Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeitsversicherung

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zfs 8/2018, Verjährung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… Dass bei einer Rentenversicherung wie der streitgegenständlichen Berufsunfähigkeitsversicherung der Gesamtanspruch, das Stammrecht als solches, verjährt und nicht lediglich die einzelnen Teilansprüche, beide vielmehr unabhängig voneinander verjähren, wird in Rspr. und Literatur nicht in Zweifel gezogen (OLG Koblenz VersR 2011,1294; OLG Stuttgart VersR 2014, 1115; OLG Hamm...mehr

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zfs 8/2018, Verjährung des ... / Sachverhalt

Der ASt. begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die AG, mit der er Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen eines behaupteten Versicherungsfalls vom 15.9.1997 geltend machen will. Er hat behauptet, durch einen Motorradunfall an diesem Tage so schwer an seinem rechten Arm verletzt worden zu sein, dass er nicht mehr in der Lage sei, den von ihm erlernte...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VI. Abweichende Vereinbarung des Gegenstandswertes

Rz. 25 Bei den Darstellungen zu den Vergütungsvorschriften konnten Sie bereits sehen, dass im Wesentlichen im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und unter Umständen die Einigungsgebühr entsteht. Rz. 26 Von den Gebühren hängt es nicht ab, ob die Vergütungsberechnung "hoch" oder niedrig ausfällt. Rz. 27 Praxistipp: Sie sollten für sich eine Statistik...mehr

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zfs 6/2018, Keine Verjährun... / Leitsatz

1. Die Verjährung eines "Stammrechts" auf fortlaufende Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann jedenfalls seit der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 nicht mehr angenommen werden. 2. Die einzelnen Ansprüche des VN auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verjähren nach § 195 BGB jeweils in drei Jahren. OLG Jena, Urt. v. 29.3.2018 – 4 U ...mehr

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zfs 6/2018, Keine Verjährun... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung der Kl. hat in der Hauptsache zum Teil Erfolg. Die Bekl. ist aufgrund des eingetretenen Versicherungsfalls verpflichtet, die Kl. ab dem 1.1.2013 von der Beitragszahlungspflicht für ihre fondsgebundene Rentenversicherung freizustellen. Für die Zeit davor ist der Anspruch der Kl. ist verjährt." 1. Zwischen den Parteien besteht ein wirksamer Versicheru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – Piloten und Bordpersonal -- sind regelmäßig ArbN; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BArbG vom 16.03.1994, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältnis auszugehen ist, werden idR Einkünfte aus Gewerbebetrieb erziel...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Sozialhilfe

Rz. 35 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 1027 ff. Rz. 36 Einem SHT fehlt das Rechtsschutzinteresse für eine Klage, wenn nicht ernsthaft zu erwarten ist, dass er Sozialhilfeleistungen für den Verletzten erbringen muss.[34] Rz. 37 Die Prognose hinsichtlich der Eintrittspflicht orientiert sich zum einen an dem möglichen Leistungsspektrum des SHT insbesondere nach dem SGB XII, zum andere...mehr

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§ 6 Tabellen / I. Unfallgeschehen und gerichtliche Auseinandersetzung

Rz. 150 Zu Verfahren vor Gericht wurden 2013 Zahlen durch den GDV erhoben.[140] Die Erhebung des Verbandes bezieht sich auf die verfügbaren Daten zurückliegender Jahre (Berufsunfähigkeit: 2007–2012; Schaden/Unfall: 2009–2011). Entscheidungen der Versicherer haben ganz überwiegend Bestand gegenüber Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das Beschwerde- und Prozes...mehr

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zfs 3/2018, Verjährung des Stammrechts aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

BGB § 195 § 204 § 214 Leitsatz Das Stammrecht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verjährt – nach Geltendmachung zeitlich begrenzter Teilleistungen – in drei Jahren. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Saarbrücken, Urt. v. 3.5.2017 – 5 U 44/16 Sachverhalt VN, ein Immobilienmakler, beantragte nach einer Darmkrebs-OP mit künstlichem Darmausgang im Jahr 1997 BU-Leistungen, ohne ei...mehr

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zfs 3/2018, Verjährung des ... / Leitsatz

Das Stammrecht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verjährt – nach Geltendmachung zeitlich begrenzter Teilleistungen – in drei Jahren. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Saarbrücken, Urt. v. 3.5.2017 – 5 U 44/16mehr

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zfs 2/2018, Plausibilisieru... / Sachverhalt

Die bis 2014 als Flugbegleiterin tätige Kl. begehrt die Feststellung, dass ihre seit dem 1.3.2010 bei der Bekl. gehaltene Berufsunfähigkeitsversicherung fortbesteht und nicht durch Anfechtung, Rücktritt oder Vertragsanpassung beendet wurde. Einen Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung vom 30.4.2014 lehnte die Bekl. unter Rücktritt vom und Anfechtung des Vert...mehr

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zfs 2/2018, Plausibilisieru... / 2 Aus den Gründen:

" … Im Anschluss an die vom Senat durchgeführte Beweisaufnahme hat die Bekl. weder einen Anfechtungs- noch einen Rücktrittsgrund bewiesen." Von einem arglistigen Verschweigen gefahrerheblicher Umstände i.S.d. § 22 VVG i.V.m. §§ 123, 142 BGB ist nicht auszugehen. Voraussetzung für das Vorliegen von Falschangaben ist, dass der VN gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem VR wiss...mehr

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Erlöschen des Krankentagege... / Leitsatz

Sehen die Bedingungen einer Krankentagegeldversicherung vor, dass nicht versicherungsfähig ist, "wer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld bezieht", dann kann dies (so hier) auch diejenige Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfassen, die wegen sog. fingierter Berufsunfähigkeit (Fortdaue...mehr

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Erlöschen des Krankentagege... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat Anspruch auf Rückzahlung der für den Zeitraum 1.8.2012 bis 3.4.2013 erbrachten Krankentagegeldleistungen. Denn sie war wegen des zeitgleichen Bezugs von Berufsunfähigkeitsrenten vom 1.5.2012 bis zum 31.5.2013 durch den Bekl. nicht leistungspflichtig. Aus diesem Grund kann der Bekl. für diesen Zeitraum auch keine weiteren Leistungen fordern." 1. Gem. § 11 S. 2 ...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / c) Bereitstellung für einen Vertragsabschluss erforderlich

Rz. 74 Eine Informationspflicht besteht auch dahingehend, ob die Bereitstellung personenbezogener Daten für einen Vertragsabschluss erforderlich ist. Hier ist die Beziehung Verantwortlicher – Betroffener angesprochen. Es geht also darum, ob der Verantwortliche den Abschluss eines Vertrages mit dem Betroffenen von der Bereitstellung personenbezogener Daten abhängig macht (Art...mehr

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zfs 12/2017, Angaben gegenü... / Sachverhalt

I. Der Kl., der zuletzt in der Produktion eines Automobilherstellers und früher auch als Testfahrer beschäftigt war, fordert Leistungen aus zwei bei der Bekl. gehaltenen Berufsunfähigkeitsversicherungen wegen einer behaupteten Erkrankung an Morbus Bechterew. Die zugrundeliegenden Versicherungsanträge wurden im Mai 2010 von einem Versicherungsvertreter der Bekl., mit dem der K...mehr

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zfs 09/2017, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Das BG hat das Leistungsbegehren nur für den oben genannten Zeitraum als begründet erachtet. Nach den bindenden Feststellungen des LG sei die Kl. ab dem 6.1.2011 bis zum 20.12.2011 i.S.v. Nr. 1.1.1 BB-BUZ im maßgeblichen Beruf der Verkäuferin berufsunfähig gewesen." [12] Die Leistungspflicht der Bekl. habe durch ihre Mitteilung über die Einstellung der Versicherun...mehr

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zfs 09/2017, Langheid/Wandt (Hg.): Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, Bd. 2, §§ 100–216 VVG, C.H. Beck, 2. Aufl. 2016, 1.922 Seiten, 1.137 EUR (Gesamtwerk, 3 Bände), ISBN 978-3-406-67312-2

Band 2 der zweiten Auflage des dreibändigen Münchener Kommentars zum VVG liegt nun vor und die Kapitel wurden bei gleicher Verteilung vom Autorenteam der ersten Auflage übernommen. Im Zuge der neuen Aufteilung der Themen auf die einzelnen drei Bände wurde Band 2 erweitert. Darin enthalten ist der komplette 2. Teil des VVG mit den Kapiteln zu den einzelnen Versicherungszweige...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld für den mit der Klage geltend gemachten Zeitraum zu. …" [7] Die Revision zeigt nicht auf, dass über die Auslegung der hier...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Rz. 3 Zunächst gab es die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit also nur als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ),[3] die abhängig ist vom Bestand der Hauptversicherung. Erst seit den 1970er Jahren ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) aufgekommen.[4] Für die BUZ kommt im Lichte der Vertragsfreiheit eine Kombination mit jeglichen (in der Regel jedoc...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 5 Besondere Bedeutung dürfte die selbstständige BUV durch die Abschaffung der "Berufsunfähigkeitsrente" in der gesetzlichen Sozialversicherung erlangt haben. Seit der Gesetzesreform im Jahr 2000[7] gibt es lediglich noch eine Rente wegen voller oder teilweiser "Erwerbsunfähigkeit" für gesetzlich Versicherte (vgl. §§ 43, 241 SGB VI). Nur für vor 1961 Geborene wurde aus Gr...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / H. Muster: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 511 Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) An das _________________________ Klage des Landwirtes Hans Schmerzensreich, Krankenhausstr. 4, 4530...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / Literaturtipps

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§ 15 Private Berufsunfähigkeitsversicherung

A. Allgemeines I. Überblick 1. Historische Entwicklung Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialvers...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit 1964 sprechen die seinerz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Prozessuale Geltendmachung

1. Klagweise Durchsetzung Rz. 303 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[653] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageant...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Kenntnisse bzw. Ausbildung und Fähigkeiten

1. Überblick Rz. 173 Ein Vergleichsberuf, auf den durch den Versicherer verwiesen werden darf, liegt grundsätzlich dann vor, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt.[360] Die Lebensstellung des...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Bisherige Lebensstellung

1. Überblick Rz. 196 In der Regel ist in der BUV die Vergleichbarkeit der reinen Differenz des im Beruf erzielten Einkommens nicht Vertragsinhalt, sondern die Gleichwertigkeit der Lebensstellung. Die Verweisungstätigkeit soll insgesamt der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen, damit in Bezug auf die Wertschätzung und die Vergütung ein spürbares Absinken unte...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / VI. Sonderklauseln bei bestimmten Berufsgruppen

1. Sonderbedingungen für Definition der Berufsunfähigkeit und Verweisung Rz. 114 Für einige Berufsgruppen sind besondere Bedingungen auf dem Markt, die unter bestimmten Bedingungen eine Fiktion der Berufsunfähigkeit und eine nur eingeschränkte Verweisbarkeit statuieren. Das hat seinen Grund darin, dass Angehörige dieser Berufsgruppen, die ihren konkreten Beruf nicht mehr ausü...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Überblick

1. Historische Entwicklung Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Rechtsgrundlagen

1. Gesetzliche Regelung Rz. 9 Die Regelungen über die BUV in §§ 172 ff. VVG wurden zum 1.1.2008 neu eingeführt und damit erstmals kodifiziert. Das Gesetz orientiert sich dabei an den Musterbedingungen (MB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV).[11] Aufgrund der wachsenden praktischen Bedeutung der BUV verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, einen Mindeststandard zu s...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Anhang

Rz. 512 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. I. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 15.9.2016 Rz. 513 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingun...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung

1. Überblick Rz. 440 Anzeigeobliegenheiten [989] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor ei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Medizinisches Sachverständigengutachten

a) Gerichtsgutachten Rz. 75 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebe...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Zumutbarkeit der Berufsausübung

1. Raubbauarbeit Rz. 87 Grundsätzlich muss sich der Versicherte nicht gesundheitlich überfordern oder Raubbau an seiner Gesundheit betreiben. Alle überobligationsmäßigen Anstrengungen, die die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes bergen, sind unzumutbar.[173] Raubbauarbeit liegt vor, wenn durch Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund nachgewiesen...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Grenzen des Verweisungsrechtes

1. Arbeitsmarktrisiko und Beschäftigungschancen Rz. 213 Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist nicht versichert.[484] Der Versicherungsnehmer muss aber potenziell die Möglichkeit haben, im Vergleichsberuf eine freie Stelle zu finden.[485] Zur Beurteilung der Möglichkeit eines Versicherten am Arbeitsmarkt eine Verweisungstätigkeit erhalten zu können, ist auf den Zeitpunkt des Ein...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Mitwirkungs- und Mitteilungsobliegenheiten

1. Folgen von Obliegenheitsverletzungen Rz. 350 Obliegenheiten müssen in den AVB als solche geregelt werden, sie ergeben sich für die BUV/BUZ nicht aus dem Gesetz.[749] Rz. 351 Ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Nachprüfung wird regelmäßig in den AVB sanktioniert, so gemäß § 10 MB BUV 16 bzw. § 7 MB BUZ 16 bei Vorsatz mit völliger Leistungsfreiheit und bei gr...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / A. Allgemeines

I. Überblick 1. Historische Entwicklung Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzus...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 15.9.2016

Rz. 513 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allgemeine Beding...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / VII. Risikoausschlüsse

1. Allgemeines Rz. 133 Grundsätzlich ist bei allen Risikoausschlüssen zu prüfen, ob mit einer solchen Klausel eine Risikoabgrenzung oder eine verhüllte Obliegenheit vereinbart wurde. Auf den Wortlaut der Bestimmung kommt es nicht an.[286] Zu fragen ist, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, das der Versicherer nur in den besc...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / F. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

I. Allgemeines Rz. 373 Die geläufige Bezeichnung "Anzeigepflicht" bzw. "Anzeigepflichtverletzung" ist irreführend, da es sich nicht um echte Rechtspflichten handelt, sondern der Sache nach um Obliegenheiten, die bei Nichtbefolgung negative Folgen für den Versicherten nach sich ziehen, jedoch nicht einklagbar sind.[795] 1. Übergangsrecht Rz. 374 Die Vorschriften über die vorvert...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Arbeitsbedingungen

Rz. 225 Sind Versicherte auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Pkw fahren dürfen, kann die Wegefähigkeit von Bedeutung sein, also die Fähigkeit, Fußwege von der Wohnung zur Haltestelle sowie vom Zielpunkt des öffentlichen Verkehrsmittels zum Betrieb und zurück bewerkstelligen zu können. Im Sozialrecht setzt eine (volle) Erwer...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Anspruchsberechtigung

Rz. 284 Inhaber des Anspruches auf die Versicherungsleistungen ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer, unerheblich, ob die Leistung bei Berufsunfähigkeit einer anderen Person erfolgen soll. Allerdings sind Fälle der Drittbeteiligung am Versicherungsverhältnis möglich, die zu einer anderen Beurteilung führen können. 1. Versicherung für fremde Rechnung Rz. 285 Zunächst ist ei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / D. Leistungsgegenstand

I. Inhalt der Leistungspflicht 1. Dauer von Versicherungsschutz und Leistungspflicht Rz. 230 Die BUV leistet gemäß § 172 Abs. 1 VVG für eine nach Versicherungsbeginn und während der vereinbarten Versicherungszeit eingetretene Berufsunfähigkeit.[535] Demgemäß ist der Versicherer grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet, wenn schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. v...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Geltendmachung der Gestaltungsrechte

Rz. 480 Die Geltendmachung der Gestaltungsrechte aus § 19 VVG sind an bestimmte Voraussetzungen formeller und materieller Natur gebunden. 1. Belehrung über Folgen der Anzeigepflichtverletzung Rz. 481 Die Belehrung über die vorvertraglichen Anzeigepflichten muss sowohl formell als auch inhaltlich ordnungsgemäß sein, damit der Versicherer Rechtsfolgen aus einer Verletzung der An...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Entscheidung des Versicherers über die Leistungspflicht

1. Anerkenntnis des Versicherers Rz. 260 Durch § 173 Abs. 1 VVG wird seit dem 1.1.2008 bestimmt, dass der Versicherer verpflichtet ist, sich nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit (vgl. Rdn 246). in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Erstmalig ist das Anerkenntnis bei der BUV/BUZ damit gesetzlich geregelt worden. Gemäß § 8 Abs. 1 MB BUV 16 bzw. §...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Inhalt der Anzeigeobliegenheit

1. Gefahrerheblichkeit a) Gefahrerheblichkeit und Antragsfragen Rz. 381 Nach § 16 Abs. 1 VVG a.F. waren alle Umstände gefahrerheblich, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Auch nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG n.F. sind bekannte Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Allgemeines

1. Regelungen zur Verweisung Rz. 162 Nach § 172 Abs. 3 VVG kann als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Das Recht des Ve...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Gerichtlicher Vortrag und Nachweis der Berufsunfähigkeit

1. Darlegungs- und Beweislast Rz. 69 Der Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist im Streitfall vom Versicherungsnehmer gemäß § 286 ZPO zu beweisen, also mit dem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet.[137] Die Vorlage eines Rentenbescheides der BfA reicht zum Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht aus.[138] Auch haben ...mehr