, die ein Unternehmer an Arbeitnehmer eines Geschäftsfreundes macht.














Mann im Anzug hält Geschenk auf Bauchhöhe
Mann im Anzug hält Geschenk auf Bauchhöhe

Sachzuwendungen nach § 37b EStG

Um die Besteuerung von Sachzuwendungen zu vereinfachen, wurde der § 37b EStG eingeführt. Mittlerweile liegen Entscheidungen des BFH zu § 37b EStG vor – und in diesen erteilt er der bisherigen Handhabung der Finanzverwaltung ganz klar eine Absage.