Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeitsversicherung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 10. Individualvertraglicher Ausschluss wegen Vorerkrankungen

Rz. 159 Mitunter werden die Ausschlusstatbestände einzelvertraglich erweitert, wenn sich der Versicherer außerstande sieht, bestimmte erkannte Krankheitsrisiken des Versicherungsnehmers und deren Folgen zu tragen. Solche individualvertraglich vereinbarten Risikoausschlüsse sind grundsätzlich zulässig,[383] jedoch in der Regel auslegungsbedürftig. Maßgebend ist der Sinn und Z...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Beurteilungszeitpunkt

Rz. 187 Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung von Ausbildung und Erfahrung bzw. Kenntnissen und Fähigkeiten ist immer der Versicherungsfall und zwar selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer wegen verspäteter Antragstellung Leistungen nicht schon seit Eintritt der Berufsunfähigkeit verlangen kann.[465] Maßgeblich als Vergleichsmaßstab der Verweisung ist grundsätzlich die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Streitwertbemessung

Rz. 315 Für die Leistungsklage auf regelmäßige Rentenzahlungen bestimmt § 9 ZPO grundsätzlich den 3,5-fachen Wert der jährlichen Rente zum Streitwert.[770] Ein zusätzlicher Feststellungsantrag erhöht grundsätzlich den Streitwert. Liegt jedoch eine teilweise wirtschaftliche Identität der Begehren vor, erfolgt insoweit keine Streitwerterhöhung.[771] Rz. 316 Überschussanteile od...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 70 Der Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist im Streitfall vom Versicherungsnehmer gemäß § 286 ZPO zu beweisen, also mit dem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet.[169] Die Vorlage eines Rentenbescheides der BfA reicht zum Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht aus.[170] Auch haben Feststellungen in einem Verfa...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Neue berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse

Rz. 347 Der Versicherer hat Verweisungsmöglichkeiten, die ihm schon bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses zur Verfügung standen und die er nicht genutzt hat, auch für die Zukunft verloren.[837] Die Regelung des § 9 Abs. 1 MB BUV 22/§ 6 Abs. 1 MB BUZ 22 eröffnet dem Versicherer bei unverändertem Gesundheitszustand des Versicherten deshalb nur dann den Weg zu einer Einstellu...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Beamtenklausel

Rz. 125 Für Beamte stellen die Versicherer in der BUV gelegentlich die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleich, sofern sie zur Entlassung oder zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand führt. Diese früher häufig verwendete Klausel ist mittlerweile zur Ausnahme geworden.[307] Eine solche Klausel lautet etwa: Zitat "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzu...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Allgemeines

Rz. 135 Grundsätzlich ist bei allen Risikoausschlüssen zu prüfen, ob mit einer solchen Klausel eine Risikoabgrenzung oder eine verhüllte Obliegenheit vereinbart wurde. Auf den Wortlaut der Bestimmung kommt es nicht an.[340] Zu fragen ist, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, das der Versicherer nur in den beschriebenen Gren...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Bezugsberechtigung

Rz. 294 Sollen die Leistungen im Versicherungsfall an einen vom Versicherungsnehmer benannten Dritten erfolgen, so kann dieser dem Begünstigten eine Bezugsberechtigung nach Maßgabe der §§ 176, 159, 160 VVG, entsprechend den Vorschriften zur Lebensversicherung, einräumen.[730] Beispiel Ein Alleinverdiener will seinen Ehepartner für den Fall seiner Berufsunfähigkeit absichern u...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sonderbedingungen für Definition der Berufsunfähigkeit und Verweisung

Rz. 116 Für einige Berufsgruppen sind besondere Bedingungen auf dem Markt, die unter bestimmten Bedingungen eine Fiktion der Berufsunfähigkeit und eine nur eingeschränkte Verweisbarkeit statuieren. Das hat seinen Grund darin, dass Angehörige dieser Berufsgruppen, die ihren konkreten Beruf nicht mehr ausüben können, kaum die Möglichkeit haben, eine andere Tätigkeit auszuüben,...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Verletzung der Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer

Rz. 442 Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht des Versicherers, die Richtigkeit jeglicher bei Vertragsanbahnung erteilten Auskünfte des Versicherungsnehmers – sofern sie nicht ersichtlich unklar sind – bereits vor Vertragsschluss zu überprüfen.[1103] Den Versicherer trifft nach § 242 BGB allerdings eine Nachfrageobliegenheit, wenn er aus Antworten des Versicherungs...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Konkurrenzen

Rz. 382 Neben den Regelungen der §§ 19–22 VVG und der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach BGB ist kein Raum für Ansprüche des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer aus Pflichtverletzung bei Vertragsschluss (§ 280 Abs. 1 und 3, § 282, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB; früher culpa in contrahendo), wenn der Versicherungsnehmer bei Anbahnung des Versicherungsvertrage...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Krankheiten

Rz. 405 Regelmäßig wird nach Krankheiten, Beschwerden und gesundheitlichen Störungen gefragt. Hierbei ist eine Abgrenzung nicht immer exakt möglich, insoweit aber auch nicht erforderlich. Krankheit ist ein Gesundheitszustand, der vom Normalmaß ernsthaft abweicht und behandlungsbedürftig ist und regelmäßig auch die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Erforderlich ist also eine ü...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 9 Die Regelungen über die BUV in §§ 172 ff. VVG wurden zum 1.1.2008 neu eingeführt und damit erstmals kodifiziert. Das Gesetz orientiert sich dabei an den Musterbedingungen (MB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV).[15] Aufgrund der wachsenden praktischen Bedeutung der BUV verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, einen Mindeststandard zu schaffen.[16] Der gesetz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 507 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 501 Die Beweislast dafür, wann infolge der Kenntnis des Versicherers die Erklärungsfrist zu laufen begonnen hat, trägt der Versicherungsnehmer; er muss also den Fristbeginn nachweisen.[1279] Steht jedoch der Fristbeginn fest, trägt der Versicherer die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Erklärung. Er hat also im Streitfall sowohl den Zugang seiner Gestaltungserklärung...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 7. Ärztlicher Nachweis

Rz. 69 Die Bedingungen sehen regelmäßig vor, dass die Berufsunfähigkeit ärztlich nachzuweisen ist (§ 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22). Der ärztliche Nachweis ist aber nicht Voraussetzung für eine Beweiserhebung durch das Gericht, sondern nur für die begehrte Leistung.[167] Der Versicherte hat regelmäßig Arztberichte nicht in der Hand, so dass er sie auch nicht einreichen kann.[168] Ü...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Kräfteverfall

Rz. 38 Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte bzw. die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus (vgl. Definition in § 172 VVG).[93] Es geht also – wie bei der Erkrankung – um eine regelwidrige gesundheitliche Entwicklung.[94] Abzustellen ist zum Vergleich auf den Zustand der Gesamtheit der Altersgruppe des Versi...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Begriff der Kenntnisse bzw. Ausbildung und Fähigkeiten

Rz. 176 Die am Markt befindlichen Bedingungswerke arbeiten mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die jedoch im Grunde den gleichen Erklärungsgehalt haben. Einige Bedingungswerke sehen vor, dass der Verweisungsberuf den Kenntnissen und Fähigkeiten der versicherten Person entsprechen muss.[428] Der Begriff "Kenntnis" spricht das Wissen der versicherten Person an. Unter dem ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Antragsfragen des Versicherers

Rz. 399 Es bleibt dem Versicherer überlassen, inwieweit er im Antragsformular schriftliche Fragen nach gefahrerheblichen Umständen stellt. In der Regel wird nach Krankheiten, Beschwerden und Störungen der Gesundheit befragt, häufig auch nach Krankschreibungen bzw. Arbeitsunfähigkeitszeiten und Arztkontakten. Antragsfragen und der Hinweis auf die Folgen unzutreffender Angaben ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / V. Rechtsprechung zur zumutbaren Verweisung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Inhaltliche Anforderungen

Rz. 365 An den Inhalt der Änderungsmitteilung sind strenge Anforderungen zu stellen.[876] Die Mitteilung muss eine für den Versicherungsnehmer nachvollziehbare Begründung enthalten, was sich seit dem ursprünglichen Anerkenntnis des Versicherers geändert hat und aus welchen Gründen die Leistungspflicht entfallen sein soll.[877] Der Versicherungsnehmer muss aufgrund der Änderu...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Rücktritt des Versicherers

Rz. 456 Die vorsätzliche Anzeigepflichtverletzung berechtigt den Versicherer gemäß §§ 19 Abs. 2, 21 Abs. 1 VVG binnen Monatsfrist zum Rücktritt und führt nach § 21 Abs. 2 S. 1 VVG zur Leistungsfreiheit.[1131] Ausgeschlossen ist der Rücktritt allerdings, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Aufklärungsverpflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Schnellfahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen

Rz. 148 In § 5d MB BUV 13 sowie § 3d MB BUZ 13 war Berufsunfähigkeit ausgeschlossen, die durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten entstanden ist, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Auch dieser Ausschluss ist in den Musterbedingungen 2016 nicht mehr enthalten. Es kommt nicht auf die tat...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Anzeige gesundheitlicher oder beruflicher Änderungen

Rz. 358 Eine Minderung oder einen Wegfall der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit hat der Versicherungsnehmer ebenso wie die Wiederaufnahme bzw. eine Änderung der beruflichen Tätigkeit dem Versicherer gemäß § 9 Abs. 3 MB BUV 22 bzw. § 6 Abs. 3 MB BUZ 22 und vielen Bedingungswerken der Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Nach dem Wortlaut der Bedingungen ist jede...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kündigung des Versicherers

Rz. 466 Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat oder nimmt der Versicherer dies von sich aus an, ist der Rücktritt gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 VVG ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat das Institut der Kündigung für diese Fallgestaltung durch das VVG 2008 neu eingeführt. Bei einfach fahrlässiger (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) wie au...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kriegsereignisse, innere Unruhen

Rz. 143 In § 5b und f MB BUV 22 sowie in § 2b und f MB BUZ 22 wird die Berufsunfähigkeit aus dem Versicherungsschutz ausgenommen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen hervorgerufen wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn die versicherte Person in unmittelba...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Rentenzahlung und Beitragsfreistellung

Rz. 239 Nach § 1 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22 ist die Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich für den Fall, dass die versicherte Person während der Versicherungsdauer bedingungsgemäß berufsunfähig wird, wie folgt geregelt:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Rz. 470 Nach § 22 VVG bleibt die Arglistanfechtung i.S.d. § 123 BGB – neben den Rechten aus § 19 VVG – unberührt. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hat in der Praxis eine große Bedeutung, da sie unabhängig von den Fristen des § 21 VVG ausgeübt werden kann und auch bei einer fehlerhaften Belehrung über die Rechte aus § 19 VVG möglich ist.[1169] Es gelten für die Anfe...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Belehrung über Folgen der Anzeigepflichtverletzung

Rz. 487 Die Belehrung über die vorvertraglichen Anzeigepflichten muss sowohl formell als auch inhaltlich ordnungsgemäß sein, damit der Versicherer Rechtsfolgen aus einer Verletzung der Anzeigeobliegenheit herleiten kann. Hinweis Ist die Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG nicht ordnungsgemäß, kann der Versicherer aus Anlass einer Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers k...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / B. Versichertes Risiko

Rz. 16 Berufsunfähig ist gemäß § 172 Abs. 2 VVG, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Diese Legaldefinition ist jedoch dispositiv, da § 175 VVG nicht auf ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 11. Räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes

Rz. 162 Nach § 1 Abs. 6 der MB BUV/BUZ 22 besteht weltweiter Versicherungsschutz. Viele Bedingungswerke beschränken den Versicherungsschutz jedoch auf Versicherte, die ihren ständigen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union bzw. in enumerativ aufgezählten weiteren Ländern haben, und die sich nicht länger als sechs Monate außerhalb dieser Länder aufhalten. Solche Klause...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 9. Atomare, biologische, chemische Waffen oder Stoffe

Rz. 158 Ausgeschlossen ist nach § 5g MB BUV 22 und § 3g MB BUZ 22 die Leistungspflicht, wenn die Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Frei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 397 Bezüglich der Kenntnis des Versicherungsnehmers von gefahrerheblichen Umständen gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Behauptet der Versicherungsnehmer substantiiert, er habe die aufklärungsbedürftigen Tatsachen nicht gekannt, so muss der Versicherer die Kenntnis des Versicherungsnehmers von diesen Tatsachen beweisen.[984] Wichtig Das schlichte Behaupten de...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Prüfungsrechts des Versicherers

Rz. 383 Der Versicherer ist im Rahmen der Leistungsprüfung nach Geltendmachung eines Versicherungsfalls berechtigt, auch die Frage zu prüfen, ob Versicherungsschutz durch eine Rücktritts- oder Anfechtungserklärung beseitigt werden kann. Daher können Daten nach § 213 Abs. 1 VVG auch dann bei Dritten angefordert werden, wenn anlässlich eines Versicherungsfalls geklärt werden so...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Übergangsrecht

Rz. 11 Gemäß § 4 Abs. 3 EGVVG sind auf Altverträge die §§ 172, 174 bis 177 VVG generell nicht anzuwenden. Rz. 12 Für die Frage, ob und inwieweit altes oder neues VVG anzuwenden ist, kommt es darauf an, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, folglich auf den formellen Versicherungsbeginn. Ist bei Altverträgen ein Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 eingetreten, richtet s...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Einhaltung der Erklärungsfrist nach § 21 Abs. 1 VVG

Rz. 495 Die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG zustehenden Rechte, kann der Versicherer nur binnen Monatsfrist ausüben (§ 21 Abs. 1 VVG). Gemäß § 21 Abs. 1 S. 2 VVG beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht "Kenntnis erlangt".[1261] a) Kenntnis des Versicherers Rz. 496 Die Kenntnis des Versicherers beginnt nicht schon bei irg...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Prozess

Rz. 313 Wird im Prozess eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes der versicherten Person geltend gemacht, so ist fraglich, ob dies eine zulässige Klageänderung i.S.d. § 263 ZPO darstellt. Generell liegt keine statthafte Klageänderung vor, wenn neuer Prozessstoff, für den das bisherige Ergebnis der Prozessführung keine ausreichend geeignete Grundlage bildet, ein...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Körperverletzung

Rz. 37 Auch Folgen von Körperverletzungen können eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit hervorrufen. Körperverletzung ist der physische Eingriff in die körperliche Unversehrtheit oder eine physisch vermittelte Störung der inneren Lebensvorgänge.[91] Aber auch psychische Störungen können eine Körperverletzung verursachen, sofern sie zu einer Verletzung des Körpers führen.[92...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Ablehnung der Leistungspflicht

Rz. 286 Als Ablehnung genügt jede Erklärung des Versicherers, die erkennen lässt, dass er zur bedingungsgemäßen Leistung nicht bereit ist. Richtiger Empfänger der Ablehnung ist nicht immer der Versicherungsnehmer, sondern ggf. auch der gesetzliche Vertreter[715] oder der Versicherte (zum Eintritt der Fälligkeit durch Ablehnung vgl. Rdn 256).[716] Rz. 287 Die Ablehnung musste ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Grundsätzliches

Rz. 30 Gemäß § 172 Abs. 2 VVG sowie § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22 und den meisten auf dem deutschen Markt befindlichen Bedingungswerken muss die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande sein, ganz oder teilweise den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, um einen Leistungsanspruch b...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Nachschieben von Gründen

Rz. 511 Das Gesetz geht in § 21 Abs. 1 S. 3 VVG davon aus, dass der Versicherer nachträglich weitere Umstände zur Begründung der Erklärung bezüglich seiner Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG angeben darf, wenn für diese weiteren Umstände die Monatsfrist ab Kenntnis noch nicht verstrichen ist. § 6 Abs. 15 der MB BUV gibt diese Regelung nahezu wörtlich wieder. Rz. 512 Die Einzelheit...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Störungen und Beschwerden

Rz. 407 Unter "Störungen" oder "Beschwerden" sind generell Gesundheitsbeeinträchtigungen von geringerer Intensität zu verstehen, als eine "Krankheit" sie voraussetzt.[1012] Rz. 408 Störungen oder auch "Gesundheitsstörungen" sind als nicht ganz kurzfristige Beeinträchtigungen der Körperfunktionen oder der Psyche zu charakterisieren und zwar unabhängig von einer Beeinträchtigun...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Privatgutachten

Rz. 80 Ein von einer Partei vorgelegtes Privatgutachten ist kein Sachverständigengutachten i.S.d. §§ 402 ff. ZPO, weil es nicht vom Gericht angeordnet worden ist. Es darf allenfalls mit Zustimmung beider Parteien als Beweismittel verwertet werden.[189] Ein Privatgutachten ist gleichwohl als substantiierter, also qualifizierter, urkundlich belegter Parteivortrag zu werten[190...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 175 Ein Vergleichsberuf, auf den durch den Versicherer verwiesen werden darf, liegt grundsätzlich dann vor, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt.[423] Die Lebensstellung des Versicherte...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Gerichtsstand

Rz. 322 Nach § 215 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer – neben sonstigen Gerichtsständen, unter denen er die Wahl hat – auch an seinem Wohnsitz Klage gegen den Versicherer erheben. Nach nunmehr wohl vorherrschender Meinung, gilt dieser Gerichtsstand auch für juristische Personen, ungeachtet des Umstandes, dass diese keinen "Wohnsitz", sondern nur einen Sitz haben.[785] D...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Nachprüfung bei Selbstständigen

Rz. 353 Bei Selbstständigen stellt sich die Frage, ob diese im Nachprüfungsverfahren auf eine betriebliche Umorganisation oder eine abhängige Beschäftigung verwiesen werden können.[852] Hier gelten vom Ausgangspunkt her dieselben Regeln wie bei der Ursprungsprüfung; entscheidend ist nämlich die Frage, ob die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit andauert. Allerdings kommt es da...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Änderung der Pflegebedürftigkeit

Rz. 345 Bei der Pflegebedürftigkeit können sowohl gesundheitliche Änderungen in positiver, als auch in negativer Hinsicht eine Rolle spielen. Liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ist nach vielen Bedingungswerken eine Leistungseinstellung gerechtfertigt, wenn der Umfang der Pflegebedürftigkeit der versicherten Person unter eine bestimmte Punktzahl sinkt...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Geänderte Umstände

Rz. 337 Die Berufsfähigkeit des Versicherungsnehmers ist wieder hergestellt, wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen des Versicherungsfalls nachträglich entfallen sind, also entweder eine bedingungsrelevante Verbesserung des Gesundheitszustandes des Versicherten oder der Eintritt geänderter Umstände es dem Versicherer ermöglichen, einen geeigneten Vergleichsberuf oder ein...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Fortschreibung des Einkommens

Rz. 212 Das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen ist bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleichs grundsätzlich nicht auf den Vergleichszeitpunkt fortzuschreiben.[539] Ausgangspunkt ist, dass es beim Einkommensvergleich entscheidend auf die Sicherstellung der individuell...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Vorsatz des Versicherungsnehmers

Rz. 457 Fragt der Versicherer nach gefahrerheblichen Umständen und kennt der Versicherungsnehmer diese positiv, gibt sie aber nicht an, liegt in der Regel Vorsatz vor. Wer gesundheitliche Beschwerden und wiederholte Arztbesuche nicht offenbart, weiß, dass er mit dem Verschweigen Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers über den Abschluss einer BUV nimmt.[1132] Es genüg...mehr