Das selbstfahrende Auto ist erst in der Entwicklungsphase, doch manchmal starten sogar konventionelle Fahrzeuge ihre Fahrt in Eigeninitative. Hier stellte sich die Haftungsfrage bei einem auf verschiedenen Ursachen beruhenden Unfall, dessen Hergang nicht völlig geklärt werden konnte.mehr
Weil kein Fremdschaden entstand, als sie mit ihrem Auto gegen eine Leitplanke stieß, wartete eine Autofahrerin nicht am Unfallort. Das hätte sie aber tun müssen, meinte ihr Kaskoversicherer mit Hinweis auf die Versicherungsbedingungen. Ohne Polizei am Unfallort, zur Feststellung einer möglichen Einschränkung der Fahrtauglichkeit, sah sich die Versicherung nicht in der Leistungspflicht für einen wirtschaftlichen Totalschaden. Zu Recht?mehr
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Gehören die Ein- und Ausfahrt einer Waschstraße zum öffentlichen Straßenverkehr? Und kann deshalb im Falle einer Karambolage eines Kunden mit der Waschstraße ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegen, wenn er anschließend fluchtartig das Gelände verlässt? Dieser Frage ist das OLG Oldenburg nachgegangen.mehr
Ein Kfz-Haftpflichtversicherer kann den Versicherten bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen, wenn dieser Obliegenheiten verletzt hat. Doch darf die Versicherung ihre Ansprüche auch verdoppeln, wenn zwei Pflichtverletzungen - hier: fehlende Fahrerlaubnis und Fahrerflucht - vorlagen?mehr
Die Anwaltsgerichtsbarkeit unterscheidet zwischen inner- und außerberuflichem Fehlverhalten eines Rechtsanwalts. Nach einer besonders nachhaltigen Fahrerflucht wurde vom Anwaltsgericht Köln trotz strafrechtlicher Verurteilung dem Anwalt auf Antrag der Rechtsanwaltskammer Köln eine weitere Geldstrafe auferlegt und ein Verweis erteilt. Wann ist eine zusätzliche anwaltsgerichtliche Ahndung nötig?mehr
Ob ein bedeutender Sachschaden vorliegt oder nicht, ist für die Frage des Führerscheinentzugs bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort entscheidend. Doch wie hoch muss ein Schaden sein, damit er bedeutend ist?mehr
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – das bringt regelmäßig eine Geldstrafe ein. In Frage kommt sogar eine Freiheitsstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Für den Führerscheinentzug ist insbesonders die Höhe des Schadens entscheidend. Es muss sich um einen „bedeutenden Schaden" handeln. Was bedeutet das?mehr
Meldet sich der Unfallverursacher etwa 90 Minuten nach dem Unglück bei der Polizei, um den Unfall zu melden, kann ihm ausnahmsweise die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Unfallflucht erspart bleiben.mehr
Wer im Straßenverkehr schuldhaft andere schädigt, muss für den angerichteten Schaden aufkommen. Doch wo endet die Ersatzpflicht? Gibt es Schäden, die der Unfallversucher nicht ersetzen muss?mehr
Das Auto kurz gewendet und - es knallt! Verlässt der Fahrer daraufhin den Unfallort droht neben strafrechtlichen Sanktionen regelmäßig auch Ärger mit der Haftpflichtversicherung. In einem kürzlich bekannt gewordenen Fall ließen Hamburger Richter jedoch Milde walten.mehr