Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeitsversicherung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Mitwirkung von Agenten oder Ärzten bei Antragstellung

Rz. 427 Besonderheiten gelten, wenn ein Vertreter des Versicherers den Antrag aufnimmt. Schon nach altem VVG waren dessen Kenntnisse nach der sog. "Auge und Ohr"-Rechtsprechung dem Versicherer zuzurechnen.[1063] Diese Grundsätze sind bedeutsam, weil das Rücktritts-, Kündigungsrecht bzw. das Recht auf Vertragsanpassung gemäß § 19 Abs. 5 S. 2 VVG ausgeschlossen ist, wenn der V...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 446 Anzeigeobliegenheiten [1121] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor einem Risiko ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kompensationsmöglichkeiten

Rz. 94 Es gilt zudem der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), gegen den der Versicherte ausnahmsweise durch das Unterlassen einer Therapiemaßnahme verstoßen kann, auch ohne vertraglich geregelte Obliegenheit. Im Rahmen der Zumutbarkeit muss sich der Versicherungsnehmer Kompensationsmöglichkeiten entgegenhalten lassen. Trifft...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Lebensstellung bei Selbstständigen

Rz. 215 Einem ehemals Selbstständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar, auch wenn die Selbstständigkeit für das soziale Ansehen ein erhebliches Kriterium sein kann.[553] Ob dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Zuschnitt der vormaligen selbstständigen Tätigkeit ab. Ein Selbstständiger kann nach den U...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Mobilität

Rz. 227 Eine Verweisung ist nicht möglich, wenn in einer räumlichen Entfernung vom Wohnort, die zumutbar als Arbeitsweg in Kauf genommen werden muss, keine Stellen verfügbar sind. Dabei ist zur Beurteilung auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls abzustellen.[599] Allerdings ist ein für die Erlangung der Verweisungstätigkeit notwendiger Wohnortwechsel nicht gen...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Ausschluss des Verweisungsrechts aufgrund Vertrauenshaftung

Rz. 230 Im Einzelfall kann es dem Versicherer nach den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung verwehrt sein, sich auf eine Verweisung des Versicherten zu berufen. Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung vor Geltung des VVG 2008 entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat ein Versicherer für fehlerhafte Auskünfte bzw. Beratungen und...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 359 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 22/§ 6 Abs. 2 BUZ 22).[862] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 22/§ 6 A...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Gefahrerheblichkeit und Risikoprüfungsgrundsätze

Rz. 463 Nicht jede frühere Erkrankung eines Antragstellers ist geeignet, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluss eines Vertrages abzulehnen oder einen Vertrag nur mit einem anderen Inhalt (z.B. mit erhöhter Prämie oder bestimmten Risikoausschlüssen) abzuschließen. Entscheidend ist, ob der Versicherer bei Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Versicheru...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vertragsanpassung durch den Versicherer

Rz. 467 Nach § 19 Abs. 4 VVG ist das Rücktrittsrecht des Versicherers (wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht) und sein Kündigungsrecht (bei einfacher Fahrlässigkeit) nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. In diesen Fällen kann eine Vertragsanpassu...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Vorsätzliche Straftat

Rz. 140 In § 5a MB BUV 22 bzw. in § 3a MB BUZ 22 wird der Versicherungsschutz für den Fall ausgeschlossen, dass die Berufsunfähigkeit vom Versicherten durch die vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat verursacht wird. Erforderlich ist ein adäquater ursächlicher Zusammenhang zwischen der Straftat und der Berufsunfähigkeit.[349] Beispiel Ein Ursachenzusammenhang...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Vergleich des Gesundheitszustands

Rz. 369 Inhaltlich nachvollziehbar ist die Änderungsmitteilung nur, wenn sie den früheren Gesundheitszustand, der zum Anerkenntnis führte, mit dem Gesundheitszustand vergleicht, der jetzt die Leistungspflicht entfallen lassen soll.[883] Die Mitteilung muss deshalb erkennen lassen, was sich verbessert haben soll.[884] Das Erfordernis der Aufzeigung eines konkreten Vergleichs ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Täuschungshandlung

Rz. 472 Die arglistige Täuschung setzt zunächst objektiv eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Die Täuschungshandlung verlangt einerseits, dass der Täuschende die Unrichtigkeit der irreführenden Angaben kennt und den Willen hat, durch seine Erklärungen ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Berufliche Tätigkeit

Rz. 18 Eine Definition des Berufs ist in der Regel vertraglich nicht vorgegeben und muss daher anderweitig bestimmt werden. Grundsätzlich ist der Begriff "Beruf" weit zu verstehen und nicht im Sinne eines bestimmten Berufsbildes. Ein Beruf kann daher jede Tätigkeit sein, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient.[37] Beruf...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Anerkenntnis des Versicherers

Rz. 263 Durch § 173 Abs. 1 VVG wird seit dem 1.1.2008 bestimmt, dass der Versicherer verpflichtet ist, sich nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit (vgl. Rdn 249). in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Erstmalig ist das Anerkenntnis bei der BUV/BUZ damit gesetzlich geregelt worden. Gemäß § 8 Abs. 1 MB BUV 22 bzw. § 5 Abs. 1 MB BUZ 22 ist ebenfall...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Begriff der Berufsunfähigkeit

Rz. 17 Nach § 172 Abs. 2 VVG ist für die Beurteilung der zuletzt ausgeübte Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung, also in gesunden Tagen, ausgestaltet war, maßgeblich. Der vom Versicherungsnehmer behauptete Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist zugleich der maßgebliche Zeitpunkt für die Entscheidung, ob er nicht mehr in der Lage war, seinem zuletzt ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 494 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein.[1252] Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsn...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Befristung des Leistungsanerkenntnisses

Rz. 278 Nach § 173 Abs. 2 VVG darf das Anerkenntnis nur einmalig zeitlich befristet werden. Schon vor Inkrafttreten des VVG 2008 konnte eine Befristung wirksam in AVB vereinbart werden.[698] Bis zum Ablauf des Befristungszeitraums ist es ausdrücklich bindend, wobei die Dauer der Laufzeit nicht geregelt worden ist. Früher gab es auch für zeitlich befristete Anerkenntnisse die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 8. Vorsätzlich durch widerrechtliche Handlung herbeigeführte Berufsunfähigkeit

Rz. 154 Gemäß § 5d MB BUV 22 sowie § 3d MB BUZ 22 sind vom Versicherungsschutz auch die Fälle ausgeschlossen, in denen die Berufsunfähigkeit der versicherten Person durch eine widerrechtliche Handlung des Versicherungsnehmers vorsätzlich herbeigeführt wurde. Der Ausschluss soll davon abhalten, den Versicherungsfall auf unlautere Weise herbeizuführen. Allerdings ergeben sich a...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Kenntnis des Versicherers

Rz. 496 Die Kenntnis des Versicherers beginnt nicht schon bei irgendwelchen Verdachtsmomenten, sondern erst bei zuverlässiger Kenntnis des Versicherers vom objektiven Tatbestand der Anzeigepflichtverletzung.[1262] Der Versicherer ist also nicht gehalten, den Rücktritt auf Verdacht auszuüben,[1263] oder routinemäßig zu überprüfen, ob eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / G. Checkliste zur Bearbeitung von Streitigkeiten

Rz. 515 I. Vertragsabschluss und -Inhalt feststellen: Vertragsunterlagen anfordern und prüfenmehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gefahrerheblichkeit und Antragsfragen

Rz. 386 Nach § 16 Abs. 1 VVG a.F. waren alle Umstände gefahrerheblich, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Auch nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG n.F. sind bekannte Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbar...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Beeinträchtigung der Berufsausübung

Rz. 45 Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss weiter kausal zu einer voraussichtlich dauerhaften Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Ausübung der konkreten Berufstätigkeit führen. Dies muss vom Versicherungsnehmer dargelegt werden.[104] Die Erfordernis der Kausalität ergibt sich aus der Begrifflichkeit "infolge".[105] Rz. 46 Ist ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einer tatsäch...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Abtretung, Pfändung und Insolvenz

Rz. 300 Zu differenzieren ist für die Frage, ob eine Abtretung oder Pfändung möglich ist, nach den einzelnen Ansprüchen, die aus dem Versicherungsverhältnis resultieren können bzw. auch danach, ob sich der Vertrag in der Anwartschaftsphase oder in der Auszahlungsphase befindet. Grundsätzlich ist es lediglich möglich solche Ansprüche abzutreten, die auch der Pfändung unterlie...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Ausschluss wegen unterlassener Rückfrage oder Risikoprüfung

Rz. 419 Über den Fall der positiven Kenntnis des Versicherers hinaus können die Rechte des Versicherers wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach der Rechtsprechung auch dann ausgeschlossen sein, wenn der Versicherer eine ihm obliegende Rückfrage unterlässt und damit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung absieht. Eine Nachfrageobliegenheit des Versicher...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Zumutbarkeit der Betriebsumorganisation bei Selbstständigen

Rz. 99 Berufsunfähigkeit liegt bei einem mitarbeitenden Betriebsinhaber erst dann vor, wenn dieser auch bei Vornahme möglicher und zumutbarer Umorganisation seines Betriebes, die ihm keine auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbuße eintragen würde, außerstande bleibt, in einem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang im Betrieb mitzuarbeiten.[245] ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Aufbau des VVG

Rz. 10 Das VVG enthält zwingende, halbzwingende und dispositive Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige, von denen einige im VVG ausdrücklich geregelt sind. Teil 1 Allgemeiner Teil Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §§ 1–18 Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten §§ 19–32 Abschnitt 3 Prämie §§ 3...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Keine Möglichkeit der Berufsausübung

Rz. 583 Nach medizinischen Befunden darf keine Möglichkeit der Ausübung des Berufs bestehen. Relevant für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist immer der zuletzt zu gesunden Tagen ausgeübte Beruf, also nicht unbedingt derjenige, der im Antragsformular festgehalten ist oder der unmittelbar vor konkretem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wurde. Hat ein Berufswechsel ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / Literaturtipps

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 9. Rechtsprechung

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Gedehnter Versicherungsfall; mehrere Versicherungsfälle, Abs. 2 bzw. Nr. 2.4.4 und 2.4.5 ARB 2012

Rz. 421 Erstreckt sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum (Dauerverstoß), ist dessen Beginn maßgeblich (§ 4 Abs. 2 S. 1 ARB bzw. Nr. 2.4.4 ARB 2012), so z.B. der Abschluss des Untermietvertrages bei dauerhafter unzulässiger Untervermietung; der Zeitpunkt der ersten verweigerten Pachtzahlung, wenn eine Vertragsauflösung behauptet wird;[432] die Vermietung einer mangelh...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 9. Rechtsprechung

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§ 17 Krankenversicherung / (3) Rentenbezug

Rz. 673 Viele Tarifbedingungen in der Krankentagegeldversicherung sehen vor, dass dann keine Versicherungsfähigkeit vorliegt, wenn Rente wegen Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld bezogen werden. Bei einer entsprechend ausdrücklichen Regelung in den Tarifbedingungen bestehen gegen die Wirksamkeit derartiger Klauseln grundsätzlich keine Bedenken. Rz. 674 Ob ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / e) Teilklage

Rz. 457 § 15 Abs. 1 d aa ARB 75 und neuerdings wieder § 17 Abs. 1 c bb 4. Spiegelstrich ARB 2010 sehen vor, dass der Versicherungsnehmer, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, vorab nur einen angemessenen Teil seiner Ansprüche einklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung des Restanspruches bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tei...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Rechtsänderungen aufgrund vertraglicher Rechte des Versicherungsnehmers

Rz. 146 Da sich der Bedarf des Versicherungsnehmers an Alters- und Hinterbliebenenversorgung, aber auch an Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung während der Laufzeit der Versicherung erheblich ändern kann, räumen die Versicherer dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Versicherungsbedingungen häufig Möglichkeiten ein, die Versicherung umz...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes

Rz. 107 Umfasst sind alle Straftaten nach dem geltenden Strafrecht, also nach § 12 StGB (Verbrechen und Vergehen).[211] Zu beachten sind neben dem StGB auch alle strafrechtlichen Nebengesetze, wie z.B. SprengG oder WaffenG. Ordnungswidrigkeiten fallen nicht unter den Risikoausschluss.[212] Der Ausschluss umfasst Straftaten in Täterschaft, Mittäterschaft, Anstiftung und Beihil...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Streitwert

Rz. 771 Bei Geltendmachung von Krankentagegeldansprüche im Wege der Leistungsklage ergibt sich der Streitwert aus dem angeforderten Betrag. Bei Feststellungsklagen hinsichtlich des Fortbestandes der Krankentagegeldversicherung ist zwischen kombinierten Leistung-/Feststellungsklagen und isolierten Feststellungsklagen zu unterscheiden. Der BGH[534] hat unter ausdrücklicher Aufga...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge des Rechts der Lebensversicherung dar und gibt einen Überblick über praxisrelevante Probleme im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen. Eine erschöpfende Darstellung des Lebensversicherungsrechts ist in dem vorgegebenen Rahmen nicht möglich. Insoweit wird auf die Kommentierungen der §§ 150 ff. VVG und der Allgemeinen Bed...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[277] Der Ausschlus...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / C. Exkurs: Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten, § 213 VVG

Rz. 188 Für die Krankenversicherung wurde als Spezialnorm zu § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) als zwingendes Recht § 213 VVG neu geschaffen. Für Altverträge findet § 213 VVG wegen Art. 1 EGVVG erst seit dem 1.1.2009 Anwendung. Bei Neuverträgen, die nach dem 31.12.2007 zustande gekommen sind, gilt § 213 VVG bereits seit dem 1.1.2008. Rz. 189 Im Rahmen einer viel beachteten ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XIII. Rechtsprechung

Rz. 271 Ein Versicherungsmakler, der anstelle einer bestehenden Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung andere Absicherungen dieser Risiken vermittelt, muss dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede verschaffen.[402] Auch bei Reduzierung der Versicherungssumme besteht Beratungsbedarf. D...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / cc) Berufsunfähigkeit der versicherten Person (§ 15 Abs. 1 b i.V.m. Abs. 2 MB/KT)

Rz. 680 Die Krankentagegeldversicherung endet mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit: Der Krankentagegeldversicherer trägt nur das Risiko einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und eines vorübergehenden Verdienstausfalls. Rz. 681 Für den Beendigungsgrund der Berufsunfähigkeit ist nunmehr erstmals in § 15 Abs. 2 MB/KT ausdrücklich die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicher...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Rz. 95 Versicherer und Versicherungsnehmer können gleichermaßen einen Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB anfechten. Ein im Voraus vereinbarter Ausschluss des Anfechtungsrechts gem. § 123 BGB ist unwirksam.[89] Rz. 96 Für den Versicherer bestimmt § 22 VVG, dass er bei allen denkbaren Täuschungshandlungen anfechten kann.[90] Es gilt die Jahresfrist ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Anzeige an den Versicherer

Rz. 408 Für die Feststellung einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht stellt sich schließlich die Frage, ob der Versicherungsnehmer die ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände dem Versicherer auch wirklich angezeigt hat. Rz. 409 Erklärungsempfänger sind insoweit der Versicherer, dessen Organe und Angestellte.[659] Gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 1 VVG hat auch der Versiche...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 389 Zur Feststellung einer Anzeigepflichtverletzung ist zunächst der Inhalt der Anzeigepflicht zu bestimmen. Anzeigepflichtig sind alle dem Versicherungsnehmer bekannten gefahrerheblichen Umstände i.S.v. § 19 VVG, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Als anzeigepflichtiger Umstand kommen objektive und subjektive Gegebenheiten in Betracht sowie sog. indizie...mehr

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zfs 10/2024, Kein Rücktritt... / Leitsatz

1. Für die Behauptung des VN, ihm seien die Gesundheitsfragen bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vorgelesen, sondern vom Agenten selbst beantwortet worden, spricht der Umstand, dass es allein um eine nach Jahren des Bestehens eines Vertrages erfolgende "Umdeckung" ging. 2. VN ist nicht gehalten, ein Antragsformular selbst nach darin vorhandenen Gesundh...mehr

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zfs 10/2024, Kein Rücktritt... / 1 Sachverhalt

Am 18.6.2012 beantragte der Kl. bei der Bekl. den Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Antrag wurden sämtliche Gesundheitsfragen mit "Nein" beantwortet. Tatsächlich war der Kl. wegen BWS – Blockierungen 2009 und Lumbago 2010 mit jeweiliger Rezeptur von Krankengymnastik arbeitsunfähig krankgeschrieben worden. In Unkenntnis dessen nahm die Bekl. de...mehr

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zfs 09/2024, Gesundheitsbew... / Leitsatz

Zur (hier vorliegenden) Unwirksamkeit von Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung über die Überschussbeteiligung und die Mitteilung hinsichtlich des gesundheitsbewussten Verhaltens der versicherten Person (hier: ABsBu-D-V § 20 Abs. 4). BGH, Urt. v. 12.6.2024 – IV ZR 437/22mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Minderung der Erwerbsfähigkeit

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Begriff aus dem SGB VII, dh aus dem Bereich der gesetzlichen > Unfallversicherung. Er ist nicht gleichbedeutend mit dem Grad der Behinderung (GdB) für > Menschen mit Behinderungen. Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit durch einen > Berufsunfall über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 % ...mehr

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zfs 09/2024, Gesundheitsbew... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen eines von der Bekl. vertriebenen Produkt zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Darin ist die Überschussbeteiligung verknüpft mit einer Teilnahme an einem und einer Bewertung des gesundheitsbewussten Verhaltens versicherter Personen durch ein "Vitality Programm". In den maßgebenden Klauseln (§ 20 Abs. 4) heiß...mehr