Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz

Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit des Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1 ArbZG) der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ArbZG). Dass die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) und die Ruhezeiten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
KI und Datenschutz in der Immobilienverwaltung

Wie lässt sich Künstliche Intelligenz sinnvoll in der Immobilienverwaltung nutzen, ohne gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen? Rechtliche Grundlagen, Risiken und praxisnahe Tipps für einen sicheren KI-Einsatz. Die Immobilienverwaltung wird mit Künstlicher Intelligenz schneller, datengetriebener und automatisierter. Dabei stehen Effizienzgewinne gegen sensible personenbezogen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 7.3 Konsequenzen für den Arbeitgeber

Dem Arbeitgeber drohen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben an einigen Stellen Verwertungsverbote für die datenschutzrechtlich unrechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse. Zwar kennen die deutschen Prozessordnungen kein generelles Verwertungsverbot für solche unrechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse, aber insbesondere im Arbeitsrecht lassen die Gerichte eine Wertung diese...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.1 Compliance-Anforderungen des deutschen Gesetzgebers

Um dies zu verdeutlichen werden im Folgenden die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen erläutert und der jeweilige Konflikt aufgezeigt, der zwischen Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechten entsteht. Der rechtliche Rahmen für jede Tätigkeit eines Unternehmers wird durch das Prinzip der Organisationsverpflichtung gesetzt. Nach dem Prinzip der Organisationsverpflichtung ha...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 6 Datenverarbeitung im Rahmen des Whistleblower-Schutzes

Am 31.5.2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erweiterung des Schutzes vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Herbstlaub: Haftung und Schadensersatz bei Unfällen

Herbstlaub kann im Regen rutschig werden – Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Wege auf ihrem Grundstück gefahrlos genutzt werden können, sonst haften sie unter Umständen bei Unfällen. So haben die Gerichte entschieden. Nasses oder feuchtes Laub kann für Passanten zur Gefahr werden. Mieter und Eigentümer sind grundsätzlich verpflichtet...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesrat will Mietwucher mit höheren Bußgeldern bekämpfen

Unter der Ampel-Koalition ist ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur härteren Bekämpfung von Mietwucher der Diskontinuität zum Opfer gefallen – jetzt unternimmt die Länderkammer einen neuen Versuch. Unter anderem soll das Bußgeld erhöht werden. Der Bundesrat hat einen neuen "Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher" (Stand 27.8.2025) vorgelegt. Darin vorges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einspeisevergütung für privaten Solarstrom auf der Kippe

Die Einspeisung von Solarstrom aus privaten Anlagen wird vergütet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will den Geldhahn zudrehen. Noch wird aber gefördert. Was Hauseigentümer jetzt wissen müssen – ein Überblick. Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Dach hat, aber nicht den ganzen Strom selbst nutzt, kann ihn ins öffentliche Netz einspeisen – das w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.4 ESRS E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 102 Angabepflicht ESRS E2-6 sieht die Offenlegung der erwarteten finanziellen Effekte von wesentlichen verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen vor (ESRS E2.36). Die im Inhaltsverzeichnis zu Beginn des Themenstandards angegebenen Titel der Offenlegungspflicht weichen von der im Standard verwendeten Formulierung ab. Folgende drei Formulierungen treten auf: Erwartete fin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.5.1 Übersicht über Kennzahlen in ESRS S1

Rz. 31 ESRS S1 ist jener Standard in den ESRS mit der höchsten Anzahl an Kennzahlen. Insgesamt sind es 30 Kennzahlen (Tab. 4), die – vorbehaltlich der Prüfung der Wesentlichkeit – in die Berichterstattung aufzunehmen sind. Allerdings bleiben zahlreiche Detailaspekte in den Berechnungsmethoden, z. B. die Festlegung von Bezugsgrößen wie Köpfe oder Vollzeitäquivalente (VZÄ), oh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 6 Konnektivität und Kohärenz zur Finanzberichterstattung

Rz. 70 Das Unternehmen muss den Berichtsnutzern ermöglichen, Zusammenhänge zwischen der innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung offengelegten Information und jener in anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung angegebenen Information zu verstehen (ESRS 1.118). Hiermit einhergehend ist die Möglichkeit der Aufnahme von Information mittels Verweis auf bspw. andere Abschnit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Blei im Trinkwasser: Regeln, Pflichten und Urteile

Im Januar 2026 treten weitere Vorgaben der Trinkwasserverordnung in Kraft. Eigentümer von Wohnimmobilien müssen alle Bleileitungen und bleihaltigen Leitungsteile austauschen oder stilllegen – diese Verpflichtungen gegenüber Mietern und Käufern gelten jetzt schon. Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 23.6.2023 in Kraft getreten ist, sieht ein Verbot von Blei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Rz. 56 Das berichtspflichtige Unternehmen ist nach ESRS S1-3 aufgefordert, jene Verfahren zu erläutern, die es zur Behebung negativer Auswirkungen auf seine eigenen Arbeitskräfte eingerichtet hat. Weiterhin muss offengelegt werden, welche formalen Kommunikationskanäle den Arbeitskräften zur Verfügung stehen, um ihre Anliegen, Bedürfnisse sowie Bedenken direkt an das Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.2 Allgemeines Konzept und Abhilfemaßnahmen

Rz. 91 Bei der Erfüllung der Angabepflichten in ESRS S4-3 kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR18 am Inhalt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen orientieren, die sich auf Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismen konzentrieren. ESRS S4.BC75 verdeutlicht die Zweiteilung der Betrachtung: Einerseits s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 170 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzustellen ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 335b Anwendung der Straf- und Bußgeld sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften

1 Allgemeines Rz. 1 § 335b HGB wurde durch das KapCoRiLiG[1] eingeführt. Nach § 335b HGB gelten die Strafvorschriften der §§ 331–333a HGB, die Bußgeldvorschriften des § 334 HGB und die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 HGB, die nach dem Wortlaut dieser Vorschriften nur für KapG gelten, auch für oHG und KG i. S. d. § 264a HGB. Dies bedeutet, dass Personenhandelsgesellschaften...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Tathandlung

Rz. 27 § 334 Abs. 2 HGB bezieht sich auf Verstöße des Abschlussprüfers gegen die gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 319 und 319b HGB. Durch das FISG wurden die sanktionierten Handlungen erweitert. Bei unbefugter Erteilung eines Bestätigungsvermerks kann der Verstoß gegen das Verbot der Erbringungen von Nichtprüfungsleistungen[1] oder gegen die Vorschriften in der Abschlus...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 62 Ein Verstoß gegen § 328 HGB hat – unabhängig davon, ob es sich um freiwillige oder pflichtgemäße Publikationen handelt – keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit der Rechnungslegungsunterlagen. Für die Wirksamkeit ist einzig die Feststellung bzw. in Bezug auf den Bestätigungsvermerk die Erteilung relevant. Rz. 63 Wenn in den Unternehmenspublikationen Fehler oder Lü...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 67 Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 307 HGB ist regelmäßig nicht straf- oder bußgeldbewehrt. Führt eine Pflichtverletzung bei § 307 HGB jedoch zu einer Nichterfüllung der Anforderungen des § 297 Abs. 2 und 3 HGB und damit insb. zu keiner Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, li...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Sanktionen

Rz. 37 § 309 HGB wird von der Bußgeldvorschrift § 334 HGB nicht unmittelbar erfasst. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 309 HGB kann jedoch mittelbar von § 331 Nr. 2 HGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldbuße sanktioniert werden, wenn dadurch die Verhältnisse im Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder Konzernzwischenabschluss unrichtig wie...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Durch § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB sind Verstöße gegen die meisten zwingenden Vorschriften der Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB) und der Feststellung (§ 172 AktG, § 46 Nr. 1 GmbHG) des Jahresabschlusses mit Bußgeld belegt. § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB differenziert die Tathandlungen nach Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die Form und den Inhalt (lit. a), die Bewertung (lit. ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 24 Ein Verstoß gegen § 330 HGB erfüllt das Tatbestandsmerkmal einer Ordnungswidrigkeit, sofern eine Verordnung zu § 330 HGB explizit auf § 334 HGB verweist. Für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder Aufsichtsrats ist die Ordnungswidrigkeit dann gem. § 334 Abs. 1 Nr. 6 HGB regelmäßig bußgeldbewährt. Liegt kein Verweis auf § 334 HGB vor, kann – mangels Tat...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Als Teil der Sanktionsvorschriften des HGB wird § 334 HGB durch deren Normzusammenhänge bestimmt (§ 331 Rz 7). Weder im AktG noch im GmbHG existiert eine über § 334 HGB hinausgehende Regelung. Lediglich § 20 Abs. 1 PublG enthält eine dem § 334 Abs. 1 HGB im Inhalt und Aufbau entsprechende Vorschrift.[1] In materiell-rechtlicher und prozessualer Hinsicht gelten für § 334...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Tathandlungen

Rz. 10 Die Tathandlungen erfolgen bei § 334 Abs. 1 HGB bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Aufstellung des Konzernabschlusses (§ 334 Abs. 1 Nr. 2 HGB), der Aufstellung des Lageberichts oder der Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts (§ 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB), der Erstellung einer Erklärung zur Unternehmens...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 31 Ein Verstoß gegen § 243 Abs. 2 HGB kann verschiedene Sanktionen nach sich ziehen. Die Folgen führen von der Einschränkung des Bestätigungsvermerks (im Falle der Prüfung gem. § 316 HGB) bis hin zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses nach § 256 Abs. 4 AktG. Darüber hinaus kann ein Verstoß in besonders gravierenden Fällen Freiheits- und Geldstrafen (§ 331 Nr. 1 HGB) oder ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Sanktionen

Rz. 170 Die Gliederungsvorschriften für die Bilanz sind zwingend. Eine Verletzung hat Folgen mit Blick auf die Wirksamkeit des Jahresabschlusses, der Haftung der Gesellschaftsorgane und die Zulässigkeit des Bestätigungsvermerks gem. § 332 HGB und kann ordnungs-, straf- und zivilrechtlich geahndet werden. Rz. 171 Eine Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG oder KGaA kann n...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 319 HGB

Rz. 82 Bei den sich aus einem Verstoß gegen § 319 HGB ergebenden Folgen für den Wahlbeschluss und den Jahresabschluss ist danach zu unterscheiden, ob es bereits an der Qualifikation als Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigtem Buchprüfer nach Abs. 1 fehlt oder ob ein Ausschlussgrund nach den Abs. 2–4 vorliegt. Die Wahl einer Person zum Abschlussprüfer, die bereits die Voraussetzung...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 12 Verfahren

Rz. 48 Für die Einleitung und Durchführung des Bußgeldverfahrens ist in den Fällen des Abs. 1 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen bei kapitalmarktorientierten KapG i. S. d. § 264d HGB zuständig.[1] Bei Verstößen durch nicht kapitalmarktorientierte Ges. in den Fällen des Abs. 1 und in den Fällen des Abs. 2a ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Für Verstöße nach Ab...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 43 Eine Rückstellung ist dann zu bilden, wenn der Bilanzierende ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen muss.[1] Diese Voraussetzung findet sich zwar nicht im Gesetzestext von § 249 HGB, ist aber in Literatur und Praxis unstrittig. Die Unsicherheit bzgl. der Rückstellungsbildung kann bezogen werden auf die Wahrscheinlichkeit über das Be- oder Entstehen einer Verbindlich...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge und Sanktionen

Rz. 16 Der Anhang soll zusammen mit Bilanz und GuV ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Beachtung der GoB vermitteln. Daher gelten für die Erstellung des Anhangs die allgemeinen Vorschriften für den Jahresabschluss. Hierzu zählen: Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, Grundsatz der Wahrheit, Grundsatz der ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 11 Die Verletzung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Buchführung ist im Insolvenzfall strafbewehrt nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB (ordnungswidrige Führung oder Nichtführung von Handelsbüchern bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Insolvenz) und § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht). Die Strafe kann bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Ja...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 39 Wird auf eine notwendige Einbeziehung oder at Equity-Bewertung des GemeinschaftsUnt verzichtet, greifen die Sanktionsregeln des § 334 Abs. 1 Nr. 2e HGB bzw. des § 20 Abs. 1 Nr. 2e PublG, die Bußgelder für nicht kapitalmarktorientierte Unt bis zu 50.000 EUR, für kapitalmarktorientierte Unt nach § 334 Abs. 3 HGB jedoch deutlich höher (§ 334 Rz 45 ff.), nach sich ziehen ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 193 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.36 Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (Nr. 31)

Rz. 172 Da die EU-RL die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit aufgibt und die GuV-Gliederung dementsprechend vereinfacht, entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit dieser Streichung geht die neue Pflicht zur Anhangangabe für alle KapG und diesen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 Sanktionen (Abs. 3–3b)

Rz. 45 Durch das FISG wurde der bisherige Bußgeldrahmen erhöht und zweistufig ausgestaltet.[1] Bei der unbefugten Erteilung eines Bestätigungsvermerks für den Abschluss einer KapG kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR verhängt werden. Handelt es sich bei der KapG um ein Unt von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 Nr. 1 HGB kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 EUR fe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Gestaltungen zur Vermeidung oder Begrenzung der Offenlegung

Rz. 184 Viele Unt befürchten durch die Offenlegung ihres Jahresabschlusses gravierende Nachteile.[1] Im Einzelnen werden insbes. die Einblicke von Geschäftspartnern genannt, die zu Problemen bei künftigen Vertragsverhandlungen führen können (etwa wenn die Ertragslage des Unt sehr gut ist und die Vermutung nahe liegt, dass aus der bisherigen Geschäftsbeziehung eine hohe oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7 Rechtsfolgen bei fehlender oder fehlerhafter Erteilung des Nachweises

Das NachwG enthielt bis zum 31.7.2022 keine Sanktionen für den Fall, dass der Arbeitgeber seine Nachweispflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dennoch kamen folgende Rechtsfolgen in Betracht, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkam: Erfüllungs- bzw. Berichtigungsanspruch auf Erteilung bzw. Korrektur eines Nachweises; Schadenser...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Compliance-Gefährdungsanaly... / 1 Zielsetzung und Nutzungshinweise

Compliance-Risiken resultieren aus Handlungen oder Unterlassungen, die (potenziell) gegen gesetzliche Bestimmungen oder interne Richtlinien verstoßen und in der Folge zu Strafen, Bußgeldern oder anderen staatlichen Sanktionen, einer Gefährdung des Rufs und der Reputation des Unternehmens oder Schadensersatzansprüchen bzw. einer Vermögensgefährdung führen können. Mithilfe dieses M...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 2.5 Bewertung

Rz. 12 Die Vorschrift vermag nur begrenzt zu gewährleisten, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedingungen eingehalten werden. Abgesehen von Nr. 1a, der einer objektiven Bewertung unterliegt, dürfte das noch am ehesten nach Nr. 3 möglich sein, weil ein Arbeitgeber eher darauf achtet, nur eine Vergütung zu zahlen, die auch von ihm verlangt werden darf. Im Übrigen aber ist ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 296a Vergü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ein Vermittler darf von einem Ausbildungsuchenden für die Vermittlung einer Ausbildungsstelle keine Vergütung verlangen oder entgegennehmen. Eine solche Vereinbarung wäre nach § 297 Nr. 2 unwirksam. Auch eine nach § 296a grundsätzlich zulässige Vereinbarung zwischen einem Vermittler und einem Arbeitgeber über die Vermittlung eines Auszubildenden ist unwirksam, wenn der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.4 Rechtsfolgen mangelhafter Insolvenzgeldbescheinigungen

Rz. 14 Stellt der Insolvenzverwalter nach Abs. 1 oder der Arbeitgeber nach Abs. 2 eine Bescheinigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aus, handelt er ordnungswidrig (§ 404 Abs. 2 Nr. 22). Die Ordnungswidrigkeit ist mit einem Bußgeld bis zu 1.500,00 EUR bedroht (§ 404 Abs. 3) Rz. 15 Entsteht der Agentur für Arbeit als Folge einer mang...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 336a Wirku... / 2.2 Arbeitsgenehmigungen-EU

Rz. 7a Nr. 2 ist eine Folgeregelung zu § 284 über die Arbeitsgenehmigungen-EU für die nach dem EU-Beitrittsvertrag in ihrer Freizügigkeit begrenzten Staatsangehörigen der sog. neuen EU-Mitgliedstaaten (MOE-Staaten). Die Regelung unterstellt Fälle, in denen eine Arbeitsgenehmigung-EU erteilt worden ist, als befristete Arbeitserlaubnis-EU oder unbefristete Arbeitsberechtigung-...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 298 Behand... / 2.3 Behandlung von Daten nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit

Rz. 12 Abs. 2 trifft Regelungen zum Umgang mit den erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit. Nach Abs. 2 Satz 1 hat der Vermittler überlassene Unterlagen unmittelbar nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit zurückzugeben. Warum der Gesetzgeber den Begriff der unmittelbaren Rückgabe statt der sonst üblichen Formulierung der unverzü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 155 Beschäf... / 2.1.3 Auszubildende

Rz. 13 Die Vorschrift hält Arbeitgeber, die über Plätze zur beruflichen Bildung, insbesondere Ausbildungsplätze verfügen, an, bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderte Menschen bei der Besetzung solcher Stellen angemessen zu berücksichtigen. Rz. 14 Es handelt sich dabei sowohl um betriebliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen (§ 25 BBiG) o...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.5 Arbeitskämpfe

Rz. 16 Im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen trachten die Tarifpartner stets danach, die dafür entstehenden Kosten bei sich selbst zu minimieren bzw. bei der Gegenseite zu erhöhen. Deshalb gehen mit Arbeitskämpfen stets Anzeigen über Arbeitsausfall und Antragstellungen auf Kurzarbeitergeld (vgl. auch § 100) und Arbeitslosengeld (vgl. auch § 160) einher. Damit die betroffenen Ag...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt allgemeine Pflichten Dritter zur Auskunftserteilung in Angelegenheiten von Beziehern laufender Leistungen nach dem SGB III oder in Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Damit werden Dritte zu bestimmten Auskünften generell verpflichtet, insoweit kommt es auf eine Einzelfallprüfung nicht an. Ziel der Regelung ist die R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.1 Kurzarbeitergeld und Winterbauleistungen

Rz. 3 Abs. 1 erlegt Arbeitgebern umfassende Pflichten im Zusammenhang mit Kug und Wintergeld auf. Dies überrascht, soweit das aus Beitragsmitteln finanzierte Kug betroffen ist, und leuchtet beim Wintergeld ein, das durch eine Umlage der Arbeitgeber aufgebracht wird (vgl. Komm. zu § 102 (ab 1.4.2012), §§ 354 ff.). Die Regelung gilt auch für das Saison-Kug. Für das Transfer-Ku...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 4.2.3 Datenschutz, Compliance und rechtliche Aspekte

Die Digitalisierung von HR bringt enorme Effizienzgewinne. Gleichzeitig werden sensible personenbezogene Daten in großem Umfang digital verarbeitet. Grundpfeiler einer vertrauenswürdigen Digitalisierung von HR-Prozessen bildet damit der Datenschutz. Das Thema steht von Anfang an auf der Digitalisierungs-Agenda, um Mitarbeitende und Unternehmen zu schützen, Rechtssicherheit z...mehr