Fenstersturz als fahrlässige Körperverletzung: Beaufsichtigung ei

Nur kurz Zigaretten holen wollte ein Rentner und ließ ein Kleinkind schlafend in der Wohnung zurück, das zu beaufsichtigen er versprochen hatte. Der Junge wachte auf, fing an zu klettern und überlebte nur durch ein Wunder einen Fenstersturz aus dem 5. Stock.

Die Mutter eines 2-Jährigen hatte einen Rentner gebeten, während ihrer Abwesenheit auf ihren Sohn aufzupassen.

Rauchen schadet nicht nur der eigenen Gesundheit

Das als lebhaft geltende Kind hatte "fest geschlafen", als der Senior-Babysitter die Wohnung gemeinsam mit der Mutter des Kindes verließ, um Müll rauszutragen - und dann noch loszog, um Zigaretten zu holen.

Doch der Schlaf des Kleinen hielt nicht an, sondern ging in eine Wachphase mit lebhafter Kletterpartie über, die erst durch einen Sturz beendet wurde, der Gottlob abgefedert wurde von Gebüsch und einem Beet mit Rindenmulch.

Kinder auf dem Hof hatten gesehen, wie das Kleinkind auf das Fensterbrett gestiegen und dann in die Tiefe gestürzt war.

Provisorische Umzäunung des Bettes reicht nicht

Der Aufsichtspflichtige hatte geglaubt, Vorsorge getroffen zu haben: Mit ein Meter hohen Brettern und schweren Taschen hatte der Angeklagte eigenen Angaben zufolge seine Ottomane, auf der das Kind schlief, umbaut. Dem Angeklagten zufolge hatte auch die Kindesmutter gesehen, wie er das Bett abgesichert habe.

Der Zweijährige schaffte es während der halbstündigen Abwesenheit des Mannes trotzdem, aus dem provisorischen Bett zu klettern und über einen Schreibtisch zum Fenster zu gelangen. "Wie er das Fenster aufbekam, ist mir schleierhaft", sagte der 61-Jährige.

Weiche Landung, Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro

Der Rentner wurde zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, da er den Fenstersturz durch seine Abwesenheit verursacht habe.

Dass der Junge überlebte, sei ein Wunder, er kam mit Schürfwunden und einem Schock davon, weil der "potenziell lebensgefährlichen Sturz" abgefedert wurde.

(AG Berlin-Tiergarten, Urteil v. 19.10.2012, 420 Ds 128/12).

Das Gericht kündigte an, dass nach dieser Aussage auch ein Ermittlungsverfahren gegen die Mutter eingeleitet werden könnte. Ein Kind in diesem Alter dürfe man nicht allein lassen, mahnte der Richter. Das Fenster sei nicht die einzige Gefahrenquelle für ein Kleinkind in einer Wohnung.

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