Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Regierungsentwurf für das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen, mit dem die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 verlängert werden soll.

Erstzulassung bis Ende 2030

Im Koalitionsvertrag ist als Maßnahme zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr vereinbart, die Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern. Dies soll nun mit dem Gesetzentwurf umgesetzt werden und für Elektrofahrzeuge gelten, die bis zum 31.12.2030 zugelassen werden.

Die Änderung erfogt in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird darin begrenzt bis längstens 31.12.2035, um einen Anreiz für
die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten.

Die Verlängerung der Steuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge wird gilt auch für Fahrzeuge, die zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet worden sind.

BMF Referentenentwurf: Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes


Schlagworte zum Thema:  Kraftfahrzeugsteuer
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