Obliegenheit



Kfz-Meister in Autowerkstatt
Kfz-Meister in Autowerkstatt
Obliegenheitverletzung bei Unfallschäden

Keine Leistungspflicht der Kfz-Versicherung, weil Unfallopfer Vorschäden am Auto verschweigt

Unfallgeschädigte, die Vorschäden an ihrem Fahrzeug nicht angeben, laufen Gefahr, dass sie ihren Schadensersatzanspruch verlieren. Das gilt selbst dann, wenn zumindest ein Teil des Schadens definitiv mit dem aktuellen Unfall zusammenhängt und sie an diesem keine Schuld hatten. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, geht die Unfallgeschädigte leer aus.




Audi-Lenkrad
Audi-Lenkrad
Arglistiges Verletzen der Aufklärungsobliegenheit

Kein Versicherungsschutz wenn Analyse der Fahrzeugdaten nach Unfall verhindert wird

Wer nach einem Autounfall das Auslesen der Fahrzeugdaten durch einen Gutachter unterbindet und damit die Rekonstruktion eines Unfalls erschwert, der nimmt im Kauf, keine Leistungen von der Versicherung zu erhalten. Hier waren Zweifel aufgekommen, da das Kfz trotz Fahrassistenzsystemen von der Fahrbahn abkam und die Versicherung ging von einem manipulierten Unfall aus.




Versicherung
Versicherung
Private Krankentagegeldversicherung

Wann die Versicherung die Leistungen trotz verspäteter Schadenanzeige nicht kürzen darf

Ein Versicherungsnehmer zeigte seiner Krankentagegeldversicherung seine Berufsunfähigkeit viel zu spät an. Trotz der grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit, ihr den Versicherungsfall zügig zu melden, durfte die Versicherung die Leistungen nicht kürzen: Es fehlte hier an der konkreten Kausalität der Verzögerung für ihre Möglichkeit, das Vorliegen des Versicherungsfalls und den Umfang ihrer Leistungspflicht zu überprüfen.


Rotwein Glas Wein
Rotwein Glas Wein
Mängelanspruch

Reichweite einer Rügeobliegenheits-Klausel sowie Rügeobliegenheit des Käufers außerhalb § 377 HGB

Ein Käufer kann auch dann zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge von Mängeln verpflichtet sein, wenn § 377 HGB auf den Kauf keine Anwendung findet. Eine solche Pflicht kann sich z.B. aus Vereinbarungen, Handelsbräuchen und sonstigen Verkehrssitten ergeben, ausnahmsweise auch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB). Die eine Rügeobliegenheit regelnde Klausel in AGB ist im Gesamtzusammenhang der übrigen Klauseln auszulegen.