Fahrlässigkeit

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon
Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

Das Verhalten des Versicherungsnehmers kann den Verssicherungsschutz in vielfältiger Weise gefährden. Im Fall eines Verschuldens des Versicherungsnehmers kann im Extremfall der Versicherungsschutz ganz entfallen, bei weniger gravierenden Vertragsverletzungen können die Versicherungsleistungen gekürzt werden. Das Verschulden kann sich dabei sowohl auf die Herbeiführung des Schadens als auch auf die Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten (Prämienpflicht, Obliegenheiten) beziehen.





Tastatur eines Bankautomaten
Tastatur eines Bankautomaten
PIN-Eingabe als Anscheinsbeweis für Fahrlässigkeit

Keine Haftung der Bank bei Abhebung mit gestohlener EC-Karte?

Wird mit einer gestohlenen EC-Karte unter Eingabe der PIN Geld abgehoben, spricht ein Anscheinsbeweis für einen grob fahrlässigen Umgang des Kunden mit der PIN, sodass die Bank nicht zur Erstattung verpflichtet ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die EC-Karte so unüberwindbare Sicherheitsmerkmale besitzt, dass die PIN nicht aus der Karte herausgelesen werden kann.





Versicherung
Versicherung
Private Krankentagegeldversicherung

Wann die Versicherung die Leistungen trotz verspäteter Schadenanzeige nicht kürzen darf

Ein Versicherungsnehmer zeigte seiner Krankentagegeldversicherung seine Berufsunfähigkeit viel zu spät an. Trotz der grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit, ihr den Versicherungsfall zügig zu melden, durfte die Versicherung die Leistungen nicht kürzen: Es fehlte hier an der konkreten Kausalität der Verzögerung für ihre Möglichkeit, das Vorliegen des Versicherungsfalls und den Umfang ihrer Leistungspflicht zu überprüfen.





Autobahn
Autobahn
Indiz für vorsätzliches Handeln

Hinweis auf Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

Ein Autofahrer befuhr trotz klarer Ausschilderung deutlich (47 km/h) zu schnell die Autobahn. Das allein reichte nicht, um ihm den für eine Geldbuße in Höhe von 440 EUR nötigen Vorsatz nachzuweisen. Voraussetzung, um sein Verhalten nicht nur als fahrlässig zu ahnden, war seine Kenntnis von der Geschwindigkeitsbeschränkung und von deren Überschreitung. Dafür muss es aber Hinweise geben.