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Kompaktübersicht: Steuergesetzgebung 2018-2026 / Auslandssachverhalte

Jürgen K. Wittlinger
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Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
EU-DBA-SBG Die EU-Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU muss bis zum 30.6.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Damit wird für Steuern, die ab dem VZ 2018 entstehen, ein zusätzliches Verfahren eingeführt, das ein von einem Doppelbesteuerungssachverhalt betroffener Steuerpflichtiger beantragen kann. Federführend für die praktische Umsetzung der sog. Streitbeilegungsrichtlinie ist das BZSt. Angestrebt wird, dass dieses neue Verfahren nach und nach die bisherigen EU-Schiedsabkommen ersetzen soll. Der Bundesrat drängte darauf, die Information und die Mitwirkung der Bundesländer eindeutig in das Gesetz mit aufzunehmen. Dies wurde in einem Nachtrag noch mit aufgenommen.

1.7.2019

(Anwendung bereits vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens geregelt durch BMF, Schreiben v. 25.6.2019).
EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG) v. 10.12.2019

Referentenentwurf des BMF v. 16.4.2019.

Stellungnahme des Bundesrats v. 28.6.2019.

Zustimmung im Finanzausschuss am 13.11.2019.

Verkündet am 12.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2103
§§ 138d bis 138k AO Mit diesem Gesetz sollen Gestaltungen unterbunden werden, mit denen Steuerschlupflöcher bzw. Steuersatzunterschiede zwischen den Staaten ausgenutzt werden; dies insbesondere durch internationale Konzerne. Damit wird der BEPS-Aktionspunkt 12 umgesetzt, indem aggressive Transaktionen, Modelle oder Strukturen offen zu legen sind. Entgegen einem ersten Entwurf sind nun keine innerstaatlichen Steuergestaltungen mehr betroffen, sondern nur noch grenzüberschreitende Vorgänge. Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 1.1.2020 Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung ...

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