Teures Trinkgeld: Müllmann wegen Bestechlichkeit vor Gericht

Wann darf man Trinkgeld geben und wann lässt man das besser sein? Bargeld-Zuwendungen sollte man etwa in München bei der Müllabfuhr unterlassen. Denn den Müllmännern ist die Annahme von Trinkgeld verboten. Und dass dieses Verbot ernst gemeint ist, musste ein Müllmann am eigenen Leib erfahren.

Fast 20 Jahre arbeitete der Mülllader bei der AWM. Dann erhielt er die Kündigung und eine Anklage wegen Bestechlichkeit. Was war passiert?

Ein Dankeschön zu Weihnachten oder mehr?

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, vor Weihnachten 2013 Trinkgelder von Kunden angenommen zu haben. Diese seien ihm z. T. als Dankeschön zugesteckt worden, in anderen Fällen habe er dafür Zusatzmüll bzw. Gartenabfälle mitgenommen ohne dies in Rechnung zu stellen.

Bei Bargeld-Zuwendungen droht Strafe wegen Bestechlichkeit

Seit 2010 sind Bargeld-Zuwendungen als Dankeschön an Mülllader in München, so wie bei vielen anderen kommunalen Dienstleistern, verboten. Erlaubt sind noch Sachzuwendungen bis max. 25 EUR. Wer trotzdem Trinkgeld annimmt, riskiert die Kündigung.

Auch eine Strafanzeige ist möglich, übrigens nicht nur gegen denjenigen, der das Geld annimmt. Auch dem Trinkgeld-Geber kann eine Anzeige drohen und zwar wegen Bestechung.

Auch dem Trinkgeld-Geber kann eine Anzeige drohen

Im Münchner Fall kann sich kein Kunde mehr daran erinnern, dem Müllmann Trinkgeld gegeben zu haben. Und er bestreitet die Annahme von Geldern. Er wisse, dass dies nicht erlaubt sei. Er habe selbst die entsprechenden Informationsblätter der AWM verteilt. Er habe nichts angenommen außer einmal eine Brezel oder einen Kaffee.

Bedeutung von Trinkgeld hat sich geändert

Im 14. Jh. bezeichnete Trinkgeld noch eine „kleinere Geldsumme für außer der Regel geleistete Dienstverrichtung, ursprünglich zum Vertrinken“. Nicht nur die Bedeutung von Trinkgeld hat sich über die Jahrhunderte hinweg verändert. In immer weniger Fällen ist es möglich, angestellten Dienstleistern z. B. an Weihnachten mit ein paar EUR Danke zu sagen.

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