Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

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Gesetzesradar / 3.9 Mindestlohn & Geringfügigkeitsgrenze

Gesetzestitel: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise angehoben: zum 1.1.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR (+ 8,42 %), zum 1.1.20...mehr

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Gesetzesradar / 3.14 Schwarzarbeitsbekämpfung

Gesetzestitel: Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte...mehr

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Gesetzesradar / 1.7 Anpassung der Lieferkettensorgfaltspflichten

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es sollen Berichtspflichten rückwirkend gestrichen und die Verhän...mehr

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Gesetzesradar / 3.1 Barrierefreiheit

Gesetzestitel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Estland / 2.3.3 Bußgelder

Liegen die Unterlagen nicht vor können Bußgelder bis zu einer Höhe von 9.600 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 PLN bis 30.000 PLN erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder bis zu einer Höhe von 3.420 EUR pro Verstoß erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine oder eine verspätete Meldung können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 117 EUR bis 1.165 EUR erhoben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine oder eine fehlerhafte Meldung, können Bußgelder in Höhe von 200 EUR bis 20.000 EUR erhoben werden. Ebenfalls werden Bußgelder in Höhe von 200 EUR bis 20.000 EUR erhoben, wenn die Kontaktperson auf Verlangen keine Unterlagen vorlegen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt die Meldung verspätet oder ist die Meldung fehlerhaft, können Bußgelder bis zu 10.000 DKK erhoben werden. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 DKK erhoben werden. Diese können für jeden Tag der verspäteten / falschen Anmeldung erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 2.3.5 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 5.000 HUF bis zu 500.000 HUF erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 2.3.4 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von bis zu 30.000 HRK erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Griechenland / 2.3.3 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 1.000 EUR bis zu 30.000 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Griechenland / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Griechenland arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Slowenien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen.[1] Die Bescheinigung wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Slowakei arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen.[1] Die Bescheinigung wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 5 Bescheinigung A1

Personen, die auf Zypern arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen.[1] Die Bescheinigung wird ...mehr

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Tschechien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Tschechien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen.[1] Die Bescheinigung wi...mehr

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Dänemark / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Dänemark arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen.[[1] Die Bescheinigung wir...mehr

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Estland / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Estland arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen.[1] Die Bescheinigung wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vereinigtes Königreich / 6 Bescheinigung A1

Sind das Austrittsabkommen und die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit anwendbar, dann erhalten die Personen, die im Vereinigten Königreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Kroatien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Ungarn arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen.[1] Die Bescheinigung wird f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Malta arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spanien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Spanien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen.[1] Die Bescheinigung wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Polen arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften d...mehr

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Qualitätssicherung in der P... / 1 Häufige Fehlerquellen

Die Erstellung einer Entgeltabrechnung bedeutet nicht nur das Berechnen von Brutto- und Nettobeträgen. Sie ist ein hochkomplexer Prozess, der eine Vielzahl an Informationen zusammenführt. Dazu gehören u. a. die persönlichen Daten und steuerlichen Merkmale der Arbeitnehmer, aber auch sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten, tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen, g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.3.3 Verbindlichkeitsrückstellungen wegen etwaiger Verstöße gegen Sanktionsregelungen

Für Verstöße gegen Sanktionsregelungen vor dem Abschlussstichtag, müssen die gesetzlichen Vertreter bei der Prüfung der allgemeinen Kriterien für eine Rückstellung für eine drohende Strafe bzw. ein drohendes Ordnungs- oder Bußgeld insb. das Kriterium der sicher bestehenden oder hinreichend wahrscheinlich entstehenden Verpflichtung gegenüber einem Dritten besonders würdigen (...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, angestrengte ... / 5.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Der Erfüllungsbetrag bezeichnet nach mehrheitlicher Meinung den bereits abgezinsten Verpflichtungsbetrag und entspricht damit dem Buchwert der Rückstellung. [1] Im Fall einer gegen den bilanzierenden Kaufman...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum muss ein Betriebsarzt... / 1.6 Folgen bei Verstößen

Sofern Sie die Forderungen des § 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllen, handeln Sie im Sinn des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitssicherheitsgesetz ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR geahndet werden.mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum ist die Vorbildfunkti... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht oder nur unzureichend nach, müssen Sie mit disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur Abmahnung rechnen. Kommt eine Person dadurch zu Schaden oder fast zu Schaden, muss die Führungskraft darüber hinaus mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Mögliche Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Zivilrecht (Ersatzansprüch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.1 Fristgebundene Betriebsverbote

Zunächst ist zu beachten, dass Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach Ablauf von 30 Jahren seit Einbau ode...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Hier gelangen Sie zum Energiewirtschaftsgesetz.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 53 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / 5.3 Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Ein Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten ist abhängig von den spezialgesetzlichen Vorschriften meist bußgeldbewehrt. Wichtige Beispiele hierfür sind: Verstöße gegen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 EUR bestraft.[1] Ein Verstoß gegen den Jugendarbeitsschutz ist mit bis zu 5.000 EUR bußgeldbewehrt.[2] Ein Verstoß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / 5 Folgen eines Verstoßes

Gerade vor dem Hintergrund bereits wiederholt in Millionenhöhe verhängter Bußgelder wird ein gutes Aufbewahrungs- bzw. Löschmanagementkonzept für Arbeitnehmerdaten immer bedeutender. Abschreckende Beispiele sind hierbei Fälle mit Millionenbußgeldern bei der "Deutsche Wohnen" und "1&1". Zwar lagen den dortigen Fällen keine arbeitsrechtlichen Datenschutzverstöße zugrunde – die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / 5.1 Verstoß gegen datenschutzrechtliche Löschpflichten (DSGVO und BDSG)

Maßgeblich im Bereich des Datenschutzrechts sind vor allem die Bestimmungen der Art. 82, 83 DSGVO. Danach ziehen Ordnungswidrigkeitstatbestände [1], die abhängig von dem jeweiligen formellen oder materiellen datenschutzrechtlichen Verstoß Bußgelder von bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes, bzw. bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweit erzielten Jah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.5 Nachweis/Kontrolle der Weiterbildung

Aufbewahrung/Archivierung Was den Nachweis bzw. die Kontrolle der Weiterbildung des Verwalters und seiner Mitarbeiter betrifft, trifft den Verwalter zunächst nur die Pflicht zum Sammeln und Archivieren von Teilnahmebestätigungen und Fortbildungszertifikaten. Der Behörde gegenüber muss er nicht aktiv werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Fortbildungsverpflichteten von ...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6 Art der Weiterbildungsmaßnahme

Als Regelbeispiele von Fortbildungsmaßnahmen sieht die Bestimmung des § 15b Abs. 1 Satz 3 MaBV Maßnahmen in Präsenzform, in Form begleiteten Selbststudiums und betriebsinterne Fortbildungsmaßnahmen vor. Keine Zertifizierung, keine staatliche Anerkennung Egal, welche Form der Weiterbildung gewählt wird – als Präsenzseminar, als Fortbildungsmaßnahme im begleiteten Selbststudium ode...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.7 Informationspflicht

Nach der insoweit maßgeblichen Bestimmung des § 11 Satz 1 Nr. 3 MaBV haben Verwalter auf Anfrage ihres Auftraggebers unverzüglich Angaben über berufsspezifische Qualifikationen und die in den letzten 3 Jahren absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen und diejenigen ihrer unmittelbar bei der Verwaltertätigkeit mitwirkenden Beschäftigten zu machen. Da die Verordnung auf den Auftragg...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 3 Internetauftritt und Impressum

Wie sonstige Anbieter von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten auch, müssen auch Verwalter die Bestimmungen des am 14. Mai 2024 in Kraft getretenen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) befolgen, ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. Hier heißt es insbesondere aufgepasst bei der Gestaltung des Impressums der Homepage. § 5 DDG schreibt insoweit bestim...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Verhängung von Bußgeldern (§ 50e Abs 1a EStG – aufgehoben, nun Abs 5)

Rn. 4 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Durch das sog KroatienAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde § 50e EStG um den Abs 1a ergänzt, um klarzustellen, dass die zuständige Ordnungsbehörde für die Verhängung von Bußgeldern nach § 50e Abs 1 EStG das BZSt ist (BT-Drs 18/1529, Besonderer Teil zu Nr 32, 60). Immerhin sind damit etwaige Zweifel ausgeräumt worden, ob es für einen Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Verhängung von Bußgeldern (§ 50e Abs 5 EStG nF – zuvor Abs 1a)

Rn. 11 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 50e Abs 5 EStG wurde eingefügt durch Art 1 Nr 17 Buchst b AbzStEntModG vom 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 mWv 01.01.2022, und ersetzt den aufgehobenen § 50e Abs 1a EStG (s Rn 4). Er bestimmt als Verwaltungsbehörde iSd § 36 Abs 1 Nr 1 OWiG das BZSt. Rn. 12–13 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Mitteilungspflicht inländischer Versicherungsvermittler (§ 45d Abs 3 EStG aF)

Rn. 33a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die nachstehenden Ausführungen gelten nur noch für Versicherungsverträge, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2025 abgeschlossen worden sind (s Rn 9). Rn. 34 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Mitteilungspflicht für inländische Versicherungsvermittler ist durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) eingeführt worden, um die Besteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausnahmen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 50e Abs 6 EStG nF – zuvor Abs 2)

Rn. 14 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 50e Abs 6 EStG ersetzt inhaltsgleich den bisherigen § 50e Abs 2 EStG aF (Einfügung durch Art 1 Nr 17 Buchst c AbzStEntModG vom 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 mWv 01.01.2022). Rn. 15 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Auch hier ist zu bemerken, dass eine Bußgeldregelung zur Nichtanmeldung von Pauschalsteuer wohl eher iRd § 40a EStG zu erwarten wäre. ...mehr