Ein Geschäftsfreund, mit dem der Unternehmer Huber geschäftliche Kontakte pflegt, lädt ihn zu einer Feier anlässlich seiner Eheschließung ein. Herrn Huber entstehen Kosten für die Anreise mit dem Flugzeug i. H. v. 238 EUR (einschl. 38 EUR Vorsteuer). Das Geschenk, das er seinem Geschäftsfreund macht, hat brutto 23,80 EUR (einschließlich 3,80 EUR Vorsteuer) gekostet.

Es handelt sich um eine private Feier des Geschäftsfreunds. Aus Sicht von Herrn Huber sind die Kosten für An- und Abreise und für das Geschenk jedoch betrieblich veranlasst, weil ansonsten keine private Verbindung besteht. Herr Huber kann also (3,80 EUR + 38 EUR =) 41,80 EUR als Vorsteuer abziehen. Als Betriebsausgaben zieht er (200 EUR + 20 EUR =) 220 EUR ab.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4631/6611 Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG 20,00      
4670/6670 Reisekosten Unternehmer 200,00      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 41,80 1200/1800 Bank 261,80

Wenn sich Herr Huber zur pauschalen Besteuerung entschließt, rechnet er wie folgt:

 
Wert des Geschenks (20 EUR + 3,80 EUR =) 23,80 EUR
Pauschalsteuer 30 % = 7,14 EUR
Solidaritätszuschlag 7,14 EUR * 5,5 % = 0,39 EUR
ggf. pauschale Kirchensteuer 7,14 EUR * 7 % = 0,50 EUR
Pauschalsteuern insgesamt 8,03 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4632/6612 Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen abzugsfähig 8,03 1200/1800 Bank 8,03

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