DAC8-Umsetzungsgesetz

Das DAC8-Umsetzungsgesetz setzt die DAC8 mittels eines Artikelgesetzes um. "DAC8" steht für eine EU-Richtlinie (Richtline 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung), die Änderungen enthält, die in erster Linie die Meldung und den automatischen Austausch von Informationen über Einnahmen aus Geschäften mit Kryptowerten und Informationen über Vorbescheide für die wohlhabendsten Einzelpersonen betreffen.
Kernstück ein neues, eigenständiges Stammgesetz (Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz - KStTG) mit Regelungen zu Sorgfalts- und Meldepflichten von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und zu dem automatischen Austausch der gemeldeten Informationen (Art. 1).
Daneben werden weitere DAC8-Regelungen in Bezug auf bestehende Instrumente der Amtshilfe durch die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes (Art. 2), des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (Art. 3), der Abgabenordnung (Art. 4) und des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (Art. 5) umgesetzt. Darüber hinaus wird das Finanzverwaltungsgesetz (Art. 6) geändert, um der Erweiterung der Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) durch das KStTG Rechnung zu tragen.
Neues Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG)
Das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz gliedert sich in sieben Abschnitte:
- Allgemeinen Vorschriften, die den Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Verfahrensvorschriften beinhalten (§§ 1 bis 11 KStTG),
- Regelungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten von meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen (§§ 12 bis 17 KStTG),
- Regelungen über die auf dieser Grundlage bestehenden Meldepflichten (§§ 18 bis 20 KStTG),
- Bestimmungen über sonstige von den meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen zu beachtende Pflichten (§§ 21 und 22 KStTG),
- Bußgeldvorschriften, die der Durchsetzung des Pflichtenkanons dienen (§ 23 KStTG),
- weitere Maßnahmen, die vor allem der Koordinierung der Durchsetzung der geregelten Pflichten innerhalb der EU und mit der EU-Kommission dienen (§ 24 KStTG),
- sowie Rechtsweg- und Anwendungsbestimmungen (§§ 25 und 26 KStTG).
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
2.642455
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
2.56013
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Anhebung der Gebühren für Steuerberatungskanzleien
2.097
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Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
1.604
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.314
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Degressive Abschreibung im Koalitionsvertrag 2025
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
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Wachstumschancengesetz verkündet
7464
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Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
7293
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Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
651
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Merz für Aussetzung der globalen Mindeststeuer in Europa
16.07.2025
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Bundesländer drängen auf Stromsteuersenkung für alle
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Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
11.07.2025
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Steuerfreistellung von Zuschlägen für Überstunden
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Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
09.07.2025
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Jahresbericht 2025 zur Steuerpolitik in der EU
08.07.2025
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Gesetz zur Umsetzung der DAC 8
04.07.2025
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Vorerst keine Senkung der Stromsteuer für alle
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Mitgliedstaaten einigen sich auf Reform der EU-Zollunion
01.07.2025
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Anhörung zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
24.06.2025