Das FG Münster entschied, dass die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend ist. Eine Änderung dieser Eintragung entfaltet keine Rückwirkung.mehr
Das FG Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte nach § 3a Abs.1 KraftStG auch nach dem Tod des Fahrzeughalters durch die Erben desselben beantragt werden kann oder ob es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des schwerbehinderten Fahrzeughalters handelt.mehr
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Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, ob Fahrzeuge, mit denen eilige Bluttransporte durchgeführt werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.mehr
Das FG Berlin-Brandenburg beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich der Begünstigungsvorschrift des § 3 Nr. 5 KraftStG und definiert hierbei den Begriff der Krankenbeförderung gestützt auf sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.mehr
Die Zulassungsbescheinigungen bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg auch bei "Registrierzulassungen" Grundlagenbescheide für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer. mehr
Auch die Dokumentation der Zuordnung einer bestimmten Sattelzugmaschine zu einer land- oder forstwirtschaftlichen Verwendung in der Zulassungsbescheinigung entfaltet für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer die Wirkung eines Grundlagenbescheids und führt damit zur Gewährung einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.mehr
Das FG Hamburg musste über die Klage eines Dieselfahrers entscheiden, der mit Blick auf die Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kraftfahrzeugsteuer begehrte.mehr
Ein Fahrzeug des Insolvenzschuldners war vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbrannt und erst nach Verfahrenseröffnung verkehrsrechtlich abgemeldet worden. Die für dieses Kraftfahrzeug zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer ist keine Masseverbindlichkeit.mehr
Ein Fahrzeug, das zur Krankenbeförderung genutzt wird, ist auch dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn es nicht ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird.mehr
Das Bundeskabinett hat am 25.1.2017 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die zu Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer führen. mehr
Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt, erhält eine Prämie von 4.000 EUR. Zudem sollen neue Elektroautos zehn Jahre von der Steuer befreit sein. Beides hat das Bundeskabinett am 18.5.2016 beschlossen. mehr
Die Kraftfahrzeugsteuer wird mittlerweile deutschlandweit von den Hauptzollämtern des Bundes verwaltet. In Hessen bearbeiten die Hauptzollämter Darmstadt und Gießen die Kfz-Steuer. Eine Liste der Kontaktstellen mit örtlichen Zuständigkeiten kann auf der Internetseite des Zolls abgerufen werden.mehr
Da in den 14 Finanzämtern im Land Brandenburg weiterhin zahlreiche Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer eingehen, hat das Finanzministerium in Potsdam noch einmal darauf hingewiesen, dass für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer seit dem 14.3.2014 die Hauptzollämter zuständig sind.mehr
Bayerische Finanzämter übergeben ab 28.4.2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter. Steuerbescheide, Steuernummern, erteilte Einzugsermächtigungen sowie gewährte Steuervergünstigungen bleiben gültig.mehr
Vom 14.2.2014 an übernehmen die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern.mehr
Ein Unimog ist keine Zugmaschine im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Dies hat das FG Köln entschieden.mehr
Nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG ist das Halten von Zugmaschinen und den weiteren in dieser Vorschrift beschriebenen Fahrzeugen von der Steuer befreit, solange diese Fahrzeuge ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.mehr