Incentive


Betriebsveranstaltung, Sommerfest
Betriebsveranstaltung, Sommerfest
"No-Show-Kosten"

Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen: Teilnehmerzahl und Abweichungen zur Umsatzsteuer beachten

Bei Betriebsveranstaltungen hängt die individuelle Zuwendungshöhe von der Zahl der Teilnehmenden ab. Sagen Kolleginnen und Kollegen kurzfristig ihre Teilnahme ab, geht dies steuerlich zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Das kann entscheidend dafür sein, ob der Freibetrag von 110 Euro überschritten ist. Aktuell hat der Bundesfinanzhof zudem betont, dass beim Vorsteuerabzug teilweise abweichende Regeln gelten.