Bußgeld








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Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder

Grundsätzlich dürfen in Deutschland verhängte Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder steuerrechtlich nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Nach einem BFH-Urteil durfte ausnahmsweise der Arbeitgeber die von seinen angestellten Fahrern übernommenen Knöllchen als Betriebsausgabe abziehen. Voraussetzung: Für den Verkehrsverstoß liegt ein eigenbetriebliches Interesse vor. Doch der BFH änderte seine Rechtsprechung.







Kartenlesegeraet zur Zahlung mit EC-Karte
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Nachhaltige Verhaltensänderung durch Sanktionen

Betriebsrevisionen: Was sind die Unterschiede zwischen Bußgeld und Zwangsgeld?

Zur Durchsetzung von Anordnungen der Aufsichtspersonen der Gewerbeaufsichtsämter und der gesetzlichen Unfallversicherungen stehen das Zwangsgeld und/oder das Bußgeld zur Verfügung. Trotz aller Unterschiede: Sowohl Bußgeld als auch Zwangsgeld haben das gleiche Ziel, nämlich eine nachhaltige Verhaltensänderung des Unternehmens in Hinsicht auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu bewirken.













Coronavirus
Coronavirus
Änderungen im Infektionsschutzgesetz u. a.

Corona-Gesetz der Ampelkoalition wurde verabschiedet

Der Bundesrat hat am 19.11. dem Gesetz der Ampelkoalition zur Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Corona-Pandemie in der 4. Corona-Welle zugestimmt. Hintergrund war, dass die vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021 ausläuft, nicht verlängert wurde und daher andere Maßnahmen den Corona-Schutz gewährleisten müssen.