Wann der Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen gesichert ist
Praxis-Hinweis: Unterschiedliche steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Die Entscheidung des BFH (BFH Urteil vom 10.05.2023 - V R 16/21) bestätigt die bisherige Auffassung der Verwaltung und Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen. Die Behandlung im Bereich der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer unterscheidet sich deshalb zukünftig:
- Während bei der Lohnsteuer durch die Änderung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG nunmehr ein Freibetrag von 110 EUR normiert ist, also eine Lohnversteuerung nur für den Betrag erfolgt, der über diesem Betrag liegt,
- bleibt es bei der Umsatzsteuer bei einer Freigrenze. Ein auch nur geringfügiges Überschreiten führt dazu, dass der Vorsteuerabzug vollständig entfällt.
Ob dieses Ergebnis des BFH zwingend ist, erscheint fraglich, zumal Freigrenzen immer problematisch sind. Unternehmen müssen mit dem Urteil gleichwohl leben und es beachten. Letztlich ist der Gesetzgeber aufgerufen, den Gleichklang zwischen der lohnsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Behandlung wieder ausdrücklich zu normieren.
Finanzamt lehnte vollen Vorsteuerabzug ab
Strittig war der Vorsteuerabzug der Klägerin für eine im Jahr 2015 durchgeführte betriebliche Weihnachtsfeier. Sie führte diese als Kochevent für 32 Personen durch. Die gezahlte Umsatzsteuer machte sie als Vorsteuer geltend. Hierbei führte sie aus, dass zwar die Grenze von 110 EUR pro Mitarbeiter überstiegen sei, aber trotzdem ein Abzug zulässig sei. Das Finanzamt lehnte den Vorsteuerabzug ab und verwies hierzu auf entsprechende BMF-Schreiben. Demnach kann gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden, wenn die Aufwendungen pro Arbeitnehmer inkl. Umsatzsteuer mehr als 110 EUR betragen. Einspruchs- und Klageverfahren hatten keinen Erfolg. Die Klägerin wandte sich deshalb im Wege der Revision an den BFH.
BFH: Stärkung der Mitarbeitermotivation sowie Verbesserung des Betriebsklimas gilt als privat veranlasst
Der BFH bestätigte allerdings die Entscheidung des Finanzgerichts und wies die Revision als unbegründet zurück. Für den Vorsteuerabzug muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang des Eingangsumsatz mit einem Ausgangsumsatz bestehen. Bei einer Betriebsveranstaltung kann ein Vorsteuerabzug nur dann erfolgen, wenn die bezogene Leistung nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dient. Eine Feier, bei der die Mitarbeiter im Rahmen eins Kochevents zusammen das Essen kochen, dient u. a. der Mitarbeitermotivation sowie dem Betriebsklima und ist deshalb auch privat veranlasst.
Auch liegt keine Aufmerksamkeit vor. Von einer solchen ist auszugehen, wenn Geschenke von geringem Wert übergeben werden. Bislang wurde hierbei in Übereinstimmung mit dem Lohnsteuerrecht eine Freigrenze von 110 EUR angenommen. An dieser Freigrenze wird festgehalten, obwohl für den Bereich des Ertragsteuerrechts der Gesetzgeber nunmehr einen Freibetrag von 110 EUR normiert hat. Dies legt bereits der Wortlaut der gesetzlichen Regelung nahe.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
BFH-Kommentierung: Weiträumiges Tätigkeitsgebiet
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
3.103
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
2.145
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
1.9558
-
Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahresfrist im Blick behalten
1.807
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2025
1.5552
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2024
1.551
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
1.3317
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2026
1.307
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
1.232
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
1.224
-
Fördermittel-Radar für Unternehmen
16.03.2026
-
So profitieren Arbeitnehmer und Unternehmer bei der Steuer
05.03.2026
-
Die Leere im Controlling – Kann KI den Fachkräftemangel in Finanzabteilungen lösen?
03.03.2026
-
BMF-Schreiben: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten
02.03.2026
-
So ordnet die Finanzverwaltung Betriebe in Größenklassen ein
26.02.2026
-
Wie KI die Rollen im Finanzbereich bis 2030 neu definiert
24.02.2026
-
Ein Wegweiser zur zukunftsfähigen Finanzabteilung
12.02.2026
-
Reisekosten: Wie müssen die Verpflegungskosten gebucht werden, um den Vorsteuerabzug zu erhalten?
11.02.20264
-
Firmenwagenbesteuerung: Stellplatzkosten mindern den geldwerten Vorteil nicht
10.02.2026
-
Abgabefrist für die Steuererklärung
04.02.20261