Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeitsversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsinhaber

Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653; BFH v 26.08.1993,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Andere Personen

Rn. 197 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Versicherungen zugunsten anderer Personen als des Unternehmers gehören, auch soweit Risiken in deren Privatbereich abgedeckt werden (Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Invaliditätsversicherungen, Lebensversicherungen), zum BV, wenn die Versicherten ArbN sind und das Versicherungsverhältnis zum Zweck der Stärkung des bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 5 Private Vorsorge

Beschäftigte sollten über eine zusätzliche private Vorsorge nachdenken, um finanzielle Einbußen bei Erwerbsminderung zu vermeiden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Anbieter für sog. Berufsunfähigkeitsversicherungen, deshalb empfiehlt sich eine Beratung, u. a. darüber welche Versicherung im individuellen Fall am sinnvollsten ist sowie ein Vergleich der Beiträge und Leistu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG

Rn. 577 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Erträge aus Unfallversicherungen mit garantie...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Versicherungen: Diese Arten... / 7 Berufsunfähigkeitsversicherung nicht steuerlich abzugsfähig

Der BFH hat mit Beschluss vom 15.6.2005[1] klargestellt, dass Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sei einer Krankenhaustagegeldversicherung vergleichbar. Auch sie bezwecke wirtschaftlich den Ausgleich krankheitsbedingter Einnahmenausfälle. Das Risiko krankheitsbedingter Vermögense...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2 Keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 97 Beiträge an Versicherungen können nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn es sich nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt (§ 10 Abs. 1 S. 1 EStG). Hierbei ist entscheidend, ob das versicherte Risiko in den betriebl./berufl. oder den privaten Bereich fällt.[1] Welche Schäden ersetzt werden sollen, ist ohne Bedeutung.[2] Eine Absicherung betrieb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.6 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 104 Beiträge für Unfallversicherungen, mit denen alle Unfallrisiken, also betriebliche, berufliche und private Unfälle abgedeckt werden, sind auch durch die private Lebensführung veranlasst, sodass eine Aufteilung in Sonderausgaben und Betriebsausgaben – ggf. im Wege der Schätzung nach § 162 AO – möglich ist; d. h., die Aufwendungen sind anteilig Betriebsausgaben und Son...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4 Beiträge zu anderen Versicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 75 Andere Versicherungsbeiträge sind nach wie vor im Rahmen der Höchstbeträge (vgl. Abs. 4; Rz. 269a) abziehbar, allerdings nur, wenn die Krankenversicherungs- und/oder Pflegeversicherungsbeiträge diese Höchstbeträge nicht erreichen. Ist das der Fall, kommt ein weiterer Abzug der Beiträge nicht mehr in Betracht. Zu den anderen Versicherungen gehören Beiträge: zu Kranken- u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.1 Alterseinkünftegesetz

Rz. 54 Der Gesetzgeber ist der Aufforderung des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab Vz 2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Hierzu hatte das BMF zuvor eine Kommission unter Vorsitz von Prof. Bert Rürup eingesetzt, die innerhalb des vom BVerfG vorgegebenen Rahmens Lösungsvorschläge einer umfassenden Reform entwickeln soll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und Zuwendungen gem. § 10b EStG wie Sonderausgaben die Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmale u. a. gem. § 10f EStG schutzwürdigen Kulturgüter g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollmacht / 3.3 Missbrauch der Vertretungsmacht

Häufig bestehen zwischen dem rechtlichen Dürfen im Innenverhältnis und dem rechtlichen Können im Außenverhältnis Diskrepanzen. Das Risiko eines Missbrauchs der Vertretungsmacht trägt insoweit grundsätzlich der Vertretene, d. h. überschreitet der Vertreter seine Pflichten aus dem Innenverhältnis, ist die Vertretung gleichwohl grundsätzlich wirksam; zu denken ist hier insbeson...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.5 Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn der Chef in der Firma wegen Berufsunfähigkeit ausfällt, birgt dies ein elementares Risiko. Das Bestehen des Betriebs ist gefährdet. Und privat kann die Familie vor dem Nichts stehen. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung elementar wichtig. Normalerweise wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, wenn der Versicherte länger als sechs Monate durch Krankheit oder U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 3 Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Diese Frage wird anhand des Alters festgemacht, denn bei den Personenversicherungen (hier die Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung) ist das Eintrittsalter für Beitragskalkulation maßgeblich. Weitere Anmerkungen zu den Bedinungen und Voraussetzungen finden Sie am Ende dieses Kapitels Beispiel für eine/n 30-jährige/n Bilanzbuchhalter/in, Dipl. Betriebswirt/inmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.6 Dread-Disease Versicherung

Eine solche Versicherung leistet sobald eine vorher vertraglich definierte Krankheit diagnostiziert wurde. Sie realisiert im Leistungsfall keine monatliche Rente wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern die Einmalzahlung einer Versicherungssumme. Dadurch erhält man trotz der ggf. schweren gesundheitlichen Einschränkungen ausreichende finanzielle Freiheit, um sich zum ...mehr

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Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 2.3.2 Pädagogen und Computerfachkräfte

Bisher gehen nur wenige Berufszweige das Thema Burnout offensiv an, evaluieren und dokumentieren Krankheitsfälle. So etwa der Bildungsbereich bzw. die IT-Branche. 2014 kommt der Aktionsrat Bildung bei einer Studie im Auftrag der bayerischen Wirtschaft zum Ergebnis, dass 30 % der Beschäftigten im Bildungswesen unter psychischen Problemen leiden.[1] Der Anteil krankheitsbedingte...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

Rz. 742 Ansprüche aus einer auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ohne einen Dritten als Bezugsberechtigten oder bei einer lediglich widerruflichen Einräumung eines Bezugsrechtes für einen Dritten sind grundsätzlich nach § 829 ZPO pfändbar und nach § 835 ZPO zu überweisen. Pfändbar sindmehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 9.2 Unfallversicherung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Unfallversicherung reguliert mit einer Geldentschädigung (Kapital und/oder Invaliditätsrente), wenn Versicherte bedingt durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Der Unfallbegriff im Versicherungssinn umfasst nahezu alle Tätigkeiten, die Versicherte ausüben. Ganz gleich, ob Versicherte einen Schaden bei der Arbeit, beim Sport oder im Haushalt erl...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Gegenstand der Berufsunfähigkeitsversicherung

a) Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung Rz. 598 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Personenversicherung, die mit der die wirtschaftlichen Risiken des Versicherten abgedeckt werden, welche durch eine Berufsunfähigkeit infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen entstehen. Bezugspunkt ist nicht der Verlust des individuellen bisherigen Berufs oder des innegehab...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 598 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Personenversicherung, die mit der die wirtschaftlichen Risiken des Versicherten abgedeckt werden, welche durch eine Berufsunfähigkeit infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen entstehen. Bezugspunkt ist nicht der Verlust des individuellen bisherigen Berufs oder des innegehabten Arbeitsplatzes, sondern die gesundheitsbedin...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Abgrenzung zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 642 Die gesetzliche und die private Berufsunfähigkeitsvorsorge sind heute grundlegend verschieden.[358] Insbesondere besteht seit dem Jahr 2000 in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch ein ganz eingeschränkter Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich besteht über die gesetzliche Rentenversicherung nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen von Erwe...mehr

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§ 6 Personenversicherung / I. Berufsunfähigkeitsversicherung

I. Allgemeines 1. Rechtsgrundlage a) Gesetzliche Regelungen Rz. 595 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend durch die ihr zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Rechtsprechung bestimmt. Das liegt unter anderem daran, dass bis zur VVG Reform 2008 eine eigene gesetzliche Regelung der Berufsunfähigkeitsversicherung fehlte. Inhalt und Ausgestaltung ergaben ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 595 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend durch die ihr zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Rechtsprechung bestimmt. Das liegt unter anderem daran, dass bis zur VVG Reform 2008 eine eigene gesetzliche Regelung der Berufsunfähigkeitsversicherung fehlte. Inhalt und Ausgestaltung ergaben sich ausschließlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedi...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Allgemeiner Versicherungsrahmen

Rz. 599 Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird seit vielen Jahrzehnten als fester Bestandteil der Versicherungslandschaft in zwei unterschiedlichen Formen angeboten. Zum einen als selbstständige Versicherung, mit der eine Rentenzahlung vereinbart wird. Hier ist der Vertrag selbstständig und losgelöst von anderen Verträgen zu betrachten. Zum anderen wird die Berufsunfähigkeit...mehr

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§ 6 Personenversicherung / gg) ABC-Waffen oder -Stoffe als Mittel gegen Vielzahl von Personen, § 5 g

Rz. 623 Mit § 5 g Muster-BU besteht ein besonderer Ausschlusstatbestand für das Kumulrisiko durch ABC-Waffen.mehr

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§ 6 Personenversicherung / e) Versicherte Leistungen

Rz. 625 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist regelmäßig auf die Zahlung einer monatlichen Rente gerichtet. Zusätzlich wird regelmäßig eine Befreiung von der Beitragspflicht vereinbart. Diese Beitragsbefreiung ist im Bereich der Zusatzversicherungen teilweise auch die einzige vereinbarte Leistung. Möglich ist auch eine sog. Überschussbeteiligung, § 3 Abs. 1 Muster-BU. Hierfür...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 661 Im gerichtlichen Verfahren sind die außergerichtlich bereits erforderlichen Fragestellungen zum Vertrag, zum Schadenfall und zur Anspruchslage vorab zu prüfen. Üblicherweise hat sich der VR bereits positioniert, bevor ein Anwalt aufgesucht wird. Die entsprechenden Begründungen des VR sind genau zu prüfen. Ggf. müssen weitere Nachweise beigebracht werden. Ein besonder...mehr

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§ 6 Personenversicherung / cc) Herbeiführung des Versicherungsfalls, § 5 c

Rz. 615 Der Versicherungsschutz ist nach § 5 c Muster-BU ausgeschlossen, wenn der Versicherte Hier wird die eigenmotivierte Selbstschädigung zur Leistungsgewinnung vom Ver...mehr

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§ 6 Personenversicherung / hh) Weitere Ausschlüsse außerhalb der Musterbedingungen

Rz. 624 In manchen Verträgen wird das Luftfahrtrisiko ausgeschlossen. Teilweise nur ist der Ausschluss begrenzt auf ein berufliches Risiko, wenn also die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall als Luftfahrzeugführer oder Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs oder bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuübenden beruflichen Tätigkeit oder bei der Benutzung eines Raumfahrze...mehr

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§ 6 Personenversicherung / f) Konkreter Leistungsumfang

Rz. 626 Grundsätzlich gilt in der Berufsunfähigkeitsversicherung das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Entweder besteht eine Berufsunfähigkeit, dann bezahlt der VR die vereinbarten Leistungen, oder er bezahlt Nichts. Rz. 627 Die Höhe der monatlichen Rente ist vertraglich festgeschrieben. Teilweise wird zum Ausgleich der Inflation auch eine Dynamik vereinbart. Dann steigt der monatli...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Verjährung

Rz. 641 Wie alle Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag verjähren auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung in den von §§ 195 ff. BGB vorgesehenen Fristen, regelmäßig also in drei Jahren. Abzustellen ist auf den Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Musterklage

a) Ausgangsfall Rz. 666 Ein Stuckateur kann seine Tätigkeit wegen zunehmender Rückenbeschwerden nicht mehr ausüben. Medizinisch sind Lumbalsyndrome, ein Bandscheibenvorfall und eine Spondylarthrose belegt. Der VR sieht keine Beeinträchtigung zu 50 %. Es geht um die monatliche Rentenzahlung und die Beitragsbefreiung. Der Fall geht von keiner vereinbarten Verweisungsmöglichkeit...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Klageschrift

Rz. 669 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.89: Klage Berufsunfähigkeitsversicherung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Name, Anschrift des Klägers) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die _________________________, vertreten durch ihren Vorstand, _________________________, – Beklagt...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Anmeldung von Ansprüchen beim Versicherer

Rz. 654 Die Geltendmachung von Ansprüchen beim VR sollte dem jeweiligen Stadium entsprechend angepasst werden. Es sollte dabei Wert darauf gelegt werden, dass die erforderlichen Nachweise dem VR eingereicht werden, sofern beim VR nicht bereits die Nachweise bzw. Informationen vorliegen. Zunächst ist daher an eine Anmeldung von Ansprüchen vor einer Entscheidung des VR zu denke...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 596 Für die Berufsunfähigkeit gibt es keine Legaldefinition. Genaue Regelungen finden sich im vereinbarten Bedingungswerk. Dort sind auch die Vereinbarungen zu finden, ab welchem Grad der Beeinträchtigung eine Leistung fällig wird, ob und unter welchen Voraussetzungen eine andere Tätigkeit durch den Versicherten bei der Leistung zu berücksichtigen sind und ob (ausnahmswe...mehr

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§ 6 Personenversicherung / ee) Strahlen infolge Kernenergie, § 5 e

Rz. 620 § 5 e Muster-BU schließt eine Berufsunfähigkeit durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde, vom Versicherungsschutz aus. Durch die Voraussetzung, dass eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Be...mehr

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§ 6 Personenversicherung / d) Begrenzung der Leistung

Rz. 610 Die jeweiligen Bedingungswerke enthalten verschiedene Ausschlusstatbestände, die abweichend von den Musterbedingungen des GdV sein können. Die Ausschlüsse finden sich in § 5 Muster-BU. Manche Verträge beinhalten aber auch andere oder weitere Ausschlusstatbestände. Dies ist genau zu prüfen. Die Klauseln dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Beacht...mehr

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§ 6 Personenversicherung / II. Außergerichtliches Mandat

1. Sachstand bei Mandatsbeginn Rz. 644 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Prüfung bzw. Regulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand muss man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Die Bandbreite der u...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Teilnahme an inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter, § 5 b

Rz. 614 § 5 b Muster-BU schließt Berufsunfähigkeiten vom Versicherungsschutz aus, die aus einer Teilnahme des Versicherten an inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter resultieren. Solche Handlungen sind regelmäßig bereits über den Ausschluss von Straftaten nach § 5 a Muster-BU erfasst. Streiks und Demonstrationen sind grundsätzlich keine inneren Unruhen, selbst dann, wen...mehr

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§ 6 Personenversicherung / ff) Durch Kriegsereignisse, § 5 f

Rz. 621 Berufsunfähigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz, § 5 f Muster-BU. Rz. 622 Der Ausschluss greift nicht, wenn der Versicherte in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen er während eines Aufenthalt...mehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Widerrechtliche Handlungen des VN an der VP, § 5 d

Rz. 618 Der Ausschluss nach § 5 d Muster-BU ist vom Grundgedanken her der Selbstschädigung des Versicherten ähnlich. Er schließt eine Leistung aus, wenn der VN durch seine widerrechtliche Handlung vorsätzlich die Berufsunfähigkeit des Versicherten herbeiführt. Mitursächlichkeit reicht aus. Der VR ist für die Voraussetzungen darlegungs- und beweisbelastet, die Widerrechtlichk...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Versichertes Ereignis (Leistungsfall)

Rz. 600 Versichertes Ereignis, der Leistungsfall, ist die Berufsunfähigkeit des Versicherten. Was unter Berufsunfähigkeit zu verstehen ist, definieren mangels entsprechender gesetzlicher Regelung die konkret vereinbarten Bedingungen. § 172 VVG ist abdingbar und besitzt lediglich eine Leitbildfunktion. Weit überwiegend dürfte die Definition derjenigen des § 2 Abs. 1 Muster-BU...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Beratungsbedarf bei Bestehen von Rentenversicherungen

Rz. 317 Soweit erkennbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger bestehen wird, sollte umgehend abgeklärt werden, ob neben der Krankentagegeldversicherung auch eine Rentenabsicherung (gesetzlich oder privat) besteht. Rz. 318 Sehen die Versicherungsbedingungen, wie inzwischen meistens, die Beendigung des Krankentagegeldvertrages bei Bezug von Berufsunfähigkeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / aa) Ausübung einer Straftat, § 5 a

Rz. 613 Es sind solche Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht, § 5 a Muster-BU. Umfasst sind alle Straftaten ( § 12 StGB , Verbrechen und Vergehen),[348] auch die der strafrechtlichen Nebengesetze, wie z.B. SprengG oder WaffenG. Ordnungswidrigkeiten fallen nicht unter den Ri...mehr

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§ 6 Personenversicherung / III. Gerichtliches Mandat

1. Allgemeines Rz. 661 Im gerichtlichen Verfahren sind die außergerichtlich bereits erforderlichen Fragestellungen zum Vertrag, zum Schadenfall und zur Anspruchslage vorab zu prüfen. Üblicherweise hat sich der VR bereits positioniert, bevor ein Anwalt aufgesucht wird. Die entsprechenden Begründungen des VR sind genau zu prüfen. Ggf. müssen weitere Nachweise beigebracht werden...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 644 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Prüfung bzw. Regulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand muss man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Die Bandbreite der unterschiedlichen Berufsunfähig...mehr