Wer seinen Wohnungsschlüssel unbeaufsichtigt lässt und dadurch ermöglicht, dass mit dem gestohlenen Schlüssel später ein Einbruch verübt wird, kann meist nicht auf die Hausratversicherung zählen, da die Versicherungsbedingungen hier fahrlässiges Verhalten sanktionieren.mehr
Ein Einbruch hinterlässt Spuren und für die meisten Schäden und Verluste, die bei Einbrüchen in der Wohnung entstehen, steht die Hausratversicherung ein. Doch welcher Reparaturumfang ist durch die Versicherung geschuldet und wie makellos muss das Resultat der Reparatur sein?mehr
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Garagen sind in der Regel nicht sonderlich gesichert. Da bedarf es oft keiner großen Kraftentfaltung, um sich Einlass zu verschaffen. Ist das schon ein tragfähiger Grund für die Versicherung, bei einem Eindringen von Dieben nicht für den Schaden aufzukommen?mehr
Das Orkantief „Xaver“ hat erhebliche Schäden an Gebäuden hinterlassen. Um der Versicherung die Sturmschäden nachweisen zu können, müssen Betroffene die Schäden dokumentieren, bevor sie zum Aufräumen und Reparieren schreiten.mehr
Die Frage, welche Gegenstände unter den Schmuckbegriff fallen, kann in versicherungsrechtlich eine wichtige Rolle spielen. Nach § 21 der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (AHR) beträgt die Entschädigungsgrenze für Wertsachen 20.000 Euro.mehr
Wem Wertgegenstände oder Geld aus der eigenen Wohnung gestohlen werden, hat bei seiner Hausratsversicherung schlechte Karten. Nur wer seine Wertsachen in einen extrem gut gesicherten Tresor deponiert, hat Chancen, einen nennenswerten Teil seines Geldes ersetzt zu bekommen.mehr