Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeitsversicherung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Körperverletzung

Rz. 36 Auch Folgen von Körperverletzungen können eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit hervorrufen. Körperverletzung ist der physische Eingriff in die körperliche Unversehrtheit oder eine physisch vermittelte Störung der inneren Lebensvorgänge.[72] Aber auch psychische Störungen können eine Körperverletzung verursachen, sofern sie zu einer Verletzung des Körpers führen.[73...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kündigung des Versicherers

Rz. 460 Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat oder nimmt der Versicherer dies von sich aus an, ist der Rücktritt gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 VVG ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat das Institut der Kündigung für diese Fallgestaltung durch das VVG 2008 neu eingeführt. Bei einfach fahrlässiger (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) wie au...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Rz. 464 Nach § 22 VVG bleibt die Arglistanfechtung im Sinne § 123 BGB – neben den Rechten aus § 19 VVG – unberührt. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hat in der Praxis eine große Bedeutung, da sie unabhängig von den Fristen des § 21 VVG ausgeübt werden kann und auch bei einer fehlerhaften Belehrung über die Rechte aus § 19 VVG möglich ist.[1029] Es gelten für die An...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Belehrung über Folgen der Anzeigepflichtverletzung

Rz. 481 Die Belehrung über die vorvertraglichen Anzeigepflichten muss sowohl formell als auch inhaltlich ordnungsgemäß sein, damit der Versicherer Rechtsfolgen aus einer Verletzung der Anzeigeobliegenheit herleiten kann. Hinweis Ist die Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG nicht ordnungsgemäß, kann der Versicherer aus Anlass einer Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers k...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Modalitäten der Rentenzahlung

Rz. 238 Die Höhe der Rente wird in der Regel bei der BUZ in Prozent der Versicherungssumme der Lebensversicherung bemessen und bei der BUV gemäß vertraglicher Festlegung. Sie ist in der Zeit vom Vertragsabschluss bis zum Eintritt des Versicherungsfalles regelmäßig nicht statisch, sondern ansteigend. Mitunter kann bei Vertragsschluss gewählt werden zwischen zwei Varianten: Di...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Allgemeine Versicherungsbedingungen und Musterbedingungen

Rz. 15 In der Praxis wird das Versicherungsvertragsverhältnis stark von Allgemeinen Versicherungsbedingungen (= AVB) geprägt. Seitdem im Jahr 1994 die Genehmigungspflicht von AVB durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (heute Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht = BaFin) entfallen ist, darf jeder Versicherer den Inhalt seiner Bedingungen grundsätzl...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 8. Vorsätzlich durch widerrechtliche Handlung herbeigeführte Berufsunfähigkeit

Rz. 152 Gemäß § 5 d) MB BUV 16 sowie § 3 d) MB BUZ 16 sind vom Versicherungsschutz auch die Fälle ausgeschlossen, in denen die Berufsunfähigkeit der versicherten Person durch eine widerrechtliche Handlung des Versicherungsnehmers vorsätzlich herbeigeführt wurde. Der Ausschluss soll davon abhalten, den Versicherungsfall auf unlautere Weise herbeizuführen. Allerdings ergeben si...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 196 In der Regel ist in der BUV die Vergleichbarkeit der reinen Differenz des im Beruf erzielten Einkommens nicht Vertragsinhalt, sondern die Gleichwertigkeit der Lebensstellung. Die Verweisungstätigkeit soll insgesamt der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen, damit in Bezug auf die Wertschätzung und die Vergütung ein spürbares Absinken unter das Niveau...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Prüfungsrechts des Versicherers

Rz. 378 Der Versicherer ist im Rahmen der Leistungsprüfung nach Geltendmachung eines Versicherungsfalls berechtigt, auch die Frage zu prüfen, ob Versicherungsschutz durch eine Rücktritts- oder Anfechtungserklärung beseitigt werden kann. Daher können Daten nach § 213 Abs. 1 VVG auch dann bei Dritten angefordert werden, wenn anlässlich eines Versicherungsfalls geklärt werden so...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 9 Die Regelungen über die BUV in §§ 172 ff. VVG wurden zum 1.1.2008 neu eingeführt und damit erstmals kodifiziert. Das Gesetz orientiert sich dabei an den Musterbedingungen (MB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV).[11] Aufgrund der wachsenden praktischen Bedeutung der BUV verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, einen Mindeststandard zu schaffen.[12] Der gesetz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Begriff der Berufsunfähigkeit

Rz. 17 Nach § 172 Abs. 2 VVG ist für die Beurteilung der zuletzt ausgeübte Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung, also in gesunden Tagen, ausgestaltet war, maßgeblich. Der vom Versicherungsnehmer behauptete Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist zugleich der maßgebliche Zeitpunkt für die Entscheidung, ob er nicht mehr in der Lage war, seinem zuletzt ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Vorsätzliche Straftat

Rz. 138 In § 5 a) MB BUV 16 bzw. in § 3 a) MB BUZ 16 wird der Versicherungsschutz für den Fall ausgeschlossen, dass die Berufsunfähigkeit vom Versicherten durch die vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat verursacht wird. Erforderlich ist ein adäquater ursächlicher Zusammenhang zwischen der Straftat und der Berufsunfähigkeit.[295] Beispiel Ein Ursachenzusammen...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Einhaltung der Erklärungsfrist nach § 21 Abs. 1 VVG

Rz. 489 Die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG zustehenden Rechte, kann der Versicherer nur binnen Monatsfrist ausüben (§ 21 Abs. 1 VVG). Gemäß § 21 Abs. 1 S. 2 VVG beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht "Kenntnis erlangt".[1111] a) Kenntnis des Versicherers Rz. 490 Die Kenntnis des Versicherers beginnt nicht schon bei irg...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / V. Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit in bestimmten Berufen

Rz. 113 Zur Berufsunfähigkeit in bestimmten Berufen [242] sind instruktive Entscheidungen ergangen:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / V. Rechtsprechung zur zumutbaren Verweisung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Nachschieben von Gründen

Rz. 505 Das Gesetz geht in § 21 Abs. 1, S. 3 VVG davon aus, dass der Versicherer nachträglich weitere Umstände zur Begründung der Erklärung bezüglich seiner Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG angeben darf, wenn für diese weiteren Umstände die Monatsfrist ab Kenntnis noch nicht verstrichen ist. § 6 Abs. 15 der MB BUV gibt diese Regelung nahezu wörtlich wieder. Rz. 506 Die Einzelhei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Prozess

Rz. 309 Wird im Prozess eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes der versicherten Person geltend gemacht, so ist fraglich, ob dies eine zulässige Klageänderung i.S.d. § 263 ZPO darstellt. Generell liegt keine statthafte Klageänderung vor, wenn neuer Prozessstoff, für den das bisherige Ergebnis der Prozessführung keine ausreichend geeignete Grundlage bildet, ein...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Kräfteverfall

Rz. 37 Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte bzw. die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus (vgl. Definition in § 172 VVG).[74] Es geht also – wie bei der Erkrankung – um eine regelwidrige gesundheitliche Entwicklung.[75] Abzustellen ist zum Vergleich auf den Zustand der Gesamtheit der Altersgruppe des Versi...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Anzeige gesundheitlicher oder beruflicher Änderungen

Rz. 353 Eine Minderung oder einen Wegfall der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit hat der Versicherungsnehmer ebenso wie die Wiederaufnahme bzw. eine Änderung der beruflichen Tätigkeit dem Versicherer gemäß § 9 Abs. 3 MB BUV 16 bzw. § 6 Abs. 3 MB BUZ 16 und vielen Bedingungswerken der Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Nach dem Wortlaut der Bedingungen ist jede...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Gerichtsstand

Rz. 318 Nach § 215 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer – neben sonstigen Gerichtsständen, unter denen er die Wahl hat – auch an seinem Wohnsitz Klage gegen den Versicherer erheben. Nach nunmehr wohl vorherrschender Meinung, gilt dieser Gerichtsstand auch für juristische Personen, ungeachtet des Umstandes, dass diese keinen "Wohnsitz", sondern nur einen Sitz haben.[682] D...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Rentenzahlung und Beitragsfreistellung

Rz. 236 Nach § 1 Abs. 1 MB BUV/BUZ 16 ist die Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich für den Fall, dass die versicherte Person während der Versicherungsdauer bedingungsgemäß berufsunfähig wird, wie folgt geregelt:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Luftfahrtrisiko

Rz. 144 Vormals war nach § 5 c) MB BUV 13 sowie § 3 c) MB BUZ 13 eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Unfällen der versicherten Person ausgeschlossen, die sie als Luftfahrzeugführer oder Lufttransportgeräteführer sowie als sonstiges Besatzungsmitglied des Luftfahrzeuges erleidet, oder die Folge der beruflichen Tätigkeit mit Hilfe eines Luftfahrzeuges sind. In den Musterbeding...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / f) Grenzen des Fragerechts

Rz. 408 Die Fragen nach Behinderungen bzw. einer Schwerbehinderung ist zulässig. Der Versicherer darf nach § 20 Abs. 2 S. 3 AGG prüfen, ob nach anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation ein behinderungsbedingter Risikozuschlag erhoben oder der Vertragsschluss sogar ganz abgelehnt wird.[919] Rz. 409 Erlaubt sind auch nach neuem VVG, trotz Wegfall der Spontananzeigepfl...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 6. Strahlenschäden

Rz. 148 Leistungsfrei ist die Versicherung gemäß § 5 e) MB BUV 16 und § 3 e) MB BUZ 16 auch dann, wenn Berufsunfähigkeit eintritt durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen gefährden, so dass zur Abwehr der Gefährdung eine Ka­tastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde. Hiervon sind zuvor schon ­einige Beding...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 354 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 16/§ 6 Abs. 2 BUZ 16).[752] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 16/§ 6 A...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Ausschluss des Verweisungsrechts aufgrund Vertrauenshaftung

Rz. 227 Im Einzelfall kann es dem Versicherer nach den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung verwehrt sein, sich auf eine Verweisung des Versicherten zu berufen. Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung vor Geltung des VVG 2008 entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat ein Versicherer für fehlerhafte Auskünfte bzw. Beratungen und...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vertragsanpassung durch den Versicherer

Rz. 461 Nach § 19 Abs. 4 VVG ist das Rücktrittsrecht des Versicherers (wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht) und sein Kündigungsrecht (bei einfacher Fahrlässigkeit) nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. In diesen Fällen kann eine Vertragsanpassu...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Arbeitsmarktrisiko und Beschäftigungschancen

Rz. 213 Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist nicht versichert.[484] Der Versicherungsnehmer muss aber potenziell die Möglichkeit haben, im Vergleichsberuf eine freie Stelle zu finden.[485] Zur Beurteilung der Möglichkeit eines Versicherten am Arbeitsmarkt eine Verweisungstätigkeit erhalten zu können, ist auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls abzustellen.[486]...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Dauer von Versicherungsschutz und Leistungspflicht

Rz. 230 Die BUV leistet gemäß § 172 Abs. 1 VVG für eine nach Versicherungsbeginn und während der vereinbarten Versicherungszeit eingetretene Berufsunfähigkeit.[535] Demgemäß ist der Versicherer grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet, wenn schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. vor der vereinbarten Versicherungszeit Berufsunfähigkeit vorlag.[536] Auch die Muste...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Täuschungshandlung

Rz. 466 Die arglistige Täuschung setzt zunächst objektiv eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Die Täuschungshandlung verlangt einerseits, dass der Täuschende die Unrichtigkeit der irreführenden Angaben kennt und den Willen hat, durch seine Erklärungen ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Textformerfordernis

Rz. 482 Das Erfordernis der Textform der Belehrung zu den Folgen der Anzeigepflichtverletzung aus § 19 Abs. 1 VVG dient der Rechtssicherheit.[1086] Gemäß § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverlet...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Anzeige der Berufsunfähigkeit beim Versicherer

Rz. 241 Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit hat nach § 1 Abs. 3 MB BUV/BUZ 16 in Textform (als Beispiele genannt: Papierform oder E-Mail) zu erfolgen, braucht aber nicht gesondert begründet zu werden. Die Musterbedingungen 2013 sahen noch eine Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor. Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit ist nicht erst erfolgt, wenn sämtliche Mitwirkungspfl...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Raubbauarbeit

Rz. 87 Grundsätzlich muss sich der Versicherte nicht gesundheitlich überfordern oder Raubbau an seiner Gesundheit betreiben. Alle überobligationsmäßigen Anstrengungen, die die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes bergen, sind unzumutbar.[173] Raubbauarbeit liegt vor, wenn durch Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund nachgewiesener Beweisanzeich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufe mit erhöhtem Risiko

Rz. 120 Die Ausübung bestimmter Berufe bringt eine erhöhte Gefahr für Berufsunfähigkeitsversicherer mit sich. Zur Abschätzung dieses Risikos fragt der Versicherer vor Abschluss des Vertrages regelmäßig sowohl nach Vorerkrankungen, also auch nach der Art der Berufsausübung. Insbesondere sind diejenigen Berufe mit einer objektiven Risikoerhöhung verbunden, in denen überwiegend...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 488 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein. Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsnehmer ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Zumutbarkeit der Betriebsumorganisation bei Selbstständigen

Rz. 97 Berufsunfähigkeit liegt bei einem mitarbeitenden Betriebsinhaber erst dann vor, wenn dieser auch bei Vornahme möglicher und zumutbarer Umorganisation seines Betriebes, die ihm keine auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbuße eintragen würde, außerstande bleibt, in einem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang im Betrieb mitzuarbeiten.[201] ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Kenntnis des Versicherers

Rz. 490 Die Kenntnis des Versicherers beginnt nicht schon bei irgendwelchen Verdachtsmomenten, sondern erst bei zuverlässiger Kenntnis des Versicherers vom objektiven Tatbestand der Anzeigepflichtverletzung.[1112] Der Versicherer ist also nicht gehalten, den Rücktritt auf Verdacht auszuüben,[1113] oder routinemäßig zu überprüfen, ob eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gefahrerheblichkeit und Antragsfragen

Rz. 381 Nach § 16 Abs. 1 VVG a.F. waren alle Umstände gefahrerheblich, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Auch nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG n.F. sind bekannte Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbar...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Abtretung, Pfändung und Insolvenz

Rz. 296 Zu differenzieren ist für die Frage, ob eine Abtretung oder Pfändung möglich ist, nach den einzelnen Ansprüchen, die aus dem Versicherungsverhältnis resultieren können bzw. auch danach, ob sich der Vertrag in der Anwartschaftsphase oder in der Auszahlungsphase befindet. Grundsätzlich ist es lediglich möglich solche Ansprüche abzutreten, die auch der Pfändung unterlie...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / G. Checkliste zur Bearbeitung von Streitigkeiten

Rz. 509 I. Vertragsabschluss und -Inhalt feststellen: Vertragsunterlagen anfordern und prüfenmehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Vergleich des Gesundheitszustands

Rz. 364 Inhaltlich nachvollziehbar ist die Änderungsmitteilung nur, wenn sie den früheren Gesundheitszustand, der zum Anerkenntnis führte, mit dem Gesundheitszustand vergleicht, der jetzt die Leistungspflicht entfallen lassen soll.[770] Die Mitteilung muss deshalb erkennen lassen, was sich verbessert haben soll.[771] Das Erfordernis der Aufzeigung eines konkreten Vergleichs ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 303 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[653] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kulanzentscheidung und Vereinbarungen über die Leistungspflicht

Rz. 271 Eine befristete Leistungszusage, die für den Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar lediglich eine Kulanzentscheidung darstellt, stellt kein Anerkenntnis dar, das den Versicherer über den zugesagten Zeitraum hinaus binden würde. Sofern der Charakter als Kulanzentscheidung für den Versicherungsnehmer nicht ausreichend ersichtlich ist, ist im Zweifel von einem Anerken...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 167 Es gilt im Bereich der Verweisung eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Ist eine abstrakte Verweisungsklausel vereinbart, muss der Versicherungsnehmer für die Schlüssigkeit seiner Klage nicht nur darlegen, dass er seinen Beruf in seiner bisherigen Ausgestaltung nicht mehr ausüben kann. Er muss vielmehr zusätzlich vortragen, dass er auch keine anderen Tätigkeite...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 285 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Vergleichbare soziale Wertschätzung

Rz. 210 Bei der Frage, ob ein Beruf der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht, kommt es neben den Verdienstmöglichkeiten auch auf die soziale Wertschätzung an, die dem Beruf in der Gesellschaft entgegengebracht wird. Die soziale Wertschätzung ist von vielfältigen Faktoren abhängig, insbesondere davon, welche Ausbildung für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Vergleichbare Verdienstmöglichkeiten

Rz. 201 Die Verdienstmöglichkeit stellt einen für die Prägung der bisherigen Lebensstellung gewichtigen Umstand dar. Für die Frage, ob der Vergleichsberuf bedingungswidrig einen spürbaren sozialen Abstieg mit sich bringt, stellt die Verdienstmöglichkeit einen gewichtigen, aber nicht den einzigen Faktor dar.[423] Eine gewisse, mit einer Verweisung in einen anderen Beruf verbu...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Maßgeblicher Zeitpunkt der Anzeigepflicht

Rz. 410 Gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung "die ihm bekannten Gefahrumstände" mitzuteilen, soweit danach gefragt wird. Der frühere § 16 VVG a.F. hatte die Obliegenheit zur Anzeige für die Zeit bis zum Abschluss des Vertrages normiert.[926] Dies bedeutete, dass der Versicherungsnehmer nach altem Recht nicht nur bis z...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Lebensstellung bei Selbstständigen

Rz. 212 Einem ehemals Selbstständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar, auch wenn die Selbstständigkeit für das soziale Ansehen ein erhebliches Kriterium sein kann.[474] Ob dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom ­Zuschnitt der vormaligen selbstständigen Tätigkeit ab. Ein Selbstständiger kann nach den ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Berufliche Tätigkeit

Rz. 18 Eine Definition des Berufs ist in der Regel vertraglich nicht vorgegeben und muss daher anderweitig bestimmt werden. Grundsätzlich ist der Begriff "Beruf" weit zu verstehen und nicht im Sinne eines bestimmten Berufsbildes. Ein Beruf kann daher jede Tätigkeit sein, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient. Beruf ist...mehr