Hauptzollämter sind für Kraftfahrzeugsteuer zuständig

Vom 14.2.2014 an übernehmen die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern.

Bis zum 13.2.2014 bleibt das jeweilige Finanzamt für die Bürgerinnen und Bürger der direkte und kompetente Ansprechpartner für alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist bereits seit dem 1.7.2009 als Bundessteuer ausgestaltet, wurde aber nach wie vor von den Finanzämtern der jeweiligen Länder verwaltet. Der Bund sieht eine sukzessive Übernahme der Daten von den Ländern bis Ende Juni dieses Jahres vor – NRW übergibt seine Daten vor diesem Hintergrund bereits im Februar 2014.

Ab dem 14.2.2014 sollten sich daher Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr an das Finanzamt wenden. Das Finanzamt hat von diesem Zeitpunkt an keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, da dann sämtliche Unterlagen bei der Zollverwaltung liegen.

Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern bislang von ihrem Finanzamt erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten auch nach dem 13.2.2014 ihre Gültigkeit. Auch gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben auch weiterhin zuständig unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen.

Weitere Informationen können unter www.zoll.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Informationen zu dem jeweils neu zuständigen Hauptzollamt. Fragen beantwortet ab Februar 2014 auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung (Tel.: 0351/44834-550 oder E-Mail: info.kraftst@zoll.de).

FinMin Nordrhein-Westfalen v. 21.1.2014

Schlagworte zum Thema:  Kraftfahrzeugsteuer, Zoll, Finanzamt