Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz-Beteiligungen bleibt
Um Existenzgründungen und junge Firmen nicht zu gefährden, werde der jetzige Zustand beibehalten, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Montag in Berlin auf einer Veranstaltung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Finanzierung junger innovativer Unternehmen
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte den Schritt. "Endlich haben alle Beteiligten Klarheit: Die Steuerpflicht auf Streubesitz-Beteiligungen kommt nicht." Er habe den Vorschlag immer abgelehnt, denn er hätte die Finanzierung junger innovativer Unternehmen erschwert.
Es geht um Anteile von unter 10 Prozent
Ursprünglich wollte Schäuble - wie auch die Bundesländer - eine Steuerpflicht für Gewinne aus Streubesitz-Beteiligungen einführen. Damit werden frei handelbare Anteile bezeichnet, die nicht von Großinvestoren gehalten werden. Es geht um Anteile von unter 10 Prozent, die ein Unternehmen an einem anderen hält.
Kritik an Steuerfreiheit
Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) kritisierte, es gebe keine überzeugenden Gründe, Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen nicht zu besteuern. "Denn Steuerpflicht von Dividenden und Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen nebeneinander ist ein klassisches Einfallstor für Steuergestaltungen." Natürlich seien Lösungen nötig, Start-ups nicht zu benachteiligen. Die gebe es aber.
Steuerbefreit sind bisher einbehaltene Gewinne, die durch eine spätere Veräußerung von Streubesitzanteilen realisiert werden. Der Bundesrechnungshof hatte diese "nicht gerechtfertigte Bevorzugung" kritisiert und gefordert, diese abzuschaffen. Die Begünstigung sei auch gestaltungsanfällig, das heißt, eine Möglichkeit, Steuerbelastungen zu vermeiden. Der Staat verzichte dadurch jährlich auf rund 600 Millionen Euro.
Gut für Investitionsstandort Deutschland
Wirtschafts- und Finanzpolitiker der Union im Bundestag halten dagegen, die Steuerpflicht wäre kein gutes Signal an Risikokapital-Geber und den Investitionsstandort Deutschland.
Die Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen unter 10 Prozent wurde bereits abgeschafft. Die Länder pochen darauf, dass die Steuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung ebenso gestrichen wird wie für Gewinne aus Dividenden.
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