Ein Versicherer, der die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente einstellt, nachdem er die Berufsunfähigkeit zunächst schriftlich und zeitlich unbefristet anerkannt und Leistungen erbracht hat, muss dies nachvollziehbar begründen. Ein 2. ärztliches Gutachten allein reicht nicht, denn unterschiedliche Bewertung des Gesundheitszustandes kommt auch aufgrund subjektiver Maßstäbe verschiedener Gutachter in Betracht.mehr
Werden Vorerkrankungen im Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegen, ist dies eine Obliegenheitspflichtverletzung. Dies kann, wenn es arglistig geschieht, den Versicherungsschutz kosten. Oft ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle des Versicherungsvertreters von Bedeutung.mehr
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Die korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen ist für den Versicherungsschutz existenziell. Selbst ohne konkreten Verdacht auf eine nicht erwähnte Vorerkrankung dürfen Versicherungen in der Krankheitsgeschichte ihrer Kunden wühlen. Wer das nicht zulässt und seine Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbindet, kann nicht erwarten, dass die Versicherung, z.B. im Falle einer Berufsunfähigkeit, zahlt.mehr
Viele Berufstätige, vor allem Selbstständige, haben eine private Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen. Tritt dann die – vermeintliche – Berufsunfähigkeit ein, gibt es nicht selten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem bzw. der Versicherten und der Versicherungsgesellschaft darüber, ob der Versicherungsfall eingetreten ist.mehr
Welche Krankheiten hatten Sie in den vergangenen zehn Jahren und welche Arztbesuche? Kaum einer kann diese Fragen ad hoc richtig beantworten. Für den Abschluss einer Versicherung ist das aber von grundlegender Bedeutung.mehr
Ab wann gilt ein Anwalt als berufsunfähig? Wann muss das Versorgungswerk in welcher Höhe einspringen? Kann es den Antragsteller auch auf einen Teilzeitjob verweisen? Fragen über Fragen, die das OVG Münster am Fall eines psychisch nicht sehr belastbaren Anwalts exemplarisch durchspielt.mehr
Wer Gesundheitsfragen beim Abschluss eines Versicherungsvertrags falsch beantwortet, kann leicht seinen Versicherungsschutz verlieren. Doch nicht immer führen falsche Antworten zu so drastischen Konsequenzen.mehr