Hauptzollämter sind ab Februar für Kraftfahrzeugsteuer zuständig
Bis zum 13.2.2014 bleibt das jeweilige Finanzamt für die Bürgerinnen und Bürger der direkte und kompetente Ansprechpartner für alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer.
Die Kraftfahrzeugsteuer ist bereits seit dem 1.7.2009 als Bundessteuer ausgestaltet, wurde aber nach wie vor von den Finanzämtern der jeweiligen Länder verwaltet. Der Bund sieht eine sukzessive Übernahme der Daten von den Ländern bis Ende Juni dieses Jahres vor – NRW übergibt seine Daten vor diesem Hintergrund bereits im Februar 2014.
Ab dem 14.2.2014 sollten sich daher Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr an das Finanzamt wenden. Das Finanzamt hat von diesem Zeitpunkt an keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, da dann sämtliche Unterlagen bei der Zollverwaltung liegen.
Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern bislang von ihrem Finanzamt erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten auch nach dem 13.2.2014 ihre Gültigkeit. Auch gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben auch weiterhin zuständig unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen.
Weitere Informationen können unter www.zoll.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Informationen zu dem jeweils neu zuständigen Hauptzollamt. Fragen beantwortet ab Februar 2014 auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung (Tel.: 0351/44834-550 oder E-Mail: info.kraftst@zoll.de).
FinMin Nordrhein-Westfalen v. 21.1.2014
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.0795
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.642
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6716
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.574
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.473
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.271
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
873
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
833
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
698
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
646
-
Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung
31.12.2025
-
Änderungen des UStAE zum 31.12.2025
30.12.2025
-
Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch
29.12.2025
-
Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
29.12.2025
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
-
Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
-
Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
-
LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
-
Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
-
Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
Wed Jul 08 11:27:31 CEST 2015 Wed Jul 08 11:27:31 CEST 2015
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.