Fahrerlaubnis



LKW-Fahrer sieht aus Führerhaus
LKW-Fahrer sieht aus Führerhaus
Kraftfahreignung

Begutachtungsleitlinien für Berufsfahrer mit Schwindel und Gleichgewichtsstörungen

Personen, die unter Schwindelattacken und Gleichgewichtsstörungen leiden, gelten in Deutschland oft als nicht fahrtüchtig. Als Entscheidungsgrundlage für die Fahrtüchtigkeit dient die „Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung“ der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die darin enthaltenen Auflagen sind nach Ansicht einiger Experten oft zu streng. Berufsfahrer dürfen bei Vorliegen von besonderen Schwindelformen generell nicht mehr Autofahren.























4.1.1
4.1.1
Kindesunterhalt

Fahrverbot für säumige Unterhaltsschuldner als Anreiz für stärkere Zahlungsmoral?

Elternteile, oft Väter, die Kindesunterhaltsschulden anhäufen, sind für die Bundesfamilienministerin ein doppeltes Ärgernis. Sie schaden den betroffenen Familien und treiben die Unterhaltsvorschussleistungen des Staates in die Höhe. Dies gilt verstärkt, seit die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes den Kreis bezugsberechtigter Kinder erweitert hat. Nun hofft die Ministerin auf Disziplinierung durch drohende Fahrverbote. Der DAV widerspricht.



Bundesverwaltungsgericht_Leipzig
Bundesverwaltungsgericht_Leipzig
Immissionsgrenzwerte

Das BVerwG hat die Entscheidung über Dieselfahrverbot auf den 27.2. vertagt

Die Spannung bleibt erhalten. Das BVerwG hat die erwartete Revisionsentscheidung zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in  Stuttgart und Düsseldorf überraschend vertagt. Die Entscheidung, ob Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig oder möglicherweise sogar rechtlich zwingend sind, wurde auf den 27.2.2018 verschoben. Dieselfahrer, Städte und Produzenten hängen in der Warteschleife.






Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
Mobilitätseinbuße als Standardstrafe

Wird Fahrverbot bald eigenständige deliktunabhängige Strafe?

Das Fahrverbot als Generalstrafe? Dieser Versuch wurde schon mehrfach gestartet und immer wieder abgewehrt. Doch nun hat das Bundesjustizministerium mit einem angekündigten Gesetzentwurf einen neuen Anlauf genommen. Die mit dem Führerscheinentzug verbundene Mobilitätseinbuße habe sich als empfindliche Strafe erwiesen und soll auch bei Nicht-Verkehrsdelikten zum Einsatz kommen.